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10 Jahre Gasprüfung und Wärmeübertrager LSH - Achtung!


globerocker

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Hallo zusammen,

 

ich hoffe, ihr habt alle die Feiertage streßfrei überstanden.

 

Ich habe mir zur Abwechslung den Streß schon zwei Tage vorm Fest gegönnt...

 

TÜV-Termin, ist ja nix dabei, Fahrzeug ist ordentlich gewartet, was soll schon passieren?

 

HU und AU wurden mängelfrei bestanden.

 

 

ABER: Gasprüfung der Kochstelle gehört zum Prüfumfang beim Cali nunmal dazu und ohne Gasprüfung, keine Plakette!

 

Der Prüfer, der übrigens sehr sachlich und freundlich kompetent war, wies mich darauf hin, daß der Druckminderer aus 2005

ist (klar, Auto ist ja aus 2005) und der bei der nächsten HU in 2016 nicht mehr zugelassen ist.

War mir soweit bekannt, da flexible Gasleitungen (Schläuche) und der Druckminderer laut Gesetz nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen.

 

Dann wollte er die Druckpumpe anschließen und hat sich dabei blöderweise den Gasschlauch zwischen Fahrzeuganschluß und Duckminderer angeschaut.

 

Und das war es dann: Der Schlauch ist aus Produktion 1.Quartal 2004 und somit älter als 10 Jahre und damit per sofort nicht mehr zugelassen!

 

Lange Rede, kurzer Sinn: Kurz vor Ladenschluß bin ich zu VW und habe einen neuen Schlauch und ein neues Anschlußstück bestellt.

Dieses war dann am Tag vor Heilig Abend da und ich bin 12 Stunden vorm Heiligen Abend mit neuer HU-Marke am Kennzeichen vom Hof gefahren.

 

 

Anmerkung zu den Ersatzteilen:

 

Benötigt wird Gasschlauch 7H7070608B 7,15 Euro

dazu verwenden Anschlußstück 7H7070805D 7,15 Euro.

 

Frechheit dabei: Die fahrzeugseitige Überwurfmutter mit Quetsch/Dichtring ist Teil des Anschlußstückes, nicht des Schlauches.

Nur den Schlauch bestellen nützt nix, es sei denn, man hat sich vorher eine passende Überwurfmutter und QuetschDichtring im Sanitärhandel besorgt.

Zu beachten ist dabei, daß die fahrzeugseitige Überurfmutter ein normales Rechtsgewinde hat, nicht wie bei Gasanlagen üblich ein Linksgewinde.

 

Die Überwurfmutter am Drückminderer hat dann wieder ein Linksgewinde!

 

Zweck dieses Beitrages: Alle, die ein Fahrzeug aus entsprechenden Baujahren haben, sollten sich vor der nächsten HU mal die o.g. Bauteile genau anschauen.

Wahrscheinlich hat VWN bei Produktionsbeginn des Cali in 2004 mal 50.000 Schläuche und Druckminderer bestellt und diese dann im Laufe der Zeit verbaut.

 

Nicht zwangsläufig stimmt das Baujahr des Wagens mit dem Produktionsdatum der Teile überein und es könnte bei der nächsten HU zu Problemen kommen!

 

 

Vielen Dank fürs Zuhören!

Bearbeitet von JoJoM
Titel angepasst
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Moin Yves,

 

danke für die ausführliche Dartstellung.

 

Und da in der kommenden Zeit immer mehr Calls das Problem haben werden, hab ich das Thema mal oben fest gemacht.

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Hallo,

 

warum hast Du die Fahrzeugseitige Überwurfmutter nicht drangelassen. Die wird doch üblicherweise nicht getauscht sondern nur der Schlauch.

 

Diesen Schlauch gibt es meiner Meinung nach im Caravan- Wohnmobilhandel als Massenware. Eine Seite Ermeto-Verschraubung, andere Seite Linksgewinde für Regler.

 

Grüße,

Horst

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Hi Yves,

 

der Prüfer war aber sehr lückenhaft. Er hätte dir auch die Luftheizung stilllegen müssen. Die Brennkammer muss nach 10 Jahren erneuert werden.

Der Wärmeübertrager von Luftheizgeräten ist ein thermisch hoch beanspruchtesBauteil und muss 10 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme durch ein Original Ersatzteil ausgetauscht werden.

Das Inbetriebnahmejahr ist auf dem Gerät vermerkt.

 

Kosten für den Wärmetauscher bei VW für Webastiheizungen liegt ohne Einbau bereits schnuckelige Euro 750,--. Es empfiehlt sich hier auch mal einen Webastohändler zu fragen.

 

Für die Eberspächer ist der Wärmetauscher bei VW deutlich günstiger. Bei VW verlangt man Euro 130,--.

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Alternative Quelle für Original Webastoteile:

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Dort kostet der auch unter 150 Euro!

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Zum Austausch des Wärmetauschers der Luftheizung:

 

In der Bedienungsanleitung meines T4-California aus 1992 stand, daß der Austausch nach 10 Jahren erfolgen muß.

 

Bei meinem T4-Multivan von 1998 stand dazu nichts mehr, was mich etwas verwunderte.

 

Meine damaligen Recherchen ergaben, daß der Austausch nicht mehr nötig ist, wenn irgendeine E-Kennzeichnung vorhanden ist.

Vielleicht kann mal jemand mit einem etwas schnelleren Internet-Zugang genauer nachforschen.

 

Falls ich mal wieder falsch liege, dürft Ihr mir gern wieder die Ohren abschneiden.

 

P.S. Allen einen guten Rutsch nach 2015

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Danke für den Hinweis, dem ich sehr gerne nachgehe.

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Über den Wegfall der Brennkammer-Wechsel-Pflicht steht z.B.

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etwas.

 

(erste Rubrik "Allgemein" >> pdf 54.8kb)

 

Ganz unten unter T5 ist vielleicht auch noch einiges Interessante zu finden!

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Das schreit ja irgendwie nach einem offiziellen Brief an VWN, dass die sich dazu mal äussern sollten.

 

Bei Eberspächer steht es so, dass man nach 10 Jahren wechseln muss.

 

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Ganz unten stehts

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Ich hab den Titel mal angepasst. Es geht ja für den Zeitraum jetzt um zwei Themen.

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Das ist schon richtig.

Die Eberspächer-Brennkammer kann im T4 zwei verschiedene Aufkleber tragen.

Der TÜV-Mann reagiert (nach 10 Jahren) einmal mit der sofortigen Tauschaufforderung und einmal mit der problemlosen TÜV-Plakette.

Mein 2002er Highline hatte die "Sofortige-Aufforderungsplakette". :crying:

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AW: Austausch der LSH-Brennkammer nach 10 Jahren

 

Hallo!

Ich habe von der VW-Werkstatt folgende Information bekommen:

Wenn an der Standheizung eine E-Nummer steht, z.B. e1 00 0788, dann muss die Brennkammer nicht nach 10 Jahren ersetzt werden.

An meiner LSH steht eine E-Nummer.

Gruß,

hp.cali

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Danke Wolf!

 

 

 

 

 

Hallo Horst,

 

Nur den Schlauch tauschen geht nicht. Die Überwurfmuttern sind durch den Dicht/Quetschring da fest dran.

Man kann die Mutter nur zerstörend entfernen.

 

Die TÜV-Station hat sogar mehrere verschiedene Schläuche dagehabt. Die passten alle auf Seite des Druckminderers, aber nicht fahrzeugseitig.

 

Also für die "Weißen Riesen" haben die dort vorgesorgt.

 

 

 

Hallo Tom,

 

die 10 Jahre wären bei meinem erst nächstes Jahr, da Bj. 2005.

Von der Standheizung war zumindest bei dieser Überprüfung zumindest keine Rede.

 

Die 10-Jahres-Frist kenne ich auch noch von meinem damaligen T4-Cali.

 

Bleibt mal zu erforschen, wie es nun beim T5 so ist, wenn man die obigen Beiträge liest.

 

 

 

 

Vielen Dank auch an die anderen "Informanten" :-)

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Hallo,

 

also mal ganz ehrlich: ein nicht-Cali-affiner Prüfer einer beliebigen Überwachungsorganisation wird den Cali wohl wie einen normalen T5 untersuchen.

 

Sicher, er findet die Kochstelle, man zeigt ihm die gelbe GAS-Bescheinigung oder läßt die Gasprüfung gleich mit erledigen, wenn das angeboten wird (er muss es nicht können).

 

Aber die Luft-Standheizung ??? Lediglich das kleine silberne Klebeschild an der Fahrertüre gibt darauf einen Hinweis....

 

Dass der T5 als Diesel einen Zuheizer hat ist sicher bekannt, unter dem Wagen findet man auch das Abgasrohr desselben.

 

Ich gehe davon aus, dass sich die wenigsten Prüfer über eine Luftstandheizung überhaupt Gedanken machen, wenn sie einen Cali zu Gesicht bekommen. Beim T4 oder T3 hingegen ist einem ja das Heizgerät unter dem Wagen regelrecht ins Auge gesprungen, da hat es wohl jeder gesehen.

 

Interessanterweise findet man in den Unterlagen zum Cali keinerlei Angaben zu gesetzlichen Fristen bezüglich der Luft-Standheizung.

 

T2-Fahrer

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Ich habe mir darüber auch schon öfter Gedanken gemacht, da das bei meinem T3 damals auch ein finanziell schmerzliches Thema war!

 

Wenn das mit der E Nummer stimmt wäre das ja mal eine echte Verbesserung!

Wo muss ich diese E-Nummer denn suchen? Auf dem Klebeschild im Türrahmen oder am Heizgerät unter dem Wagen?

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