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Defektes Aufstelldach - Stoffbalg verklemmt in Schere der Mechanik


Characea

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Oh, die Frage ist berechtigt. Meine Quellenangaben beruhen einzig und allein auf die Nutzung des Comfortlinedaches. Ich würde mir einbilden / hoffen, dass man beim manuellen Schließen des Beach-Daches merkt, wenn etwas "im Weg" ist. Bei der Elektrohydraulik des Comfortline gibts es ja diese Rückmeldung nicht, zudem werden eventuelle Klemm - und Knarzgeräusche durch die Hydraulikpumpe übertönt.

 

 

Edit:

 

Seite 72 Betriebsanleitung California -Manuelles Aufstelldach schließen: "Aufstelldach an der Griffstange oder an der daran angebrachten Schlaufe kräftig nach unten ziehen, bis das Aufstelldach in der Zwischenposition stehen bleibt"......... usw.

 

 

Grüße

Bearbeitet von Nendoro
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Moin,

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das will ich als unerfahrener Jurist gerne tun:

 

doch, doch, das ist sie.

 

Nein, das heißt es nicht.

"Darauf achten" heißt eben genau das, was es aussagt, nämlich: Acht geben, aufpassen, Vorsicht walten lassen.

Da ist nichts mit einer nur "gewissen" Sorgfaltspflicht. Den Dachschließenden trifft die volle Sorgfaltspflicht, Obacht zu geben, dass der Schließvorgang reibungs- und problemlos vonstatten geht. Wie er das managt, bleibt ihm allein überlassen. Da sind so viele Varianten denkbar, warum soll VWN eine spezielle vorschreiben?

 

Und weil´s ist wie´s ist, liegt dann, wenn es schief gegangen ist, immer ein Bedienfehler vor.

Weil nämlich; hätte wer von draußen zusehend aufgepasst, hätte es nicht zum Einklemmen des Balges kommen können, wegen der rechtzeitigen Warnschreie.

Das ist so wie mit dem Rückwärtsausparken, da schreibt die StVO auch vor, dass man sich einweisen zu lassen hat, wenn´s unübersichtlich ist (ist es auf jedem Patkplatz immer). Und wer tut´s? Genau, niemand. Mit der Folge, dass, wenn´s rumst, der Rückwärtsfahrende immer einen Teil der Schuld trägt, weil, hätte er sich einweisen lassen ... Eben. Das ist halt immer die von Jedermann und ~frau zu treffende Abwägung. Wieviel allgemeines Lebensrisiko ist man aus Bequemlichkeitsgründen zu tragen bereit und bereit, etwaige Folgen zu tragen.

 

Als Antwort also: ein klares NEIN.

 

Tschüß

Elmar

Bearbeitet von Quo vadis
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Beim schließen des Beachdaches besteht etwa 10 cm vor der Endlage zur Verriegelung ein Rastpunkt. Dann kann nochmals kontrolliert und der Balg korrigiert werden. Dann nochmals am Griff ziehen und endgültig schließen und verriegeln.Ich bin der Meinung,daß das Dach des Beach da einen Vorteil zum Comfortline hat. Man sieht beim schließen ins Oberstübchen und dadurch sieht man was der Balg macht und drückt nicht nur von unten ein Knöpfchen.

Bearbeitet von hp.svobo
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Hallo,

 

vielen Dank für die Aufarbeitung @ Quo vadis. Ich kann deiner Argumentation fast vollkommen folgen und bin ja selbst nicht betroffen. Vielmehr habe ich mir Gedanken um die Tatsache gemacht, dass es immer wieder zu diesem vermeidbaren Schaden kommt. Da komme ich im Rahmen der Fehlersuche zum Schluss, dass neben individuellem persönlichen Versagen eben auch die Bedienung des Aufstelldaches ungenügend beschrieben sein könnte. Wie sonst kommt es zu diesen Handhabungsfehlern? Ist das Produkt in diesem Bereich nicht handhabungssicher genug? Mich persönlich hat die Vorführung eines Vermieters von VW Bussen auf Lebenszeit geimpft. Der hat mir ein Mietfahrzeug mit defektem Balg und geknicktem Dach gezeigt. Anschließend gabs die Lehrvorführung wie diese Schäden zu vermeiden sind. Vielleicht sind die Händler da bei der Übergabe nicht emsig genug?

 

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Genau hier setze ich an und vertrete die Meinung, dass VW aufgrund der immer wieder auftretenden Schäden nachbessern und somit seine Kunden vor finanziellem Schaden schützen sollte. Neben der Konkretisierung (z.B. Nennung der 2. Kontrollperson) der in Rede stehenden Anleitung wäre doch ein Fernbedienung im wahrsten Sinne des Wortes "Comfortline" und würde die Handhabung im Sinne der Einmannbedienung deutlich sicherer machen.

 

Grüße aus Berlin

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Hallo,

 

ich habe bei VW eine Vollkasko. VW-Werbung: Vollkasko - wir zahlen auch bei Selbstverschulden.

 

Gruß Jochen

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Hallo,

 

Vollkasko zahlt sicher bei eigenem Verschulden, dafür hat man sie auch abgeschlossen.

 

Aber sie setzt immer den "Unfallbegriff" voraus. Dieser ist im Versicherungsrecht definiert:

 

PLÖTZLICH und VON AUSSEN und MIT MECHANISCHER GEWALT

 

Brems- und Betriebsschäden sind in aller Regel z.B. explizit ausgeschlossen.

 

 

Das Versicherungsvertragsgesetz ermöglicht, gegenüber der alten AKB, heute jeder Gesellschaft individuelle Verträge und Bedingungen.

Von daher lohnt sich mal ein Blick in das Kleingedruckte des abgeschlossenen Vertrags.

 

Gruß T2-Fahrer

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Moin Jochen,

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Definitiv nicht.

 

Ja, bei Selbstverschulden schon, weil, sonst macht eine Vollkaskoversicherung eh keinen Sinn, denn bei Fremdverschulden zahlt sowieso der Fremde.

Entscheidend ist, in welchen Situationen, unter welchen Voraussetzungen auch bei Selbstverschulden gezahlt wird. Hierzu sagt VW:

...

Teilkaskoversicherung:

Die Teilkaskoversicherung sichert Sie gegen elementare Schäden, für die normalerweise niemand haftet. Ob Diebstahl, Glasbruch oder Schäden durch Naturgewalten - mit der Teilkasko sind Sie auf der sicheren Seite.

Schadenersatz z. B. bei Entwendung, insbesondere Diebstahl, Raub und unerlaubtem Gebrauch

  • Zusammenstoß mit Haarwild sowie Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen
  • durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
  • unmittelbarer Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Glasbruchschäden
  • Schneelawinen

  • Inklusive Europa-Schadendienst: "Internationales Sicherheitsnetz" mit allen Volkswagen Händlern für Sofort-Hilfe im Schadensfall - bargeldlos und ohne Vorauszahlung
  • Ausland Schadenschutz im Rahmen der Fahrzeugversicherung
  • fest installiertes Zubehör bis zu einem Betrag von 5.000,- Euro beitragsfrei mitversichert

Vollkaskoversicherung:

Die Vollkasko deckt alle Gefahren der Teilkasko ab und bietet zusätzlich:

Abdeckung von Schäden durch Unfall - unabhängig davon, ob Sie ein Verschulden trifft; auch dann, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht

 

  • Abdeckung von Schäden durch mutmaßliches oder böswilliges Handeln fremder Personen. ... Guckst Du

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Also dreht sich alles um Unfall und Vandalismus (T2-Fahrer war schneller und hat alles Wesentliche gesagt).

Bei selbstverschuldetem Schaden an eigenen Sachen zahlt niemand (mit der obigen, einzig mir bekannten Ausnahme).

 

4.000 EUR, das ist ne Ansage. Weia.

Gibt es keine Möglichkeit, mit Gebrauchtteilen zu arbeiten. Ich denke, dass Polyroof, da sie ständig Aufstelldächer runter und Hochdächer raufbauen, gebrauchte Dächer und Bälge haben müsste. Dächer doch bestimmt, Bälge wohl nur, wenn die bei der Demontage nicht zerschnitten werden müssen. Und, wer abbaut, der weiß bestimmt auch, wie aufgebaut wird, frag´ doch mal nach.

 

Tschüß

Elmar

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Ich bekomme meinen Cali erst in ein paar Wochen - aber bei aller Liebe verstehe ich nicht, wie man hier einen Bedienfehler oder Selbstverschulden begründet? Was genau haben denn die Geschädigten falsch gemacht?

 

Wenn VW oder Händler die Kunden verantwortlich machen (wollen), (und anscheinend tun das einige) finde ich das ein Armutszeugnis. Wenn etwas schlecht konstruiert ist, ist das eine Sache. Wenn mann dann noch die Schuld dem Kunden hinschiebt, ist das mehr als schade. Ich glaube nicht, dass sich das für VW langfristig auszahlt, eher das Gegenteil.

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Bestimmte Dinge lassen sich einfach nicht anders konstruieren oder eine Änderung welche z.B. dies verhindert würde andere Nebenwirkungen mit sich bringen. Da muss man dann als Entwickler die Entscheidung treffen wo man Abstriche macht. Wir haben bei uns in der Entwicklung den Spruch "There's always a better idiot." und er bewahrheitet sich regelmäßig. Je mehr ein Produkt aus der Nische in die Masse geht desto narrensicherer muss man es gestalten - leider.

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Ich würde das Ziel eher als bedienerfreundlich und funktionssicher bezeichnen und nicht als narrensicher.

 

Wenn wir eine Maschine an VW liefern (und in unserem Fall handelt es sich meistens um Unikate) müssen wir dies auch gewährleisten. Und wenn wir etwas nicht besser hin bekommen, dann bringen wir es bei Problemen wieder in Ordnung und versuchen nicht die Schuld dem Kunden zuzuschieben. Der würde uns dann nämlich den ... aufreissen. es gibt auch den Spruch "geht nicht gibts nicht". Auch auf Gefahr hin, dass das nach Klugscheißer klingt:)

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Hallo Namensvetter,

kurze Frage: Waren die "ein bis zwei cm" zum Zeitpunkt des Schließens die einzige Luftöffnung nach draußen?

 

Gruß

Jochen

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Hallo Jochen,

 

ja, es waren die einzigen Luftöffnungen nach draußen.

 

Gruß Jochen

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Hallo Jochen,

dann hast du imho bei deinen beiden Vorgänger-Calis Riesenglück gehabt, dass es da nicht auch passiert ist. So'n kleiner Spalt ist einfach zuwenig für die Menge an Luft, die beim Schließen verdrängt werden muss.

 

Aber gut dass sich hier (fast) alle einig sind, dass VWN da Mist konstruiert und gebaut hat :rolleyes:

 

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich habe es bei meinem ersten Cali mit AD auch geschafft, den Zeltbalg einzuklemmen und ich denke da sind auch erfahrene Benutzer nicht vor gefeit. Die Idee mit der Fernbedienung von außen haben die Polyroofs übrigens schon mal auf der CMT gezeigt - Optimierungspotenzial gibt es halt immer!

 

Viele Grüße

Jochen

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Als Alternative würde ich die Fenster oben immer offen lassen!


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Moin

 

Ich hatte bei der "Abholung" im Werk schon ein Knick im Dach, ein Loch im Balg und diese eingenähten Streifen waren auf einer Seite mehrfach gebrochen (da hat wohl selbst ein VWler das nicht gemerkt das er das Dach falsch zu macht).

 

Ich hatte auf dem letzten T5 treffen von einigen Beach Fahrern (auch von CL Fahrern) eine Einweisung und so sind (hoffe ich) Fehler zu 98% ausgeschlossen.

- Ich ziehe ca. 30cm. runter - greife links und rechts den Balg und zieh in richtig rein - beim nach unten ziehen bis zur ersten Rasterung schau ich nur - bei der Rasterung zieh ich nochmal rechts und links stramm - so kann ich ausschliessen (beim Beach) das sich was einklemmt.

 

Dann ein kurzen Ruck und Dach ist zu.

 

ich lasse je nach wind entweder Tür oder Schiebetür offen.

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