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California - Diebstahlerfahrungen?


Arseniker

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Ja, der Zeitraum für die Neuwertentschädigung ist bei andern Versicherern länger. Das wir mir bei meinem aktuellen egal, da er zum Versicherungswechsel eh schon drei Jahre alt war.

 

Beim zukünftigen Neuwagen hat mich das auch schon beschäftigt, aber:

Was ist genau der Sinn der Neuwertentschädigung? Den drastischen Wertverlust eines Neuwagens in den ersten Monaten abzupuffern, also z.B. bei einem Totalverlust nach einem Jahr den Neuwert (=Kaufpreis des Neuwagens) zu ersetzen. Macht bei den meisten PKWs sicherlich Sinn, aber bei einem Cali habe ich ja kaum Wertverlust.

Ich habe mir einen California als Reimport bestellt mit knapp 30% Rabatt auf den Listenpreis, wenn ich bei diesem Fahrzeug nach ca. einem Jahr (bei mir ca. 15tkm) einen Totalverlust zu verzeichnen hätte, würde ich zum Neuwert (=Kaufpreis) wahrscheinlich kurzfristig nicht mal einen gleichwertigen gebrauchten Cali bekommen (kurzfristig einen neuen zu bekommen wäre unabhängig vom Preis wohl eh nahezu unmöglich). Klar könnte ich mir wieder einen neuen Reimport bestellen, dann müsste ich aber etliche Monate ohne Auto auskommen. Guckt euch doch mal die Gebrauchtpreise an, ich möchte fast behaupten, dass ich meinen Cali nach einem Jahr ohne Wertverlust verkaufen kann.

Insofern kann ich mit dem Wiederbeschaffungswert im Zweifel sehr gut leben.

 

Gruß

Kim

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Ich möchte fast behaupten das dies nach 2 Jahren ebenso der Fall ist. Ich hätte gern mir einen jungen gebrauchten Cali gekauft (~3 Jahre alt), stand aber wahrscheinlich so wie du vor der Situation das ein Reimport gleich teuer bzw sogar günstiger ist. Fairerweise muss ich aber sagen das ein Coast nicht zu 100% mit einem Comfortline verglichen werden kann.

 

Bzgl. Neuwert Entschädigung magst du Recht haben, bin mir aber nicht sicher wie es sich wirklich verhält; mir fehlt da schlicht die Erfahrung (welche ich hoffentlich auch nie machen werde). Zum Verständnis: angenommen es wird der Cali nach 1 Jahr (mit 15tkm) gestohlen, was genau erhalte von der Versicherung? Schauen die was ein vergleichbares Fahrzeug beim Händler kostet, und wenn der Markt überschaubar ist und das Fahrzeug angenommen 2000 Euro mehr kostet als was ich gezahlt habe - bekomme ich diese Summe?

 

Mir ist vor 2 Jahren jemand auf den PKW hinten aufgefahren, Fahrzeug hatte wirtschaftlichen Totalschaden. Der Gutachter hat via mobile.de geschaut was ein vergleichbares Fahrzeug kostet und dementsprechend war mein finanzieller Ausgleich geregelt.

 

Grüße

Stan

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Auf die Schnelle zum Thema "Neuwert"/Ersatz ->

 

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Beste Grüsse

Tom

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Dank dir Tom, leider beantwortet dies nicht den doch recht speziellen Fall beim Cali; günstiger Reimportpreis vs jungen Gebrauchten - ein Wertverlust in dem Vergleich ist nicht gegeben - also völlig anders als bei PKW´s (wie im Artikel).

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Hallo,

 

bei mir war das so, dass die Versicherung die Rechnung sehen wollte, mit der ich das Auto gekauft hatte. Und genau das wurde dann erstattet. Mit anderen Worten, nur das was man bezahlt hatte bekommt man auch erstattet.

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Zum Thema Neuwert:

 

das war für mich u.a. der Grund, den Cali bei der HUK als PKW zu versichern, beim WoMo gibt es keinen Neuwertersatz, beim PKW 24 Monate lang.

 

Im Extremfall bedeuted das, dass ich z.B. nach einem Schadensfall im 23. Monat und bei 60.000km Laufleistung, den Geldersatz für einen neuen, gleichwertig ausgestatteten Cali, (evtl. sogar das Nachfolgemodell TX) von der Versicherung erhalte. Sollte ich beim Kauf ein Super Schnäppchen gemacht haben (Reimport z.B.) welches aber zum Schadenszeitpunkt nicht mehr ohne weiteres zu bekommen ist, so erhalte ich den Listenpreis abzüglich dem üblichen Nachlass ersetzt.

 

Zu deutsch: ich bin zwei Jahre lang gratis Auto gefahren und bekomme das aktuelle Modell ersetzt.

 

Eine Überlegung wert, wie ich finde.

 

@kp4711: dann hat man dich übervorteilt. Lese mal einfach deinen Kaskovertrag. Du bekommst den aktuellen Neupreis zum Tag des Schadens ersetzt. Was wäre z.B. wenn ich das Auto z.B. im Lotto gewonnen, oder Von Opa geschenkt bekommen hätte ?

 

Gruß T2-Fahrer

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Meines Erachtens dürfte der tatsächliche Kaufpreis für die Entschädigung nicht unbedingt maßgeblich sein.

Lassen wir die Neuwertentschädigung mal außen vor, es wird eigentlich immer der Wiedebeschaffungswert zu aktuellen Marktpreisen in Deutschland erstattet. Sicher wird der Versicherer einem erstmal mit einem Schwackewert oder ähnlichem um die Ecke kommen, aber im Zweifelsfall muss er mir erstmal nachweisen, dass ich zu dem Kurs auch tatsächlich ein entsprechendes Fahrzeug bekomme.

Und wie schon geschrieben wurde: was ist, wenn Du dein Auto z.B. In der Lotterie gewonnen hast? Da wird es wohl kaum nur den einen Euro geben, den Du für das Los bezahlt hast.

Ebenso wenn Du z.B. bei ebay ein super Schnäppchen machst, auch dann muss der Versicherer im Zweifelsfall mehr als den Kaufpreis ersetzen.

 

Gruß

Kim

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Hallo

 

man darf hier nichts durcheinander bringen:

 

Wir sprechen hier von der vertraglich vereinbarten "NEUPREISENTSCHÄDIGUNG bei Totalverlust" ( Diebstahl oder Totalschaden). Diese ist bei einigen Versicherungen für "Neufahrzeuge in Erstbesitz" im Kasko-Schutz für PKW enthalten. (In der Regel 6, 12 oder 24 Monate lang) Hierzu bitte mal den eigenen Kasko-Vertrag zu Gemüte führen.

 

Das andere ist der normale Ersatz eines Totalschadens nach Kaskorecht. Hier greift der Wiederbeschaffungswert zum Tag des Schadens. Und da ist man bei einem 2-Jährigen Auto normal so bei 60% des Neupreises. Hier zieht der Gutachter die einschlägigen Verkaufsportale und Angebote der Händler zu Rate.

Im Haftpflichtrecht läufts übrigens ähnlich.

 

Gruß T2-Fahrer

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Kein Sorge, ich bringe Neupreisentschädigung und Wiederbeschaffungswert nicht durcheinander, ich behaupte aber, dass es in meinem Fall keinen Unterschied macht:

 

Mein neuer Reimport-Cali ist günstiger als ein junger Gebrauchter (dafür muss ich knapp ein Jahr darauf warten). Bei Totalverlust oder Totalschaden in den ersten zwei Jahren ist es daher egal, ob Neupreis oder Wiederbeschaffungswert Berechnungsgrundlage der Entschädigungsleistung ist; (viel) mehr als den Kaufpreis würde ich wahrscheinlich eh nicht erstattet bekommen, dazu gibt es ein Gerichtsurteil:

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Wahrscheinlich ist es bei Fahrzeugen vom deutschen Händler etwas anders, aber für mich (und wahrscheinlich die meisten anderen Reimport-Besitzer) bringt eine Neupreisentschädigung keinen Vorteil.

 

Gruß

Kim

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Auch schön:

 

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Quatsch.

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