FISK Geschrieben 4. Juni 2014 Teilen Geschrieben 4. Juni 2014 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hej, ich versuch das einmal mit einfachen Worten zusammen zu fassen: 1. Die Werks- (oder auch Neuwagen-) Garantie gibt es "ab Werk" für 24 Monate. 2. Innerhalb dieser kann man sich EINMALIG dafür entscheiden a) keine Verlängerung b) Verlängerung genau dieser um 12, 24 oder 36 Monate bis zu einer vereinbarten Gesamtkilometerleistung. Hat man sich für eine Variante der Option b) entschieden - ich zahle für weitere 36 Monate und max. 125 TKM ca. 1700 - ist das im Schadenfall so, als wäre der T5 NAGELNEU. Für Verschleißteile gibt es nichts, der "REST" wird ohne Beteiligung ersetzt. Erst nach Ablauf der Verlängerung geht das dann, wenn gewollt und nicht abbestellt, in der "eingeschränkten Baugruppen oder Dingensgarantie" mit entsprechender SB weiter. Das wäre dann die "alte Garantieverlängerung oder so ähnlich", was es schon vor 2011 gab. Ich hoffe, dass ich hier nichts vergessen habe ... Gr. FISK Zitieren Link zu diesem Kommentar
t5m Geschrieben 5. Juni 2014 Teilen Geschrieben 5. Juni 2014 Hallo Fisk, habe nun nochmal bei der VW-Versicherung angerufen. Es ist tatsächlich so, das der Versicherungsumfang bei den nachträglichen Verlängerungen abweicht von denen des ersten Versicherungszeitraumes. Im Zeitraum der dann erstmalig abgeschlossen wird (12, 24, oder 36 Monate) ist es genauso, wie du schreibst, keine Verschleißteile aber alles andere. Hierunter sind auch z.B. Klappergeräusche, defekte Dichtungen etc. Verlängert man über die Erstlaufzeit hinaus, so reduziert sich das auf die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile, d.h. z.B. Motor, Getriebe, Werkseinbauten Navi/Radio etc. Dies wird nach Genehmigung zu 100 % ersetzt. 'Schönheitsfehler' wie eben Klappergeräusche, defekte Türgummis etc. werden aber nicht mehr ersetzt. Auch Korosisionsschäden sind ausgenommen (da gilt ja die 'Durchrostungsgarantie') Diese zusätzlichen Vertragsverlängerungen sind übrigens nicht auf drei Jahre beschränkt. Wie sich der Preis entwickelt, hängt von der allgemeinen Schadensentwicklung des betroffenen Modells ab, z.B. ist offensichtlich der Biturbo auffälliger als der 140 PS Diesel, wie man an den hier genannten Preisunterschieden sieht. Die individuellen Schäden des Versicherungsfahrzeuges spielen angeblich keine Rolle. Fazit: die nachträglichen Verlängerungen decken zwar die Hauptthemen ab, es ist aber keine Vollgarantie wie während der ersten beiden Jahre bzw. der in diesem Zeitraum abgeschlossenen direkt anschließenden Erstverlängerung! So und nun muss ich mich dieses Wochenende entscheiden..... Viele Grüße Wilhelm Zitieren Link zu diesem Kommentar
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