CaliGypsy Geschrieben 19. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2011 Hallo, Bundesrat stimmt Wechselkennzeichen zu ... PKW+PKW(Cali) = JA PKW+Womo (Cali) = Wer weiß dazu was ? http://www.heise.de/autos/artikel/Bundesrat-stimmt-fuer-Wechselkennzeichen-1397305.html Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
hakopa Geschrieben 19. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2011 Soweit ich in den Vorgeschichten gelesen habe entspricht die deutsche Version nicht der österreichischen. In Deutschland sollen nur Fahrzeugkennzeichen einer Fahrzeuggattung untereinander ausgetauscht werden können. Das heißt: Motorrad zu Motorrad Pkw zu Pkw und nur Wohnmobil zu Wohnmobil Fagen hierzu: Gilt Wohnmobil zu Wohnmobil erst ab 3,5 t. ? Wäre dann ein Cali mit Pkw-Zulassung ein Pkw oder ist es sowie egal da er unter 3,5 t liegt ? ? Konrad Edit: Habe meinen Versicherungsagenten befragt, dort liegen noch keine Infos vor. Zitieren Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 19. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Moin, oder geht man vielleicht sogar davon aus, wie er versteuert wird, egal was in der Zulassung steht? Auch das wäre ja möglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 19. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 19. Dezember 2011 Hallo, hier ist alles nachzulesen ... You do not have the required permissions to view the link content in this post. Das Wechselkennzeichen gibts also, "sofern die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse M1, L oder O1 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs Zulassungs-Ordnung fallen und Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können." ... Das wird lustig werden ... was ist nun eine "gleiche Fahrzeugklasse"? Im Detail schweigt sich der neue §8 1a dazu aus. Wären demnach alle Fahrzeuge M1 (Feld "J" der Zulassungsbeschei- nigung Teil 1) eben auch eine Klasse, oder - wird auch Feld 4 zu be- rücksichtigen sein, also AC, SA, AF usw. ? Letzteres würde zwar das Wechselkennzeichen für einen normalen PKW und ein Wohnmobil ausschließen, allerdings wäre dann auch kein Wechselkennzeichen denkbar für eine PKW Kombilimousine und ein PKW Cabrio ... Oder schließt vielleicht der Zusatze "SOZE" , also M1SOZE (Feld 14) zum M1 ein Wechselkennzeichen gemeinsam mit einem PKW M1 ohne Zusatz aus ? Man wird's hier nachlesen können ... irgendwann ;-)) Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 27. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 Hallo, was sich sonst in 2012 ändert ... You do not have the required permissions to view the link content in this post. Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 Hallo Gypsy, hallo in die Runde, auch hier gilt: nicht alles glauben was irgendein Schreiberling zum Besten gibt. Für den Bereich der Hauptuntersuchung kann ich sagen, dass nichts einfacher wird. Das Thema der Rückdatierung mag stimmen, das Datum April ist allerdings noch nicht sicher, da die Gesetzesänderung noch gar nicht verabschiedet ist. Zudem verschweigt das Blatt, dass ein "Überziehen" um mehr als 2 Monate eine sog. "vertiefte Untersuchung" zu 20% höheren Gebühren zur Folge hat, da man eine gewisse Unzuverlässigkiet des Halters unterstellt. Auch wird der Mängelbaum neu definiert und wesentlich strenger ausgelegt: wer z.B. ohne fuktionierende Kennzeichenleuchte zur HU antritt bekommt keine Plakette zugeteilt. Alles kein Spaß mehr, wie ich finde. Gruß T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
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