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T5.2 Cali Comfortline ... Parken wird TEUER


CaliGypsy

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Und das beste ist, dass das gleiche Modell (s. mein Profil) auch mit den Österreichischen Papieren in D ein WoMo ist ...

 

Aber eigentlich nur konsequent, da in den österreichischen Papieren unter "J Fahrzeugart" eindeutig "PKW" steht.

Und in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht auch nur M1 und kein Wort von "soziale Bedürfnisse", geschweige denn "WoMo".

Ich kann mir fast nur vorstellen, dass die das an der Nummer der Typgenehmigung (dieser e1*2001/xxx*xxxx*xx) festmachen.

 

Frage deshalb: Wer fährt einen nicht Reimport Cali 132kW/ 6SG und würde mir die Nummer der EG-Genehmigung zuschicken (gerne er PN)

 

Irgendwie bin ich gerade ratlos und überlege, ob ich nicht noch einmal bei der Zulassungstelle vorbeischaue ...

 

VG

 

CaliMUC

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na bin ich froh das wir "normal" parken dürfen.

Fahren nähmlich Ende Sept 2 Wochen durch D.

Ja bei uns steht:

 

J/ Fahrzeugart/ Klasse Personenkraftwagen/M1

 

A8 Aufbau Wohnmobil

 

Ich habe auch auf dem Vers.Schreiben PKW drauf stehen und zahle auch dafür.

 

Grüße Odie66

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Ergänzung ...

 

Hat schon jemand mal in die COC-Papiere geguckt und die Werte für die Emissionen mit den Grenzwerten für Diesel-PKW verglichen.

 

Bei meinem liegen CO (183.7/ 500) (T)HC + NOx (218.9/ 230) und Partikelmasse (0.27/ 5) deutlich bzw. sicher unter den Grenzwerten.

Einzig der NOx (181.7/ 180) ist/ scheint als einziger Wert drüber zu liegen.

 

Jetzt bin ich kein Emissionierer, aber irgendwie ist das doch doof von VWN, dass sie so knapp an der Grenze scheitern, oder wie viel machen 1.7mg/km NOx aus?

 

Viele Grüße

 

CaliMUC

 

Edit: Lustig, die A8 Wohnmobil finde ich z.B. in meinem "Datenauszug" der Porsche Austria gar nicht ...

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Ich glaub Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen! Genau das ist der Punkt woran es scheitert!

 

Hätte der Cali nun 7 Sitzplätze würden "soziale Erfordernisse" eine Zulassung als PKW möglich machen.

 

Aber der Cali hat keine Typprüfung mit 7 Sitzen! Das ist wohl der Knackpunkt!

 

Wer nachrechnet wird auch feststellen, dass ein Cali mit Frontantrieb gerade die Typprüfung schaffen würde. Beim 4 Motion ist jedoch rein physikalisch die Typprüfung wegen des Gewichtes meiner Meinung nach nicht möglich.

 

Den NOx runter zu kriegen könnte möglich sein. Aber ist ist auch verständlich, dass ein überwachter Automobilkonzern nicht gern an so einer Grenze herumschlingert.

 

Würden mehrere Fahrzeuge dann doch darüber liegen, wären Rückrufaktionen usw. nicht ausgeschlossen.

Da ist eine Zulassung als WOMO für den Hersteller natürlich viel einfacher!

 

Liebe VWN´ler: Macht doch bitte zumindest für die Fronttriebler eine Typprüfung mit 7 Sitzen.

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Hallo,

 

gut, dass jetzt mal Jemand die NOx Werte aus der COC hier einbringt

ich dachte schon die wären ein Staatsgeheimnis, aber Tom ... du

erinnerst Dich ... was war meine Rede ?

 

Ich sach man frech ... mit SCR würde der Cali Comforliner selbst mit

4-Motion wieder ein PKW ... gut ... wohl nicht mit EU6, aber mit EU5.

 

Deshalb formulier ich Deinen Antrag an VWN mal in meinem Sinne

(4-Motion Highliner) um:

 

Liebe VWN ... bitte bringt AdBlue und SCR lieber gestern als Morgen.

 

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Gypsy

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Hab grad ne Mail von VWN bekommen. Lest am besten selbst:

 

Sehr geehrter Herr Oegie,

 

vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Ueber Ihr Interesse an unserem California Beach freuen wir uns sehr!

 

Werkseitig wird unser California Beach als PKW ausgeliefert.

 

Nach welchen Richtlinien unser California Beach durch das Finanzamt beziehungsweise die Zulassungsstelle eingestuft und

besteuert wird erfragen Sie bitte bei den fuer Sie zustaendigen Stellen.

 

Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfuegung.

 

Mit freundlichen Gruessen

Ihre Volkswagen Nutzfahrzeuge Kundenbetreuung

 

 

 

 

In diesem Sinne: guts Nächtle :-)

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  • 3 Wochen später...

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Ich habe jetzt die Zulassungsbescheinigung II vor mir liegen:

Fahrzeugklasse M1

Fahrzeug Pers.bef.b. 8 Spl

Kombilimousine

Typ 7HC

 

Gibt es noch einen anderen Code der auf ein WoMo und nicht auf ein PKW schließen lassen würde?

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Hallo Zusammen

 

Ich habe mich mal bei uns schlau gemacht.

 

Da ich meinen Cali primär eh als Ausstellungs- und Bürofahrzeug einsetzte,

werde ich ihne auch als solchen einlösen.

 

Dazu werde ich:

 

Die Schlafmöglichkeiten demontieren, also Lattenrost und Matratze im Hubdach raus. Bettverlängerung raus, dafür ein Demoboard rein.

 

Notebook, Drucker und Bürountensilien, Router und Dokumentationen rein.

 

Dann zum Strassenverkehrsamt und als Bürofahrzeug abnehmen.

Da das Fz. eh auf die Firma eingelöst ist steht dem so nichts im Wege.

 

Ergibt dann Im Fahrzeugausweis: PKW mit Büroaufbau

 

Gruss Roli

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Hallo,

warum willst du die Matratze und den Lattenrost entnehmen?

wenn die Bettplatte nach oben geklappt ist , sieht man nichts mehr davon.

 

und Büroschlaf, ist doch bei vielen was normales, oder?

 

nein im Ernst, wenn ich zu Montagearbeiten oder Auslieferungen länger unterwegs bin , und im unteren Teil des Calis alles voll ist mit einer Palette oder Kartons, und die Müdigkeit ein ausruhen erfordert, dann Dach hoch und hinlegen.

 

grüße

Achim

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Es geht nur um den Eintrag als WOMO rauszukriegen.

 

Also kein Bett, ergo kein Wohnmobil. Das Feintuning werde ich dann vorgänig noch mit dem Strassenverkehrsamt abklären.

 

Lieferwagen: Ladefläche und Zuladung zu klein

PKW: zu viel WOMO-Ausstattung

 

Dann gibts noch offiziell: Verkaufswagen oder eben Büro-Fz.

 

Nach dem Zeigen und der Änderung im Ausweis ist's dann eh egal.

 

Die nächste Prüfung ist dann eh erst in frühestens 4 Jahren.

 

Gruss Roli

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Bitte nicht böse sein - ich habs noch nicht verstanden.

Welche Vorteile hat die von Dir gewünschte Zulassung? PKW ist doch einfach nur teurer bei der Steuer und dafür darf man in Spanien etwas schneller fahren?!

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SF-Einstufung, Rabattschutz und Versicherungsbedingungen!

 

Bei der PKW Versicherung steht man sich in allen Punkten dort besser.

 

Ihr redet aber alle am Thema vorbei.

Das Fahrzeug zu ändern und beim TÜV umzuschreiben bringt eine Nullung der Schlüsselzahlen. Keine Änderungen der Zahlen vom Comfortline in einen Beach / MV oder ähnlich.

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Wenn ich mit dem Cali an einem für WOMO verbotenen Ort parkiere

gilt doch normalerweise was im Fahrzeugausweis eingetragen ist.

 

Und durch die Änderung ist das Fahrzeug weder versichrungstechnisch noch sonst ein Wohnmobil. (Gilt mal für die Schweiz).

 

Gruss Roli

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Ich kann Deine Frage nicht beantworten, da ich die Gesetztesgebung in der Schweiz diesbezüglich nicht kenne.

 

ABER: ich glaube ich habe eben eine Entdeckung gemacht! Gypsy hat mal irgendwo gesagt, dass er eine Knolle fürs Parken bekommen hat, weil er in einem für Wohnmobile verbotenem Bereich geparkt hat.

 

Ich finde in der deutschen STVO keinen Paragraphen, der dies regelt. Was ist ein Wohnmobil im Sinne der STVO?

Aber ganz klar gerelgt ist dieses Schild:

 

stvo_z315.gif

 

Hier darf nach meinem Verständnis weder ein T5.1 Califonria noch ein T5.2 California parken.

Wusstet ihr das?

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Ist mir auch neu, hab nachgeschaut:

§ 42 Richtzeichen - Zeichen 315:

Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.

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