Gast Geschrieben 21. März 2014 Teilen Geschrieben 21. März 2014 Hallo! Nächsten Monat muss mein Cali zum TÜV. Da es mein erstes Mal mit meinem gebrauchten Cali ist, stelle ich mir die Frage, ob auch die Gasanlage vom TÜV untersucht werden muss? Wer weiß das? Zitieren Link zu diesem Kommentar
cjung Geschrieben 21. März 2014 Teilen Geschrieben 21. März 2014 Das kommt auf den Status Deiner Gasuntersuchung an: - Wenn die Gasprüfung ungültig ist bekommst Du auch keinen TÜV. - Wenn die Gasuntersuchung gültig ist (d.h. jünger als 24 Monate lt. Gas Prüfbericht) dann brauchst Du auch keine neu machen. Es reicht, wenn die Gasprüfung nur noch einen Monat gültig ist. Du solltest aber bedenken, das Du dann einen neuen Termin für die Gasprüfung brauchst. Wenn Dein Cali ganz neu ist, musst Du zum ersten mal nach 3 Jahren zum TÜV. Die Gasprüfung ist aber nur 2 Jahre gültig. Damit ist es wahrscheinlich, das Gas auch fällig ist. Gruß Christoph Zitieren Link zu diesem Kommentar
Mendor32 Geschrieben 22. März 2014 Teilen Geschrieben 22. März 2014 Ich habe vor 2 Wochen nach 3 Jahren den TÜV für beises zusammen machen lassen. Ohne Probleme beide Plaketten bekommen und 129 ärmer. Gesendet von meinem SM-N9005 mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
h1971 Geschrieben 22. März 2014 Teilen Geschrieben 22. März 2014 ...und nach 10 Jahren müssen der Gasregler und der Schlauch getauscht werden. Also bei beiden mal auf das Datum schauen... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Radfahrer Geschrieben 22. März 2014 Teilen Geschrieben 22. März 2014 Bei der Besichtigung der Califertigung gestern erfahren: Schlauch bereits nach 6 Jahren, steht auch auf dem angehängten gelben Plastik-Schild, derzeit werden Schläuche mit Aufdruck ".... 2020" verbaut. Zitieren Link zu diesem Kommentar
dedetto Geschrieben 22. März 2014 Teilen Geschrieben 22. März 2014 Hallo. You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Upps, dann bin ich wohl dieses Jahr dran. Kann man das selber machen oder braucht man da einen sachkundigen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Radfahrer Geschrieben 22. März 2014 Teilen Geschrieben 22. März 2014 Hallo Dedetto, der Schlauch und die Verschraubung zur festen Leitung ist Bestandteil der Dichtheitsprüfung. Streng genommen ist also nach dem Tausch eine erneute Gassprüfung fällig. Zitieren Link zu diesem Kommentar
dedetto Geschrieben 22. März 2014 Teilen Geschrieben 22. März 2014 Hallo Peter. Das ist schon klar. Ich muss ja 2015 im Februar hin. Dann könnte ich das am Ende der Reisesaison machen (bzw. machen lassen). Daher meine Frage wie das geht und ob ich mir das selber zutrauen kann. Einfach nur den Schlauch anschrauben sollte doch gehen, aber wie kommt der Schlauch vom Ventil zum Kocher? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Radfahrer Geschrieben 22. März 2014 Teilen Geschrieben 22. März 2014 ... schraub einfach mal den Gaskasten auf, dann siehst Du es. Zitieren Link zu diesem Kommentar
h1971 Geschrieben 22. März 2014 Teilen Geschrieben 22. März 2014 ...die 10 Jahre wurden mir am Donnerstag beim TÜV vom Prüfer genannt. Er hat das gelbe Prüfblatt gehabt und die letzten Untersuchungsberichte. Auf dem Regler zeigte er mir noch, das der aus 2005 ist, also nächstes Jahr fällig wird. Dichtigkeitsprüfung wurde von meinem Auto ohne Probleme bestanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bruno_He Geschrieben 24. März 2014 Teilen Geschrieben 24. März 2014 Hallo miteinander, die Diskussion ist ein bisschen verwirrend. Ich komme eben vom TÜV und habe dort am T4 Westi meines Sohnes die Gasprüfung machen lassen, nachdem Regler und Schläuche nach 10 Jahren getauscht werden mußten. Von einem evtl. kommendem 6-jährigen Tauschintervall war keine Rede. Mehr aber verwirrt mich die Aussage, daß Schläuche mit dem Aufdruck 2020 verbaut werden. Auf dem Regler und auch auf den Schläuchen steht doch, sinnvoller Weise, das Herstellungsdatum und nicht das Ablaufdatum. Das sind doch zwei verschiedene Schuhe. Das eine ist das Gesetz, das einen 10 jährigen Austausch fordert und geändert werden kann und das andere ist das fixe Herstllungsdatum. Oder habe ich da was falsch verstanden. In meinem T5 , Bj 2006, sind auch die Schläuche und der Regler mit 2006 beschriftet. Ich muß also 2015 (nach 9 Jahren) wieder zum TÜV und da müssen Regler und Schläuche noch nicht getauscht sein. Gruß, Bruno Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 24. März 2014 Teilen Geschrieben 24. März 2014 (bearbeitet) Hallo, hat jemand die Bestellnummer von Schlauch und Regler? Was muss man dafür hinlegen? Kann man diese Teile auch im freien Handel passend erwerben? Servus Werner Bearbeitet 24. März 2014 von Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar
Alex-Berlin Geschrieben 24. März 2014 Teilen Geschrieben 24. März 2014 Hier mal ein Auszug aus der entsprechenden Vorschrift zur Prüfung von FLüssiggasanlagen. Generell gilt das man nur geprüfte Anlagen betreiben darf, das hat zum einen mit dem Unfallschutz und zum anderen mit dem Versicherungsschutz zu tun. Viele Campingplätze verlangen auch die Vorlage das die mitgeführte Gasanlage aktuell geprüft ist. (Gelber Prüfnachweis) Und auf Schläuchen und ähnliches wird immer das Produktionsdatum abgebildet. You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bruno_He Geschrieben 24. März 2014 Teilen Geschrieben 24. März 2014 Hallo Alex-Berlin, vielen Dank für den Hinweis auf das DVGW - Arbeitsblatt G 607. Damit klären sich viele Fragen. Um mir jedoch die lange Sucherei zu ersparen, frage ich Dich gleich noch: Wo steht, daß wir den Regler und die Schläuche nach 10 Jahren tauschen müssen? Darüber habe ich in dem o.g. Arbeitsblatt nichts gefunden. Es muß also noch eine andere Quelle geben. Ich glaube dann könnten wir diesen Thread beenden, es wäre alles gesagt. Danke im Voraus. Werner: Rufe doch einfach mal einen Campingausstatter in Deiner Nähe an, der hat vermutlich alles auf Lager oder kann es kurzfristig beschaffen. Gruß, Bruno Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sue Geschrieben 24. März 2014 Teilen Geschrieben 24. März 2014 Hallo, also in unserer gelben "Original"-Prüfbescheinigung nach DVGW Arbeitsblatt 607 für den Cali von 2008 steht unter Punkt 4.7.: "Instandhaltung: Anlageteile, die Verschleiß oder Alterung unterliegen, wie z.B. Druckregeleinrichtungen, Schläuche, Absperreinrichtungen, sind sofern die sichere Funktion nicht mehr gegeben ist auszuwechseln. Druckregelgeräte und Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellerdatum gegen neue auszuwechseln. Hinweis: Dafür ist der Betreiber verantwortlich." Sue Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.