jabrasa Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Hallo Tom Ich habe irgendwie im Kopf, dass du im Thread "Calibed für die obere Etage" etwas zum Thema Mehrwertsteuer Rückerstattung für CH Kunden, welche nach Deutschland liefern lassen. Das soll nicht gehen?! Warum nicht? Weiss jemand mehr? Freue mich auf Antworten. :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Wenn ich nach Deutschland liefere ist die Leistung in Deutschland erbracht worden. Dann ist MwSt fällig. Wenn ich nach CH liefere, darf ich gar keine MwSt. berechnen. Warum lasst ihr also nicht nach CH liefern? Ein Ausfuhrnachweis mittels einfacher vom Zoll abgestempelter Rechnung ist leider seit dem 1.1.2012 nicht mehr gestattet. Hier haben wohl einige Witzbolde zuviel Urkundenfälschung getrieben. Dass dies jetzt zum Nachteil der ehrlichen CH Kunden ist, tut mir leid. Ich kann aber nix dafür. Ich weiss, dass es andere große Unternehmen gibt die den Formularwahnsinn noch betreiben. Mir ist der Aufwand zuviel. Ich biete es nicht an. Ich biete aber den mehrwertsteuerfreien Versand nach CH an. neue Regel Ausfuhrlieferungen Umsatzsteuererstattungen steuer schweiz.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar
jabrasa Geschrieben 14. Oktober 2014 Autor Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Warum lasst ihr also nicht nach CH liefern? Ein Ausfuhrnachweis mittels einfacher vom Zoll abgestempelter Rechnung ist leider seit dem 1.1.2012 nicht mehr gestattet. Danke für die Info. Weil wir Einfuhrzoll zahlen müssen für Lieferungen in die Schweiz. Was ich aber nicht ganz verstehe ist, dass wenn ich in Deutschland z.B. bei DM einkaufe, bekomme ich mittels Ausfuhrbescheinigung die MWST wieder zurück. Was ist denn hier der Unterschied? Danke und Gruss Jan Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Weil wir Einfuhrzoll zahlen müssen für Lieferungen in die Schweiz. Ja nu... alles andere wäre ja auch Betrug gegenüber Deinem Staat! Was ich aber nicht ganz verstehe ist, dass wenn ich in Deutschland z.B. bei DM einkaufe, bekomme ich mittels Ausfuhrbescheinigung die MWST wieder zurück. Keine Ahnung wie die das machen. Bekommst du die dann direkt zurück, bzw. zahlst die gar nicht? Ich biete sowas keinesfalls an. Vielleicht gibts da für grenznahe Märkte etwas... Zitieren Link zu diesem Kommentar
jabrasa Geschrieben 14. Oktober 2014 Autor Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Beim Einkauf bekomme ich ein doppelseitiges Formular zusammen mit der Kaufquittung, das durch das Kassenpersonal ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben wird. Anschließend lasse ich das bei der Ausreise bei Zoll abstempeln. Und wenn ich dann das nächste mal wieder in den Laden gehe, kriege ich die MwSt zurück. Hier eine Info zum Thema: Zoll online - Tax free einkaufen und hier das Formular: Zoll online - Startseite - Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG) Zitieren Link zu diesem Kommentar
ono99 Geschrieben 15. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2014 Beim Einkauf bekomme ich ein doppelseitiges Formular zusammen mit der Kaufquittung, das durch das Kassenpersonal ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben wird. Anschließend lasse ich das bei der Ausreise bei Zoll abstempeln. Und wenn ich dann das nächste mal wieder in den Laden gehe, kriege ich die MwSt zurück. Hier eine Info zum Thema: Zoll online - Tax free einkaufen und hier das Formular: Zoll online - Startseite - Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§Â*6Â*Abs.Â*3aÂ*UStG) Was für ein Bürokratischer Wahnsinn - Für einen Einkauf bei DM? Und Einfuhrzoll ist dann keiner fällig? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 15. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2014 Irgendwie bin ich froh, dass wir das Thema mal ansprechen. Jetzt kann ich jedem Kunden, der danach fragt einen Link schicken. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Duke Geschrieben 15. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2014 Hallo, vielleicht solltet ihr noch klären, was "nichtkommerzieller Grenzverkehr" im Detail bedeutet. Des weiteren steht ja im Text noch der Passus: "Waren zur Ausrüstung von privaten Fahrzeugen aller Art (z.B. Stoßstangen, Außenspiegel, Abschleppseil und Verbandskasten)", wozu ein motivierter Zöllner eine Matratze für den Cali durchaus zählen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 15. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2014 Hallo Tom Ich denke es ist korrekt, dies so zu handhaben. Jeder weitergehende Aufwand Deinerseits wäre wohl wirklich zu aufwändig. Allerdings möchte ich die Schweizer für einen Teil in Schutz nehmen. Beim Versand fallen neben der ordentlichen MWST sehr oft zusätzliche Taxen an. Dabei werden diese als Vorweise oder Zollerklärungstaxen ausgewiesen und betragen je nach Dienstleister zwischen CHF 15.- bis 30.- . Ausserdem bezahlt der Empfänger nicht nur die MWST für die Ware sondern auch auf den Versandkosten. Daher lassen viele Schweizer die Ware an einen Abholdienst in D senden, holen die Ware dann da ab und führen sie selber ein. Dabei wird dann nur die MWST auf der bezahlten Ware fällig. Mit dem Ausfuhrbeleg konnte, zumindest bis anhin, die deutsche MWST zurückgefordert werden. Trotzdem denke ich, kann das Argument des hohen Aufwandes nicht bestritten werden und ich gehe davon aus, dass dies bei dieser klaren Deklaration hier auch verstanden und akzeptiert wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Fidel Geschrieben 15. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2014 Beim Einkauf bekomme ich ein doppelseitiges Formular zusammen mit der Kaufquittung, das durch das Kassenpersonal ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben wird. Anschließend lasse ich das bei der Ausreise bei Zoll abstempeln. Und wenn ich dann das nächste mal wieder in den Laden gehe, kriege ich die MwSt zurück. Hier eine Info zum Thema: Zoll online - Tax free einkaufen und hier das Formular: Zoll online - Startseite - Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§Â*6Â*Abs.Â*3aÂ*UStG) Hallo Habe beruflich auch öfters mit solchen Angelegenheiten zu tun. Nichtkommerzieller Reiseverkehr und Versandhandel sind steuertechnisch und auch zolltechnisch 2 völlig unterschiedliche Dinge. Im Versandhandel mit sog. Drittländern (z.B. CH) ist die Verrechnung der MWST nicht vorgesehen. Und wo nichts berechnet wird, kann logischerweise auch nichts rückerstattet werden. Wenn Du von der Schweiz aus bei Tom was bestellst und er es Dir per Post bzw. Spediteur nach Hause liefert, dann fällt das ganz klar unter Versandhandel. Das ändert auch nichts daran, wenn Du einen "Strohmann" in DE einschaltest und es an dessen Adresse liefern lässt, um es bei ihm abzuholen und somit beim Grenzübertritt in die Schweiz einen nichtkommerziellen Reiseverkehr vorzutäuschen. Vermutlich wird dies auch der Hauptgrund sein, warum seit 2012 ein Zollstempel auf einer Rechnung als Ausfuhrnachweis nicht mehr ausreicht, hier ist einfach zuviel Missbrauch betrieben worden. Bei uns hier im Dreiländereck AT-DE-CH hat der MWST-Betrug auf diese Art und Weise in der Vergangenheit gewaltige Ausmaße angenommen. So gibt es in Grenznähe Tankstellen oder Kioske, die gegen eine "Servicegebühr" sich als Lieferadresse bzw. Strohmann für schweizer Kunden zu Verfügung stellen. Dass diesem Treiben die Steuerbehörden einen Riegel vorschieben, ist die logische Konsequenz. Wenn Du hingegen schnell über die Grenze fährst, um bei DM einzukaufen, dann fällt das unter nichtkommerziellen Reiseverkehr und beim Import in die Schweiz gelten die entsprechenden Freigrenzen dafür, beim Versandhandel gibt es diese Freigrenzen nicht. Die Vorgangsweise von Tom ist daher absolut korrekt und zu 100 % im Einklang mit den bestehenden Gesetzen. Man kann sich halt nicht nur die Rosinen herauspicken. Servus Fidel Zitieren Link zu diesem Kommentar
jabrasa Geschrieben 20. Oktober 2014 Autor Teilen Geschrieben 20. Oktober 2014 Was für ein Bürokratischer Wahnsinn - Für einen Einkauf bei DM? Und Einfuhrzoll ist dann keiner fällig? Die Freigrenze ist bei 300.00 CHF. Wenn ich mal da bin, kauf ich ja nicht nur eine Nivea Creme... Zitieren Link zu diesem Kommentar
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