CaliMUC Geschrieben 4. August 2010 Teilen Geschrieben 4. August 2010 Und das beste ist, dass das gleiche Modell (s. mein Profil) auch mit den Österreichischen Papieren in D ein WoMo ist ... Aber eigentlich nur konsequent, da in den österreichischen Papieren unter "J Fahrzeugart" eindeutig "PKW" steht. Und in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht auch nur M1 und kein Wort von "soziale Bedürfnisse", geschweige denn "WoMo". Ich kann mir fast nur vorstellen, dass die das an der Nummer der Typgenehmigung (dieser e1*2001/xxx*xxxx*xx) festmachen. Frage deshalb: Wer fährt einen nicht Reimport Cali 132kW/ 6SG und würde mir die Nummer der EG-Genehmigung zuschicken (gerne er PN) Irgendwie bin ich gerade ratlos und überlege, ob ich nicht noch einmal bei der Zulassungstelle vorbeischaue ... VG CaliMUC Zitieren Link zu diesem Kommentar
Odie66 Geschrieben 4. August 2010 Teilen Geschrieben 4. August 2010 na bin ich froh das wir "normal" parken dürfen. Fahren nähmlich Ende Sept 2 Wochen durch D. Ja bei uns steht: J/ Fahrzeugart/ Klasse Personenkraftwagen/M1 A8 Aufbau Wohnmobil Ich habe auch auf dem Vers.Schreiben PKW drauf stehen und zahle auch dafür. Grüße Odie66 Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliMUC Geschrieben 4. August 2010 Teilen Geschrieben 4. August 2010 Ergänzung ... Hat schon jemand mal in die COC-Papiere geguckt und die Werte für die Emissionen mit den Grenzwerten für Diesel-PKW verglichen. Bei meinem liegen CO (183.7/ 500) (T)HC + NOx (218.9/ 230) und Partikelmasse (0.27/ 5) deutlich bzw. sicher unter den Grenzwerten. Einzig der NOx (181.7/ 180) ist/ scheint als einziger Wert drüber zu liegen. Jetzt bin ich kein Emissionierer, aber irgendwie ist das doch doof von VWN, dass sie so knapp an der Grenze scheitern, oder wie viel machen 1.7mg/km NOx aus? Viele Grüße CaliMUC Edit: Lustig, die A8 Wohnmobil finde ich z.B. in meinem "Datenauszug" der Porsche Austria gar nicht ... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 4. August 2010 Teilen Geschrieben 4. August 2010 Ich glaub Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen! Genau das ist der Punkt woran es scheitert! Hätte der Cali nun 7 Sitzplätze würden "soziale Erfordernisse" eine Zulassung als PKW möglich machen. Aber der Cali hat keine Typprüfung mit 7 Sitzen! Das ist wohl der Knackpunkt! Wer nachrechnet wird auch feststellen, dass ein Cali mit Frontantrieb gerade die Typprüfung schaffen würde. Beim 4 Motion ist jedoch rein physikalisch die Typprüfung wegen des Gewichtes meiner Meinung nach nicht möglich. Den NOx runter zu kriegen könnte möglich sein. Aber ist ist auch verständlich, dass ein überwachter Automobilkonzern nicht gern an so einer Grenze herumschlingert. Würden mehrere Fahrzeuge dann doch darüber liegen, wären Rückrufaktionen usw. nicht ausgeschlossen. Da ist eine Zulassung als WOMO für den Hersteller natürlich viel einfacher! Liebe VWN´ler: Macht doch bitte zumindest für die Fronttriebler eine Typprüfung mit 7 Sitzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 4. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 4. August 2010 Hallo, gut, dass jetzt mal Jemand die NOx Werte aus der COC hier einbringt ich dachte schon die wären ein Staatsgeheimnis, aber Tom ... du erinnerst Dich ... was war meine Rede ? Ich sach man frech ... mit SCR würde der Cali Comforliner selbst mit 4-Motion wieder ein PKW ... gut ... wohl nicht mit EU6, aber mit EU5. Deshalb formulier ich Deinen Antrag an VWN mal in meinem Sinne (4-Motion Highliner) um: Liebe VWN ... bitte bringt AdBlue und SCR lieber gestern als Morgen. You do not have the required permissions to view the link content in this post. Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
oegie Geschrieben 4. August 2010 Teilen Geschrieben 4. August 2010 Hab grad ne Mail von VWN bekommen. Lest am besten selbst: Sehr geehrter Herr Oegie, vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Ueber Ihr Interesse an unserem California Beach freuen wir uns sehr! Werkseitig wird unser California Beach als PKW ausgeliefert. Nach welchen Richtlinien unser California Beach durch das Finanzamt beziehungsweise die Zulassungsstelle eingestuft und besteuert wird erfragen Sie bitte bei den fuer Sie zustaendigen Stellen. Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfuegung. Mit freundlichen Gruessen Ihre Volkswagen Nutzfahrzeuge Kundenbetreuung In diesem Sinne: guts Nächtle :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Pinback Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich habe jetzt die Zulassungsbescheinigung II vor mir liegen: Fahrzeugklasse M1 Fahrzeug Pers.bef.b. 8 Spl Kombilimousine Typ 7HC Gibt es noch einen anderen Code der auf ein WoMo und nicht auf ein PKW schließen lassen würde? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Roli63 Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 Hallo Zusammen Ich habe mich mal bei uns schlau gemacht. Da ich meinen Cali primär eh als Ausstellungs- und Bürofahrzeug einsetzte, werde ich ihne auch als solchen einlösen. Dazu werde ich: Die Schlafmöglichkeiten demontieren, also Lattenrost und Matratze im Hubdach raus. Bettverlängerung raus, dafür ein Demoboard rein. Notebook, Drucker und Bürountensilien, Router und Dokumentationen rein. Dann zum Strassenverkehrsamt und als Bürofahrzeug abnehmen. Da das Fz. eh auf die Firma eingelöst ist steht dem so nichts im Wege. Ergibt dann Im Fahrzeugausweis: PKW mit Büroaufbau Gruss Roli Zitieren Link zu diesem Kommentar
LLE0900 Geschrieben 26. August 2010 Teilen Geschrieben 26. August 2010 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, warum willst du die Matratze und den Lattenrost entnehmen? wenn die Bettplatte nach oben geklappt ist , sieht man nichts mehr davon. und Büroschlaf, ist doch bei vielen was normales, oder? nein im Ernst, wenn ich zu Montagearbeiten oder Auslieferungen länger unterwegs bin , und im unteren Teil des Calis alles voll ist mit einer Palette oder Kartons, und die Müdigkeit ein ausruhen erfordert, dann Dach hoch und hinlegen. grüße Achim Zitieren Link zu diesem Kommentar
Roli63 Geschrieben 26. August 2010 Teilen Geschrieben 26. August 2010 Es geht nur um den Eintrag als WOMO rauszukriegen. Also kein Bett, ergo kein Wohnmobil. Das Feintuning werde ich dann vorgänig noch mit dem Strassenverkehrsamt abklären. Lieferwagen: Ladefläche und Zuladung zu klein PKW: zu viel WOMO-Ausstattung Dann gibts noch offiziell: Verkaufswagen oder eben Büro-Fz. Nach dem Zeigen und der Änderung im Ausweis ist's dann eh egal. Die nächste Prüfung ist dann eh erst in frühestens 4 Jahren. Gruss Roli Zitieren Link zu diesem Kommentar
Micha Elb Geschrieben 29. August 2010 Teilen Geschrieben 29. August 2010 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Bitte nicht böse sein - ich habs noch nicht verstanden. Welche Vorteile hat die von Dir gewünschte Zulassung? PKW ist doch einfach nur teurer bei der Steuer und dafür darf man in Spanien etwas schneller fahren?! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 29. August 2010 Teilen Geschrieben 29. August 2010 SF-Einstufung, Rabattschutz und Versicherungsbedingungen! Bei der PKW Versicherung steht man sich in allen Punkten dort besser. Ihr redet aber alle am Thema vorbei. Das Fahrzeug zu ändern und beim TÜV umzuschreiben bringt eine Nullung der Schlüsselzahlen. Keine Änderungen der Zahlen vom Comfortline in einen Beach / MV oder ähnlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Roli63 Geschrieben 29. August 2010 Teilen Geschrieben 29. August 2010 Wenn ich mit dem Cali an einem für WOMO verbotenen Ort parkiere gilt doch normalerweise was im Fahrzeugausweis eingetragen ist. Und durch die Änderung ist das Fahrzeug weder versichrungstechnisch noch sonst ein Wohnmobil. (Gilt mal für die Schweiz). Gruss Roli Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 29. August 2010 Teilen Geschrieben 29. August 2010 Ich kann Deine Frage nicht beantworten, da ich die Gesetztesgebung in der Schweiz diesbezüglich nicht kenne. ABER: ich glaube ich habe eben eine Entdeckung gemacht! Gypsy hat mal irgendwo gesagt, dass er eine Knolle fürs Parken bekommen hat, weil er in einem für Wohnmobile verbotenem Bereich geparkt hat. Ich finde in der deutschen STVO keinen Paragraphen, der dies regelt. Was ist ein Wohnmobil im Sinne der STVO? Aber ganz klar gerelgt ist dieses Schild: Hier darf nach meinem Verständnis weder ein T5.1 Califonria noch ein T5.2 California parken. Wusstet ihr das? Zitieren Link zu diesem Kommentar
masoze Geschrieben 29. August 2010 Teilen Geschrieben 29. August 2010 Ist mir auch neu, hab nachgeschaut: § 42 Richtzeichen - Zeichen 315: Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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