Tom50354 Geschrieben 29. August 2010 Teilen Geschrieben 29. August 2010 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich finde kein Schild, welches aussagt, dass das Parken von Wohnmobilen verboten ist. Ich finde aber ein Schild, welches aussagt, dass hier nur PKW´s parken dürfen. Gilt dann dort auch, dass ein PKW nur PKW ist, wenn er unter 2,8t wiegt? Bei dem oben genannten Schild ist das in der STVO geregt. Bei dem blauen P mit PKW darunter nicht genau. Irgendwie Gummiparagraph... Zitieren Link zu diesem Kommentar
masoze Geschrieben 29. August 2010 Teilen Geschrieben 29. August 2010 Es ist nur die Rede von "Fahrzeugen". Ein PKW über 2,8t verliert seinen Status nicht, er darf nur nicht mehr auf dem Gehsteig parken. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 29. August 2010 Teilen Geschrieben 29. August 2010 Im California Comfortline steht in der Zulassungsbescheinigung Unter Ziffer 5 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Unter Ziffer V.9 Unter Ziffer 14 In der STVO finde ich aber immer nur ein "Sonder KfZ-Wohnmobil" Ist der Cali mit dem Eintrag unter Ziffer 5 ein "Sonder KfZ-Wohnmobil" Oder ist er durch den Eintrag "FZ.Z.PERS.BEF" gar doch ein PKW Oder macht die Einstufung des Finanzamtes doch einen Unterschied? Ich weiss, dass die Sache Versicherungstechnisch leider klipp und klar ist. Aber wie sieht es nach dem Recht der STVO aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 30. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 30. August 2010 Hallo, der T5.2 Cali Comfortline ist nach Auskunft der hiesigen Ver- kehrspolizei (also nicht höchstrichterlich) als Sonder-Kfz-Wohn- mobil und auch als Wohnmobil im Sinne von Zusatzschildern zu §12 StVO (Parken) zu behandeln. Die ergibt sich NICHT aus dem Typschlüssel, sondern aufgrund des Eintrags FZ. Z. PERS.BEF.B. 8 SPL. WOHNMOBIL und dem Schlüssel SA (statt AC). Ob diese Auskunft einer richterlichen Überprüfung standhält kann ich nicht abschließend beurteilen ... in jedem Fall wurde die StVO NICHT vollständig an die geänderten Zulassungs- bestimmungen und -Verfahren angepaßt. Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
Zorro4504 Geschrieben 30. August 2010 Teilen Geschrieben 30. August 2010 Moin, also als ich meinen KFZ-Brif umändern wollte von PKW auf Wohnmobil musst ich zum TÜV und mir die MErkmale eines Wohnmobils bestätigen lassen. Stehhöhe, Kochfeld und Waschbecken, von daher sollte man meinen, dass man beim Beach so seine Probleme beim Ummelden bekommen könnte. BWG Zorro Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 13. September 2010 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2010 Hallo, natürlich ist das Wechselkennzeichen noch in Vorberreitung und auch noch kein Gesetz, aber das Wechselkennzeichen soll kommen, vorausgesetzt man hat mehrere Fahrzeuge, EINER Fahrzeugklasse, von denen man jeweils nur eines fährt und die nicht Genutzen unterdessen auf Privatgelände, stehen ... fein .... endlich. genau das wär's ... nur leider habe ich dann 2 Fahrzeuge der Fahrzeugklasse PKW und hätte dann noch ein Fahrzeug der Fahrzeugklasse Wohnmobil ... den Cali Comfortline eben ... also kann ich den Comfortliner wieder nicht "unterbringen", denn der wäre dann die ZWEITE (Fahrzeug)Klasse. Mist aber auch. und alles nur weil der Comfortliner als 4-Motion auf abseh- bare Zeit eben ein Wohnmobil bleibt ... also nix mit Wech- selkennzeichen. Link: You do not have the required permissions to view the link content in this post. Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
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