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Einstufung bei der MFK in CH


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Hallo zusammen,

 

interessant ist es für die Schweizer-Zulassung des California Comfortline.

 

Gestern fiel ich aus allen Wolken, als mir der Versicherungsagent eröffnete, das der Comfortline nur als "leichter Motorwagen" und nicht als PW beim Strassenverkehrsamt zu versteuern und zu versichern geht.

Was natürlich wieder die Kasse der MFK und der Versicherung mehr füllt.

 

Ein Anruf bei der MFK bestätigte dies, ausser der Hersteller hätte eine entsprechende Typenscheinnummer für den Einsatz als PW.

 

Nach Nachfrage bei der AMAG, hat die naürlich nur eine CH-Typenprüfung für den "privaten" Bereich und nimmt deshalb automatisch an, dass es eh zum Privatgebrauch sei.

Das heisst nun konkret, dass das Fahrzeug automatisch keine "Diversen Lenker" und keine Parkschadenversicherung haben kann. Als PW wären die Kosten inkl. Parkschaden praktisch gleich hoch.

 

Bei Einsatz als Bürofahrzeug entsprechend schlecht, weil der Aerger mit dem Steuerkommissär bereits voraus programmiert sein wird, obwohl das Fahrzeug von der Firma und auch von der eingelöst ist.

 

Meine Frage: Hat jemand aus der Schweiz hier im Forum evtl. doch eine Einstufung für den Comfortline als PW?

Wenn ja, wie muss vorgegenagen werden?

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Hallo,

 

in Deutschland gilt:

 

der T5.2 California Comfortline mit Frontantrieb ist ab Werk wahl-

weise als PKW Kombilimousine (AC), oder als Wohnmobil (SA) mit

5 Sitzplätzen zulassungsfähig.

 

Der T5.2 California Comfortline mit 4-Motion Allrad ist ab Werk aus-

schließlich als Wohnmobil (SA) mit 4 Sitzplätzen zulassungsfähig.

 

Mit einer Auflastung auf 3.2t ZGG (nicht ab Werk verfügbar) kann

man den California Comfortline mit Allrad 4-Motion auch als Mehr-

zwecklimousine (AF) mit bis zu 6. Sitzplätzen zulassen.

 

Was in der Schweiz machbar ist, weiß ich leider nicht.

 

 

Gypsy

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Hallo Gypsy

Danke für Deine Info.

Ich werde mich mal bei der Motorfahrzeugkontrolle nachhaken, da ich meinen Cali eh mit Luftfahrwerk noch vorführen muss, könnte es evtl. möglich werden, weil ja aufgelastet wird auf 3.5t. Aber ich seh da ziemlich schwarz nach Deiner feststellung, dass der 4-Motion in Deutschland auch nicht als PW gilt.

Wenn ich das früher gewusst hätte .... Vermutlich wäre es ein Beach geworden, dort gehts nähmlich, wie ich erfahren habe.

 

Off Topic: Ich suche immer noch Deine Anleitung zur Erstbehandlung des Zeltbalges, da Du ja bekennerderweise Anti-Mützen Besitzer bist. (Ich habe zwar eine, will die aber nicht immer montieren)

Da Du ja von Dir allerhand super Beiträge in den Foren sind, bsit Du prädestiniert, die Anleitung zu erstellen. Ist es vermessen, Dir eine Betriebsanleitung zur Erstbehandlung des Zeltbalges abzuschwatzen?

Ich meine, dass ich sicher nicht der einzige bin , der seine Freude an dieser Anleitung haben würde :-)

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Habe gerade geschaut, meiner ist auch als leichter Motorwagen versichert und beim Typenschein steht auch nur ein nettes "X" und keine Nummer.

Sorry, kann nicht helfen.

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Danke trotzdem. Ist eigentlich schon komisch, aber als Nutzfahrzeug ja eigentlich klar., aber wenig sinnvoll.

Werde mal bei meinen Trapokollegen auf dem Bau nachsehen, was die im Ausweis stehen haben.

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Hallo Jakob

 

Darf ich fragen, was der Unterschied zwischen PW und leichter Motorwagen ist?

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Hallo,

 

was willst du denn für eine Anleitung zur Erstbehandlung ... ich hatte

darauf nicht geantwortet, da mir die Aufgabe einerseits so einfach

erschien ... und andererseits klar sein sollte, dass der Cali keine U-

Boot Abnahme hat ...

 

der Zeltbalg und alle Nähte müssen mehrfach richtig schön nass werden,

sodass das Nähgarn aufquillt und die beim Nähen entstandenen Löcher

abgedichtet werden ...

 

Vorbereitung:

 

Tag/Tage aussuchen die - regnerisch, oder nicht - versprechen nach

Abschluß der Aktion ausreichend lang Niederschlagsfrei zu sein, damit

der Zeltbalg nach der Aktion jeweils schön trocknen kann.

 

Solange man den Cali nicht braucht, oder auch nicht oben nächtigen

möchte könnt's also auch Tagelang regnen ...

 

der Matraze oben raus, Fußteil raus ... Lappen und Eimer im Cali bereit-

halten ... nur für den Fall, dass man es doch übertrieben hat ...

 

Parkt man das Auto neben dem eigenen Haus, dann gilt ... man nehme

den heimischen Gartenschlauch ... das geht bei mir nicht, d.h. ich unter-

nehm die Aktion angelegentlich der ersten sommerlichen CP Übernach-

tungen mit Wasseranschluß am Stellplatz ... es eilt ja eigentlich nicht.

 

20m Gardena Faltschlauch mit Wasserhahn-Adaptern für so ziemlich alle

Wasseranschlüsse habe ich immer dabei.

 

Dann Wasser Marsch ... gerade genug Druck um auch die oberen Kanten

zu nässen, aber eben auch nicht mehr ... die Notentlüftungsöffnungen

oben links und rechts vermeiden ... sachte ... es geht nur darum, dass

Balg und Nähte naß werden und nicht um eine Hochdruckbestrahlung.

 

Lappen und Eimer habe ich noch nie gebraucht ... ist sicher auch nicht

so toll, da sich Wasser ja die seltsamsten Wege bahnt ...

 

Ich wiederhole dass möglichst 3-4 mal aber nur bei Gelegenheit. An-

sonsten übernehmen die unvermeidlichen Regentage die Arbeit ...

zumindest teilweise ...

 

Vorgehensweise ohne jegliche Gewähr ... klar.

 

 

Gypsy

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Hallo Trine

 

gemäss Versicherungsagent ist ein PW ein Personenwagen und ein Leichter Motorwagen ist ein Lieferwagen :-)

 

Der Unterschied ist der, dass die Motorfahrzeugkontrolle der Versicherung angibt, welche Zulassung gemäss Typenscheinabnahme erfolgte, also beim MV als PW, weil als PW typengeprüft. Beim California eben als Leichter Motorwagen bis 3.5t, weil in der Schweiz nur so typengeprüft.

 

Die leidige Angelegenheit ist nun, dass als PW die Versicherung günstiger ist, dazu die Klausel "Diverse Fahrer" und zusätzlich noch eine Parkschadenversicherung abgeschlossen werden kann, was leider bei der Kategorie "Leichte Motorwagen" nicht möglich ist, das ganze aber etwa gleichviel kostet wie als PW mit Parkschadenversicherung.

 

Es handelt sich im wesentlichen nur um eine Typengenehmigung, welche die AMAG nur für "leichte Motorwagen" durchgeführt hat.

 

Ich hoffe, dass alles so richtig ist, sonst ist sicher ein Versicherungsexperte der richtige Ansprechpartner.

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Hallo Gypsy,

 

das nen ich schnelle Reaktion! Danke.

 

Klar war es in etwa klar, dass der Zeltbalg abgespritzt werden muss, aber auf was man achten sollte, das war eigentlich unklar.

 

Aber nach Deinen Ausführungen sicher kein Problem mehr, alles richtig zu machen und das nicht nur einmal, sondern eben periodisch.

 

Also nochmals herzlichen Dank für deine Anleitung, die zwar nicht in diesen Tread gehört und eigentlich in einen eigenen gehörte.

 

Nochmals herzlcihen Dank für die kompetente Info

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Danke Jakob, für die Erklärung! Dann werd ich für die Versicherung gleich noch ein paar Fränkli mehr einkalkulieren... ärgern nützt ja eh nix...

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Ne, eigentlich nicht wirklich. Der Cali ist zum fahren so die Wucht, dass man sich nicht mehr ärgern kann. Das kommt dann erst, wenn mir bei der nächsten Steuererklärung der Steuerheini den Cali als 100% privat ebahndeln will :-(, da ich ihn ja mehrheitlich für das Büro benötige. Aber auf das freue ich mich bereits, denn so leicht wird das dann für ihn sicher nicht :-)

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Da kommt der grosse Vorteil vom Leasing zum tragen :D Gehört mir nicht - versteuer ich nicht :cool:

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Hallo,

 

anbei mal die Kfz.-Steuer Belastung in Deutschland ... unter

besonderem Hinweis auf die zunehmenden Kosten in Ab-

hängigkeit vom Datum der Erstzulassung und somit dem

Privileg der frühen Geburt ...

 

Vielleicht übersendet ihr Eidgenossen mal Eure Steuerlast

damit ich meine Aufstellung globalisieren kann ;-))

 

 

Gypsy

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Wenn Du den Wagen auf die AG hast wie ich, also auch geleast wegen den Steuern ;-) - dann wird Dir der Steuerheini sicher entsprechende Fragen stellen warum ein Camper, der ja meistens und vorwiegend und so, als privat gefahren werde, seiner Ansicht nach nicht nur die üblichen paar Prozente als Privatbenutzung, sondern möglichst viel aufgebrummt haben möchte.

Deshalb wollte ich den ja als PW eingestuft haben, weil es dann keinerlei Diskussionen gibt.

Mir gehört er auch nicht, sondern der Firma, hatte bis jetzt sämtliche Fahrzeuge seit der AG (1989) geleast, aber immer hat er jedes Jahr für einen normalen PW Fr. 4500.00 als Privat aufgerechent, obwohl ich Privat auch einen PW habe :-(

 

Aber ich lass mich überraschen, vielleicht geht's ja easy und bleibt im jetzigen Bereich, dann klagt man hier umsonst :-)

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Sobald ich die Rechnung von der MFK GR erhalte, melde ich mich.

Ob es was bringt, weiss ich zwar nicht, weil jeder Kanton in der Schweiz eigene Motorfahrzeugsteuern verlangt, die erhebliche Preisunterschiede haben können.

Es wird also für die Schweiz keine globale Motorfahrzeugsteuer geben können.

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