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Gesamtgewicht ?


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Hallo Zusammen,

 

ich habe mal eine Frage. In meiner Zulassungsbescheinigung steht

ein zulässiges Gesamtgewicht von 3080 kg.

 

Als Zusatz unten habe ich den Satz stehen wie folgt:

 

zu F.1/F.2: +100 kg bei Anhängebetrieb.

 

Bedeutet das, dass ich insgesamt 3180 kg habe, sobald ich einen Fahrradträger auf der Anhängerkupplung habe.

 

Oder ist das völliger Blödsinn.

 

Gruß Stefan

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Hallo Stefan,

 

das bedeuted konkret, dass du bei Anhängerbetrieb nicht 100kg aus dem vollgepackten Auto ausladen müßtest, sondern zusätzlich dem vollgepackten Auto noch 100kg auf die Kupplungskugel draufpacken darfst.

 

Meiner Auffassung nach ist jedoch ein Fahrradträger KEIN Anhänger und somit hast du auch keinen "Anhängerbetrieb". Dieser würde ja auch mit einer verminderten max. Höchstgeschwindigkeit (80 oder 100 km/h) einhergehen.

 

Was hast du denn für einen Cali mit 3180 ZGG ? Dachte immer bei 3000 kg ist beim Serien-Cali Schluß.

 

Gruß T2-Fahrer

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  • 11 Monate später...

Moin moin,

 

diesen Punkt würde ich gerne erneut aufgreifen, jedoch unter dem Gesichtspunkt des zulässigen Gesamtgewichts.

Mein California hat ein zGG von 3000kg, in der COC sind in den Anmerkungen auch zGG +100kg im Hängerbetrieb vermerkt.

 

Meine Frage in die Runde:

Wie schätzt ihr es ein, ist es möglich das zGG auf 3100kg zu erhöhen und die +100kg zustreichen?

 

Es dürfte doch eigentlich keine Rolle spielen ob die 100kg über die Deichsel oder durch "reguläre" Zuladung durch das Zugfahrzeug getragen werden.

 

Gruß

Stephan

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Holla,

 

Du kannst davon ausgehen das die 3100 schon "permanent" eingetragen wären wenn VW das für OK halten würde. Bau Dir einfach ein paar andere Dämpfer ein und mach das Upgrade beim TüV auf 3.2t, kostet nicht die Welt!

 

Chris


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