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Ruheversicherung?


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Hallo,

 

könnt ihr mir bitte kurz weiterhelfen : ich möchte den T5 über den Winter in eine Halle abstellen, die mir nicht selber gehört.

Das Problem ist dass der Cali in der Zeit nicht angemeldet sein wird und daher das problem besteht, wie die versicherung im Brandfalle z.Bspl. aussehen kann ?

 

Ich habe gehört, dass manche Versicherer eine Art "Ruheversicherung" haben, die trotz Saisonkennzeichen in der Teilkasko integriert sein soll?? beitragsfrei???

 

Hat einer damit schon Erfahrungen ???

 

wär cool wenn sich ein paar Leute melden würden.

 

Nette Grüße

Martin

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Hallo Martin,

 

da musst du mal in die AGBs deiner Versicherung schauen.

 

Bei mir war es so, das ein abgemeldetes Fahrzeug, dass in einer (fremden) Halle eingestellt war, die nicht öffentlich zugänglich war, weiterhin Kaskoversichert war. Also die klassische Konstelation mit der Sammelhalle in der Stellplätze vermietet werden.

Dieses nannte sich Ruheversicherung und war bei mir beitragsfrei.

 

Ich denke, das es dann bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen genauso sein wird.

 

Wie schon gesagt, in den AGBs ist diese auch beschrieben.

Hoffe das hilft dir weiter.

Bearbeitet von Duke
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hy,

 

schließe mich an:

 

Bei meiner Vers. ist das Fahrzeug (zugelassen mit Saisonkennzeichen 3-10) ebenfall weiter versichert. Aber ich meine das geht nur bei Saisonkennzeichen. Wenn Du es ganz abmeldest entfällt auch der Versicherungsschutz! Also die Vers. fragen.

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Hallo.

 

Grundsätzlich gibt es beitragsfreie Ruheversicherung auch bei stillgelegten, nicht verkauften Autos ohne Saisonkennzeichen.

Die geht bei unserem abgemeldeten Zweitwagen 18 Monate lang, im Anschluß ist eine beitragspflichtige Ruheversicherung möglich.

 

Versicherung HUK, bis zur Abmeldung Vollkasko. Keine Ahnung, wie die Bedingungen bei Teilkasko sind.

 

Nebeneffekt:

Bei der Wiederzulassung akzeptiert die Versicherung auch wieder die Vollkasko, obgleich das Auto eigentlich zu alt dafür ist.

 

Grüße

Ralf

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Moin,

 

die Ruheversicherung ist grundsätzlich beitragsfrei und gilt nur unter der Voraussetzung, dass der Vertrag nicht abgerechnet (also storniert) und das Beitragsguthaben (außer bei Saisonkennzeichen) nicht erstattet und beim Versicherer reserviert wird! Bei Wiederzulassung wird das Beitragsguthaben dann angerechnet.

 

Je nach Versicherer bzw. seinen Vers.-Bedingungen muss das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage/Sammelgarage untergestellt sein. Einige Versicherer erkennen z.B. keine Stellplätze im Freien an, auch wenn sie noch so toll gesichert sind.

 

Da viele ihre Fahrzeuge mit einem permanent laufenden Ladegerät "an der Stecldose lassen" sollte mir dem Versicherer geklärt werden, ob dies eventuell im Schadenfall (Brand) eine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Gleiches gilt für im Fahrzeug verbleibende Gasflaschen.

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