rasch Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Hallo. Sonntag auf der Autobahn gab es einen sehr lauten Knall und unsere Frontscheibe hatte plötzlich einen Riß, zwei je etwa 7 cm lange Bögen in der Mitte der Scheibe. Ich denke, bei einem fünf Jahre alten Auto ist das eher auf Steinschlag zurückzuführen als auf Spannung in der Scheibe. 1. Habe ich eine Chance, die Selbstbeteiligung für die Scheibenreparatur ersetzt zu bekommen? Ich habe zwar sofort den vor uns fahrenden Omnibus fotografiert, aber beweisen, daß der Stein von ihm kam, läßt es sich wohl nicht. 2. Soweit ich weiß, hat die Frontscheibe tragende Funktion. Ist jede Werkstatt in der Lage die Scheibe zu ersetzen oder sollte es besser ein Karosseriefachbetrieb sein? Danke und Grüße Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar
Ridethebulli Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Ab zu Carglass und gut ist, auf der Selbstbeteiligung wirste wohl Sitzenbleiben...so und nun warte ich auf die ersten Kommentare carglass um Gottes Willen....... Zitieren Link zu diesem Kommentar
bifuel Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nö Zumindest in Lüneburg machen die einen sehr guten Job!! Wenn ich ein Problem habe, fahre ich zu denen. Auch wenn die Werbung manchmal ziemlich nervig ist... ___ @rasch Der Steinschlag ist Dein eigenes Risiko und daher musst Du die SB selbst tragen. Es sei denn Du weist dem Omnisbus nach, dass er Ladung verloren hat oder der Fahrer weiterer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist (Beispiel: Steine zwischen Zwillingsreifen, fliegende Eisplatten auf Dach/Ladefläche etc.). Zu VW würde ich jedenfalls wegen einem Windschutzscheibenaustausch nicht fahren! Beim Scheibenausbau beschädigter Lack im Rahmen wird gerne mal nicht ausgebessert und vom teuren Kleber wird auch gerne mal zu wenig genommen... Ich habe da so meine sehr schlechten Erfahrungen:evil: Zitieren Link zu diesem Kommentar
ralli99 Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Ich würde erstmal mit der Versicherung sprechen. Die haben i.d.R. feste Partner dafür. Meine hatte Car Glass rausgeworfen ... Hat dann A.T.U. hier kompetent und schnell geregelt. Ein Verfahren mit dem Omnibus würde ich nicht empfehlen. Kostet nur Zeit und Nerven und das Problem ist die Beweislast. Ich habe das mal versucht, bei einem ganz klaren Fall (LKW hatte Steine auf Pritsche geladen) war aber auch noch im Ausland - keine Chance! SB bezahlen, dafür kannst du einmal Scheibenputzen sparen ; ) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Pfalzbahner Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Und so sieht man wo die Geister sich scheiden. Beim Carglas war mit meiner heutigen Versicherung die Eigenbeteiligung bei meinen Mazda (vor circa 3 Jahre) die Hälfte niedriger im Vergleich zum Mazda Händler. Also nachfragen beim Versicherer. Und ATU, da fahre ich freiwillig noch nichtmals auf den Hof. Da habe ich dan wieder schlechte Erfahrungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
craw Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Ich kann nichts negatives über Carglass sagen, habe aber beim VW-Autohaus eine Scheibe einbauen lassen. VW baut originale VW-Scheiben ein, Carglass verbaut Produkte europäischer Großhersteller. Ob die Qualität unterschiedlich ist, weiß ich nicht. Beim ersten Einbau meiner Scheibe war auf ca. 3 cm Länge die Scheibendichtung leicht verdreht eingeklebt. Nachdem ich das bemängelt hatte, wurde anstandslos alles wieder aus- und danach neu, korrekt eingebaut. Gruß, Gunnar. Zitieren Link zu diesem Kommentar
rasch Geschrieben 14. Oktober 2014 Autor Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Hallo. Also Verursachersuche vergesse also ich mal. Wo repariert wird, entscheidet angesichts des Vertrages meine Versicherung. Daß ein originales Ersatzteil eingebaut wird, steht wohl außer Frage. Viele Grüße Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar
Shortylein Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Hallo, Na, ganz so aussichtslos ist das Ganze nicht. Vor allem, wenn jemand mit im Auto saß, der Knall -> Riss bezeugen kann. LG Heidelberg, Urt. v. 21.10.2011: Die Rechtsprechung behilft sich hier des Anscheinsbeweises: "Es ist zur Überzeugung des Gerichts bewiesen, dass ein Steinschlagschaden an der Frontscheibe des PKW der Klägerin entstanden ist, als diese unmittelbar hinter dem LKW der Beklagten Ziff. 1 fuhr. ... Im Rahmen des § 286 ZPO ist die Kammer sodann der Überzeugung, dass der Schlag und das Loch von einem auf die Frontscheibe des klägerischen PKW aufgetroffenen Stein herrührten, welcher infolge der Fahrt des LKW der Beklagten Ziff. 1 in Bewegung gesetzt und in den Luftraum über der Straße befördert wurde. Bewiesen durch die Angaben der Zeugin ist, dass ein Schlag zu vernehmen war und anschließend ein Loch sich in der Scheibe zeigte. Dies ist der eindeutige Ablauf eines Steinschlags. Eine andere Ursache als der in Fahrt befindliche LKW der Beklagten Ziff. 1, von welcher der Stein herrühren könnte, ist weder aufgezeigt noch ersichtlich. Insbesondere schließt die Kammer Gegenverkehr als Ursache aus. Denn aus dem Bereich der Gegenfahrbahn könnte der Steine nur herrühren, wenn er in Seitwärtsbewegung Richtung der klägerischen Fahrbahn in Bewegung gesetzt worden wäre. Es ist nicht erkennbar, wie dies geschehen sein soll. ... Der von einigen Amtsgerichten vertretenen Rechtsansicht, der Geschädigte müsse in einem solchen Fall auch "die genaue Art und Weise der Schadensverursachung" darlegen und beweisen (AG Bremen, Urteil vom 21.4.2009, Az. 4 C 14/09; AG München, Urteil vom 18.8.2009, Az. 343 C 10603/09), ist nicht zu folgen. Diese Rechtsansicht steht im Widerspruch zum insoweit eindeutigen § 7 Abs. 1 StVG, wonach als Grundlage für die Gefährdungshaftung ein nachgewiesener Kausalzusammenhang zwischen Betrieb und Schaden ausreicht (ebenso LG Bonn, Schaden-Praxis 2004, 328). ... Die Haftung der Beklagten ist nicht nach § 17 Abs. 2, 3 StVG ausgeschlossen. Die Beklagten haben nicht beweisen können, dass der Schaden durch ein unabwendbares Ereignis verursacht ist. Ein solches wäre zwar anzunehmen, wenn ein auf der Straße liegender Stein von den Rädern des LKW der Beklagten Ziff. 1 aufgewirbelt wurde. Dass der Schaden nur auf diese Weise entstanden sein kann, konnten die Beklagten jedoch nicht beweisen. ..." Der Weg wäre: Anfrage beim Zentralruf (online) -> Versicherer ermitteln und anschreiben mit Hinweis auf die o.g. Rechtsprechung. Am Rande, es gibt freilich auch andere Rechtsprechung von Amtsgerichten, die auch in dem Urteil beispielhaft erwähnt wird. M.a.W., man kann sich auch darüber streiten. VG Zitieren Link zu diesem Kommentar
ralli99 Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich war vorher bei Car glas auch immer zufrieden. Abgesehen von der Werbung, dass Steinschlag reparabel ist und die dann sowieso immer nur die Scheibe austauschen. Ich wäre auch nie zu ATU gefahren, wenn meine Versicherung nicht u.a. mit denen zusammen gearbeitet hätte und es war der nächste und bequemste Weg. Meine Versicherung hatte Carglas rausgeworfen, da sie wohl mal betuppt wurden. ATU war zu der Zeit gerade in der Krise und den Mitarbeitern konnte man es anmerken, dass sie an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze sehr bemüht waren, was ich persönlich nicht unbedingt von allen Autohäuser behaupten würde. @ Shortylein: Interessantes Urteil, aber den Stress und Ärger für 100 - 150 SB (?) Vielleicht wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat? Was kann denn aber auch der Omnibusfahrer dafür, wenn irgendwo auf der Straße ein Stein liegt, den er hochwirbelt? Das kann doch auch jedem Moped passieren. Anders sehe ich da schon bei nicht abgedeckter Ladung einer LkW-Pritsche. Zitieren Link zu diesem Kommentar
rasch Geschrieben 14. Oktober 2014 Autor Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Die Frage, Reparatur oder Austausch stellt sich wohl nicht, die Scheibe hat Risse. Stimmt wohl, bei 150 Euro lohnt sich kein Streit. Aber dezent anfragen, wie der Busunternehmer zu den Schaden steht, kann ich ja. Mir ist klar, daß der nichts dafür kann, aber ich auch nicht. Grüße Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar
ralli99 Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Hallo Ralf, gerade die Werbung von Carglass gesehen - es gibt da derzeit noch Bosch Scheibenwischer gratis on top .... P.S. Klar muss die Scheibe bei Rissen raus, aber die werben ja immer mit Reparatur bei Steinschlag und bei jedem Steinschlag musste die Scheibe dann bei mir raus. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Shortylein Geschrieben 15. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2014 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Also, ICH würde mich deswegen nicht streiten, und ein Anwalt hat dazu auch keine Lust. Haken dran und gut. Hab gestern leider auch einen Reifen bei unserem Lumpi geschrottet, könnt mich dafür selbst beißen, aber zahlen, schlucken und gut ist. Naja, und zu Deiner letzten Frage: im Rahmen der Gefährdungshaftung des Halters + Haftpflichtversicherers brauche ich erstmal ja kein Verschulden, da reicht ja die Verursachung aus. Und der konkrete Weg des Steines ist nach der zitierten Rechtsprechung zunächst nicht maßgebend. VG Zitieren Link zu diesem Kommentar
rasch Geschrieben 15. Oktober 2014 Autor Teilen Geschrieben 15. Oktober 2014 Technische Zusatzfrage, muß eigentlich der Regensensor mit getauscht werden, oder ist der trennbar von der Scheibe? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar
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