smilyman Geschrieben 21. November 2012 Teilen Geschrieben 21. November 2012 Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Ich hatte meinen Händler gebeten, mir eine Kopie des Ablaufplanes der Reperatur auf Garantie zu geben, der auch an VWN geht, damit ich einen schriftlichen Überblick habe, was letztendlich alles gemacht wurde. Er meinte allerdings, dass er davon keine Kopie rausgeben darf. Ich habe eine Kopie des Auftrags bekommen, den ich auch unterschrieben habe, allerdings stehen da nicht alle letztendlich wirklich durchgeführten Reperaturen drauf. Gibt es da einen Anspruch, was man bekommen muss? Ich finds nur komisch, dass ich keine Auflistung der Reperaturen bekommen soll, die an meinem Auto durchgeführt wurden. Insgesamt bin ich sehr zufrieden mit den Reperaturen und dem Einsatz des Händlers, wollte deshalb da keinen "Stress" machen deswegen. Aber interessieren würde es mich trotzdem. :-) Danke und viele Grüße smilyman :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 21. November 2012 Teilen Geschrieben 21. November 2012 Hallo smilyman, das ist anscheinend die übliche Vorgehensweise bei Gewährleistungsarbeiten im Hause VW. Mir geht das auch etwas gegen den Strich, zumal ja auch auf die erneuerten Teile wieder eine ET-Gewährleistung greift und auch auf die Arbeit 6 Monate Gewährleistung stehen. Vor allem aber finde ich es wichtig bei einem Verkauf belegen zu können welche Arbeiten am Fzg. wann und wo durchgeführt wurden. Annahme Fzg. ist 26 Monate alt und erleidet einen Totalschaden. Wie willst du dem Gutachter beweisen, dass z.B. vor 6 Monaten ein fabrikneuer Motor eingebaut wurde wenn du keine Belege darüber hast? Und für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist ein neuer Motor für 10.000 Euro nicht unerheblich. Auch wenn der "Kunde" in diesem Falle VWN ist, so wäre ein Duplikat der Rechnung doch sicher zweckdienlich. Gruß T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 21. November 2012 Teilen Geschrieben 21. November 2012 Moin, ich bekomme von meinem immer eine Kopie der Rechnung, meist sogar unaufgefordert. Da ich den Cali nicht neu gekauft habe, bezieht sich das allerdings auf die Verlängerung der Werksgarantie. Aber ich glaube, dass ich die Rechnungskoipen auch in den ersten zwei Jahren bekommen würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar
SteMar Geschrieben 21. November 2012 Teilen Geschrieben 21. November 2012 Hallo smilyman, ich habe bisher auf Nachfrage auch immer eine Kopie der Rechnung bekommen. Sowohl bei der normalen Werksgarantie als auch bei der Garantieverlängerung. Gruß SteMar Zitieren Link zu diesem Kommentar
smilyman Geschrieben 22. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 22. November 2012 Hallo zusammen, danke für Eure Antworten. Vielleicht frage ich die Tage nochmal in der Buchhaltung nach. Grüße smilyman :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
CoyoteX Geschrieben 1. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2012 Da wir aus der selben Ecke kommen und vermutlich den gleichen Freundlichen besuchen , würde mich interessieren was daraus geworden ist . Gruß, CoyoteX Zitieren Link zu diesem Kommentar
wenzi Geschrieben 1. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2012 Wenn ich das richtig auseinander bekommen, gab es während der regulären Garantiezeit (die ersten zwei Jahre) keine Unterlagen, hingegen sind alle Schäden, die via Life-Time-VS reguliert wurden, von der VS separat bestätigt worden (Höhe und Rep.-Aufwand). Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 1. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2012 Hallo Wenzi, so wie du es schreibst lief es bei mir auch. Die Abrechnung kam ab dem 2.Jahr dann im Nachgang zur Reparatur immer vom VVD zu meiner Information. Auf Nachfrage hat mir der Frundliche auch innerhalb der 2-jährigen Gewährleistung schon mal ein Duplikat ausgedruckt. Gruß T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 2. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2012 Hallo, genau wie Wenzi das beschreibt war es auch bei meinem Cali. Mein Serviceleiter beim Freundlichen hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, dass ein Teil was in der Garantiezeit ausgewechselt wird keine neu Garantie auf das neue Teil besteht, aber wenn man ein Zuzahlung z.B. bei der Garantieverlängerung machen muss, und wenn es nur 1 Euro ist, dann hat man auf das neue Teil wieder 2 Jahre Garantie . So trat es auch bei der Wasserpumpe bei meinem Cali ein. Servus Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.