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6,5"-Felge und 16"-Offroadreifen


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Wir fahren zzt. mit Sommerreifen der Größe 215/65 R16C (Felge 6,5J x 16 ET51) durch die Lande. Die sind jetzt fertig und wir hätten gerne für gelegentliche Schotterpisten und andere leichtere Offroad-Strecken gemäßigte Offroad-Reifen gekauft.

Laut COC müssen wir für die 6,5"-Felge Transporter-Reifen (R16C) mit mindestens Traglastindex 102 (=850kg) aufziehen. Offroad-/SUV-Reifen gibt's aber nicht mit der R16C-Kennung, sondern nur mit R16 (ohne C), auch wenn die Traglast z.T.deutlich höher (z.B. 104, 107, 109) ist als verlangt.

 

Kann ich die R16er (ohne C) mit entsprechend hoher Traglast trotzdem einfach aufziehen lassen?

Wenn nein: Muss ich damit zum TÜV (Kosten?) oder soll ich das Ganze mit der 6,5"-Felge einfach vergessen?

Hat jemand mit der 6,5"-Serienfelge und Offroad-/bzw. SUV-Reifen Erfahrungen gemacht?

 

Gruß

Hartmut

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Meiner Meinung nach ja.

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Meiner Meinung nach ein klares Nein.

 

Das "C" steht für "Commercial" und beschreibt die Bauart, also Reifen mit verstärkter Karkasse (=> Reifen für leichte Nutzfahrzeuge).

Nur die Berücksichtigung des Lastindex genügt in dem Fall nicht.

Wenn das COC-Papier "C"-Reifen vorschreibt müssen auch C-Reifen drauf, sonst erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

 

Grüße

Ralf

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Moin,

 

 

sorry, diese Auskunft ist falsch. Bei C-Reifen hängt die Traglast vom Luftdruck ab und natürlich von der Maximalgeschwindigkeit ab.

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Joachim

Bearbeitet von JoachimS
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Hallo Joachim,

 

falls Du meine Aussage damit meinen solltest.

Hast Du Dir mal in Deinem angegebenen Link vom ADAC den Passus "C-Reifen für Leicht-LKW und Off-Road-Fahrzeuge" genau durchgelesen?

 

Ich zitiere mal daraus:

"C-Reifen sind als Nutzfahrzeugreifen entsprechend der ECE – R 54 genormt. Damit weichen sie von vergleichbaren Pkw-Reifen (z.B. Reinforced-Reifen) ab."

 

=> Für unsere T5 sind bei der Dimension 215 eben diese C-Reifen im COC vorgeschrieben. Und da steht ja auch beim ADAC: Das sind spezielle Reifen.

Deshalb müssen die halt auch drauf wenn das COC-Papier dies verlangt.

 

 

Ich zitiere nochmal den ADAC:

"Bei dem Wunsch des Ersatzes von C-Reifen durch Pkw-Reinforced-Reifen oder umgekehrt sollte der Fahrzeug- oder der Reifenhersteller zur Eignung der Fahrzeug-Reifen-Kombination befragt werden."

 

=> Das bedeutet letztlich:

Der Thread-Ersteller bräuchte für seine Wunsch-Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller und von VWN.

Sollte er dies bekommen (meines Erachtens sehr unwahrscheinlich) benötigt er dann noch eine Einzelabnahme speziell dafür bei TÜV/Dekra.

 

 

Dass es bei C-Reifen dann wieder bezüglich Traglast Unterschiede gibt (z. B. 6PR oder 8PR) spielt in dem Fall keine Rolle.

Für den T5 reichen 6PR immer (=> Load-Index >102). Kannst aber nach Belieben auch 8PR montieren, das ist jedem selbst überlassen. Wir müssen auch keine Zwillingsbereifung beachten.

 

Dass zwischen 6PR und 8PR unterschiedliche Luftdrücke gefahren werden bzw. gefahren werden könnten sind dann Feinheiten, interessiert aber TÜV und Polizei nicht.

Im eigenen Interesse sollte man sich natürlich schon an die Luftdruckempfehlungen halten.

 

Unsere T5 können für ein Nutzfahrzeug ja ziemlich schnell unterwegs sein.

Daher wichtig neben dem "C" darauf zu achten, dass der vorgeschriebene Geschwindigkeitsindex eingehalten wird (=> z. B. S für max. 180km/h; T für max. 190km/h; H für max. 210km/h). Bei meinem Cali ist z. B. "H" eingetragen, obwohl nur eine Höchstgeschwindigkeit von 181km/h vermerkt ist. Da wird Reserve vorgehalten.

 

C-Reifen sind häufig doch eher für langsamere Fahrzeuge konzipiert.

Da unsere T5 nun schnell, aber so übermäßig hohe Achslasten für C-Reifen auch wieder nicht haben kann es sein, dass z. B. ein auf dem Reifen angegebener Geschwindigkeitsindex von "Q" (=> max. 160km/h) bei der T5-Achslast bis 170 oder 180km/h gefahren werden darf (=> Geschwindigkeitsindex R bzw. T).

Darüber gibt dann das Kleingedruckte auf dem Reifen Auskunft.

 

Bei Winterreifen ist es ja gestattet einen Reifen zu fahren der einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex hat, sofern ein entsprechender Warnaufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist.

 

 

Grüße

Ralf

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Hallo,

 

Fakt ist:

 

Wenn der Hersteller im COC ausdrücklich C-Reifen vorschreibt, dann dürfen keinesfalls einfach andere Reifen gleicher Traglast aber ohne C-Bauart verwendet werden.

 

Dies wurde oben völlig richtig festgestellt.

 

T2-Fahrer

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Ich fahre wohl als einer der wenigen hier im Forum "richtige Geländereifen" und bei mir steht auch ein "C" im Coc. Ich fahre übrigens Grösse 235/70 R16 und bisher hatte ich keinerlei Beanstandungen beim Tüv.

Beim ersten Post war ich was schnell. Dafür sorry.

Bei "C"-Reifen richtet sich die Traglast nach dem Luftdruck. Eine höhere oder niedrige Traglast akzeptiert der hiesige Tüv nicht.

Heisst aber nicht, daß nur Reifen mit "C" genommen werden dürfen. Die Aussage des Adac ist da was merkelhaft.

 

Joachim

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Das ist ja auch kein Wunder.

 

Diese "C"-Reifen sind auch nur für die 215-er von Relevanz bzw vorgeschrieben (egal ob 16" oder 17"), sowie für die 205-er Breite.

Das "C" bezieht sich ja nicht pauschal auf den T5, sondern je nach verwendeter Reifendimension.

Eben so wie es im COC-Papier für die diversen Reifengrößen steht.

 

 

Gruß

Ralf

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