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Wechselkennzeichen


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Hallo,

 

Bundesrat stimmt Wechselkennzeichen zu ...

 

PKW+PKW(Cali) = JA

PKW+Womo (Cali) = Wer weiß dazu was ?

 

http://www.heise.de/autos/artikel/Bundesrat-stimmt-fuer-Wechselkennzeichen-1397305.html

 

 

Gypsy

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Soweit ich in den Vorgeschichten gelesen habe entspricht die deutsche Version nicht der österreichischen.

In Deutschland sollen nur Fahrzeugkennzeichen einer Fahrzeuggattung untereinander ausgetauscht werden können.

Das heißt: Motorrad zu Motorrad

Pkw zu Pkw

und nur

Wohnmobil zu Wohnmobil

 

Fagen hierzu:

Gilt Wohnmobil zu Wohnmobil erst ab 3,5 t. ?

 

Wäre dann ein Cali mit Pkw-Zulassung ein Pkw oder ist es sowie egal da er unter 3,5 t liegt ? ?

 

Konrad

 

Edit:

Habe meinen Versicherungsagenten befragt, dort liegen noch keine Infos vor.

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Moin,

 

oder geht man vielleicht sogar davon aus, wie er versteuert wird, egal was in der Zulassung steht?

Auch das wäre ja möglich.

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Hallo,

 

hier ist alles nachzulesen ...

 

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Das Wechselkennzeichen gibts also, "sofern die Fahrzeuge in die gleiche

Fahrzeugklasse M1, L oder O1 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs

Zulassungs-Ordnung fallen und Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und

Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können." ...

 

 

Das wird lustig werden ... was ist nun eine "gleiche Fahrzeugklasse"?

Im Detail schweigt sich der neue §8 1a dazu aus.

 

Wären demnach alle Fahrzeuge M1 (Feld "J" der Zulassungsbeschei-

nigung Teil 1) eben auch eine Klasse, oder - wird auch Feld 4 zu be-

rücksichtigen sein, also AC, SA, AF usw. ?

 

Letzteres würde zwar das Wechselkennzeichen für einen normalen

PKW und ein Wohnmobil ausschließen, allerdings wäre dann auch kein

Wechselkennzeichen denkbar für eine PKW Kombilimousine und ein

PKW Cabrio ...

 

Oder schließt vielleicht der Zusatze "SOZE" , also M1SOZE (Feld 14) zum

M1 ein Wechselkennzeichen gemeinsam mit einem PKW M1 ohne Zusatz

aus ?

 

Man wird's hier nachlesen können ... irgendwann ;-))

 

 

 

Gypsy

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

 

was sich sonst in 2012 ändert ...

 

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Gypsy

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Hallo Gypsy, hallo in die Runde,

 

auch hier gilt: nicht alles glauben was irgendein Schreiberling zum Besten gibt.

 

Für den Bereich der Hauptuntersuchung kann ich sagen, dass nichts einfacher wird. Das Thema der Rückdatierung mag stimmen, das Datum April ist allerdings noch nicht sicher, da die Gesetzesänderung noch gar nicht verabschiedet ist.

Zudem verschweigt das Blatt, dass ein "Überziehen" um mehr als 2 Monate eine sog. "vertiefte Untersuchung" zu 20% höheren Gebühren zur Folge hat, da man eine gewisse Unzuverlässigkiet des Halters unterstellt.

 

Auch wird der Mängelbaum neu definiert und wesentlich strenger ausgelegt: wer z.B. ohne fuktionierende Kennzeichenleuchte zur HU antritt bekommt keine Plakette zugeteilt. Alles kein Spaß mehr, wie ich finde.

 

Gruß T2-Fahrer

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