JoJoM Geschrieben 5. September 2009 Teilen Geschrieben 5. September 2009 Hallo zusammen, bei "Abenteuer Auto" auf Kabel1 war gerade ein Bericht, wo die Polizei an der A3 bei Köln 12 Wohnmobile überprüft hat. Von den 12 geprüften waren 10 Stück nicht in Ordnung. Das Highlight war ein englischer Camper, der 700 kg = 20,5 % überladen war. Aber etwas hat mich etwas erschreckt. Bei einigen der bemängelten WoMos war ein Mangel angegeben, von dem ich bisher noch nichts gehört habe. Die Polizei gab an, dass seit einiger Zeit während der Fahrt bei den Gasflaschen die Schlauchverbindungen gelöst werden müssen. Das Zudrehen der Gasflasche reicht nicht mehr. Die Camper mussten vor Ort die Schlauchverbindung an den Gasflaschen entfernen. Hat von euch schon mal jemand davon gehört, bzw. hat jemand einen Link zu dieser neuen Regelung? LG Wolf Zitieren Link zu diesem Kommentar
bernd bokern Geschrieben 5. September 2009 Teilen Geschrieben 5. September 2009 Moin Moin, kenne ich nur von Frankreich. Gruß Bernd Bokern Zitieren Link zu diesem Kommentar
MC125 Geschrieben 5. September 2009 Teilen Geschrieben 5. September 2009 Hallo Wolf, ich fahre das ganze Jahr Gasflasche zu und Absperrventil unter der Küche zu! Schläuche lösen hab ich noch nie gehört- ist ja nicht nachvolziehbar!!! Glaube nicht das nur eines der "richtigen WOMO" oder "Wohnwagen" die Schläuche löst!!!Aber bei unserer DEUTSCHEN Gesetzgebung ist ja alles möglich!!!??? Zitieren Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 5. September 2009 Autor Teilen Geschrieben 5. September 2009 Ich hab ja auch nur geschrieben, was ich in dem Beitrag gesehen habe. Alle WoMo-Fahrer waren sehr überrascht, kamen aber um das Abklemmen nicht herum. LG Wolf Zitieren Link zu diesem Kommentar
masoze Geschrieben 5. September 2009 Teilen Geschrieben 5. September 2009 Ich hab' mal in die Anleitung geschaut die der Gebrauchsanleitung des Fahrzeugs beiliegt. Die Rennleitung hat so etwas wohl auch gelesen und die falschen Schlüsse gezogen. Transport ist wenn man die Flasche mit dem PKW zum Tauschen fährt, dann muß auch alles Gedöns ab, im Cali ist es kein Transport sondern bestimmungsgemäßer Gebrauch! You do not have the required permissions to view the image content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Eumel Geschrieben 6. September 2009 Teilen Geschrieben 6. September 2009 Da hat sicher einer der Grünen/Blauen irgendwas falsch verstanden. Beim Gastank an meinem T3 wäre das sicher eine interessante Aufgabe. Und was ist mit den Pkw´s die mit Gas fahren ? Wenn mir da nicht die entsprechende Verordnung gezeigt würde, dann würde ich mich weigern den Schlauch abzudrehen. Schliesslich können gerade hierdurch undichte Stellen auftreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 6. September 2009 Autor Teilen Geschrieben 6. September 2009 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo Karl, es war ganz klar von Gasflaschen und nicht von fest eingebauten Gastanks die Rede. Und ich kenne kein gasbetriebenes Auto, das mit einer wechselbaren Flasche fährt... Aber die meisten WoMos haben wechselbare Gasflaschen für den Küchenbereich oder die Heizung an Bord. Ansonsten schließe ich auch nicht aus, dass die Rennleitung da mal wieder was falsch ausgelegt hat. LG Wolf Zitieren Link zu diesem Kommentar
Eumel Geschrieben 2. November 2009 Teilen Geschrieben 2. November 2009 Hallo, Reisemobil International berichtet in der Ausgabe 11/2009, dass die Auffassung von Kabel1 und der Polizei in dem Bericht vom 5.9.2009 falsch sei. Gem. Richtlinie 2001/56/EG (Heizungsrichtlinie), der DIN EN 1949 (Flüssiggasinstallation in Freizeitfahrzeugen) und im DVGW-Arbeitsblatt G607 darf demnach sogar während der Fahrt Gas entnommen werden. Das Entfernen des Schlauchs ist weder vorgeschrieben noch droht ein Bussgeld. Fahrzeuge vor 2007 geniessen Bestandsschutz, jüngere Fahrzeuge müssen mit einer Sicherung wie etwa der Secumotion von Truma ausgerüstet sein. Da VWN für die California bis heute eine Freigabe hat, gehe ich davon aus, dass diese Fahrzeuge ebenfalls Bestandsschutz haben. Reserveflaschen sind durch Aufsetzen der Verschlussmutter zu sichern. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 2. November 2009 Teilen Geschrieben 2. November 2009 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. hmm... Es gab eine neue Typenprüfung für den Cali. deshalb musste IMHO auch die Tischverriegelung geändert werden! Gilt nach Rücksprache mit CampingGAZ nicht für die blauen Flaschen! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Eumel Geschrieben 2. November 2009 Teilen Geschrieben 2. November 2009 Hallo, Tom "Es gab eine neue Typenprüfung für den Cali. deshalb musste IMHO auch die Tischverriegelung geändert werden!" Ist ja alles nicht so leicht zu durchschauen , aber ich gehe davon aus, dass der Auslieferungszustand der Gasanlage Bestandsschutz hat. Hast du das mit der blauen Flasche irgendwo schriftlich ? Wäre vielleicht gut sowas dabeizuhaben, falls die Beamten farbenblind sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar
masoze Geschrieben 2. November 2009 Teilen Geschrieben 2. November 2009 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Guten Abend Eumel! Die Reserveflasche hat bei Auslieferung einen Tragegriff dran und der ist auch gleichzeitig die Verschlußmutter. Fährst Du immer ohne und brauchst deshalb die schriftliche Bestätigung? ?( Zitieren Link zu diesem Kommentar
Eumel Geschrieben 2. November 2009 Teilen Geschrieben 2. November 2009 ja, bei einer Reserveflasche hab ich den Deckel nicht mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 3. November 2009 Teilen Geschrieben 3. November 2009 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. muss ich suchen... aber da hab ich was! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Eumel Geschrieben 3. November 2009 Teilen Geschrieben 3. November 2009 Prima, danke dir (Sandy). Habt ihr die Deckel evtl im Shop ? Ist vielleicht sicherer wie ein Stück Papier. Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 4. November 2009 Teilen Geschrieben 4. November 2009 Hallo, ich denke mal (mit meinem bescheidenen techn. Verständnis) dass bei den blauen 2,8 kg Flaschen die Sache mit der Schutzkappe auf dem Ventil nicht so dramatisch ist, denn das Ventil ist ja versenkt und kann somit auch nicht abgerissen oder direkt angestossen werden. Die Sache mit der Schutzkappe trifft wohl eher auf alle Flaschen mit hervorstehenden Ventilen also die üblichen 5 und 11 Kilo-Flaschen zu. Auch wird bei den Händlern eine solche Flasche ohne Verschluß nicht mehr getauscht. Findige Händler helfen ihren Kunden jedoch mit Leih-Kappen aus. Ich weiß jedoch nicht ob die Kappen-Verordnung auch die blauen Flaschen trifft. Wer ist DVGW-Sachkundiger und hat hier den Text vorliegen ? Gruß T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
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