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Rückabwicklung eines VW T6.1 California


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Ich habe im Juni 2023 einen fabrikneuen California Ocean in Hannover abgeholt. Listen-Neupreis rund 110k € (bezahlt etwas weniger), mit 5 Jahren Garantie (gegen Aufpreis versteht sich).

Es dauerte in Hannover ungefähr 7 Stunden, da das Fahrzeug noch 2x zurück ins Werk musste, bis es fahrbereit war (Fehler in Steuergeräten und Abgassystem). 

 

3 Wochen später wurden wir dann zum ersten Mal bei einem Regenschauer im ersten OG nass, und zwar heftig. Das war wohl kein Einzelfall gewesen, wie man in einschlägigen Foren nachlesen kann. Es betrifft anscheinend viele Fahrzeuge mit Produktionsdatum ab ca. 10/2022 (zweilagiger Stoff) und Frontöffnung. Nicht nur der Umstand, dass heute bereits Version S6 (ich hatte S1) vom Stoff des Aufstelldachs existiert. Versionen S2, S3, S4 und S5 waren, zumindest laut einigen Berichten im Netz, wohl auch nicht viel besser. 

 

Die zahlreichen anderen erheblichen Mängel meines Fahrzeuges erspare ich an dieser Stelle.

 

Auf einer Urlaubsheimreise hat das Fahrzeug dann letztendlich die Flügel gestreckt, wie man so schön zu sagen pflegt. 

Bei nicht mal 8.000 Kilometer und einem Alter von rund 5 Monaten hatte bei besagter Panne das digitale Cockpit bunt geleuchtet, als wie ein chinesischer Christbaum. So ziemlich jedes Warnlämpchen wollte was sagen. Beim Notruf (wir waren auf der Autobahn unterwegs) stürzte das Navigationssystem mit selbiger Manier ab, wie es diese ohnehin auch zuvor schon alle paar Stunden getan hatte.


Man sagte mir beim Pannen-Rückruf (vom Autohaus) dann, dass man das Fahrzeug zwar von der Autobahn holen wird, aber es jedoch nicht reparieren würde. Das Autohaus hat später in dessen Werkstatt den Fehlerspeicher ausgelesen (6 DIN A4 Seiten an teils widersprüchlichen Fehlern) und abermals gesagt, dass das Auto nicht angefasst würde. Diese Worte kamen wohlbemerkt vom Chef des VW-Autohauses persönlich.

 

Auch 2 Autohäuser aus meiner Nähe, so wie der verkaufende Händler wollten keine Reparatur durchführen. Man hat mich vielmehr darum gebeten, einen Rechtsbeistand aufzusuchen und im weiteren Verlauf dann darum, Klage einzureichen. Das wurde mir damit begründet, dass man diese „Kiste“ selbst auch nicht auf dem Hof haben wolle und es nur so gelingen würde, diesen direkt zurück an VW zu "schieben“.

 

Die erste Gerichtsverhandlung war Anfang 2024, nachdem die Gegenseite mehrmals auf den letzten Drücker hat den Gerichtstermin verschieben lassen. Das Gericht hat seine bisherige Auffassung im Verfahren sodann mündlich derart bekundet, dass das Fahrzeug wohl berechtigt rückabzuwickeln sei. Die Gegenseite wollte allerdings keinen Vergleich, sondern sagte, sie benötige ein Urteil. So wurde vom Gericht zwangsläufig ein vereidigter Sachverständiger beauftragt, welcher runde 9 Monate später zu einem eindeutigen Gutachten gekommen ist. Es wurde u.a. festgestellt, dass das Fahrzeug am Zeltstoff vorne und an beiden Seiten erhebliche Undichtigkeiten aufweist.

 

Hier die Zusammenfassung aus besagtem Gutachten:

 

Unbenannt.thumb.JPG.5a0f3f5fd755ccfe5562e0b620b66dad.JPG


Anfang Februar 2025 war dann eine erneute Verhandlung beim Landgericht. Die Gegenseite hatte zum Gutachten keine Fragen gestellt gehabt. Das Gericht hat alle Forderungen meinerseits anerkannt und ein eindeutiges Urteil, welches 100% zu meinen Gunsten ging, gefällt. Nun sollte man denken, nachdem das Fahrzeug bereits 17 Monate unnutzbar meinen Parkplatz blockiert, dass endlich die Rückabwicklung stattfinden würde.

 

Pustekuchen - es passierte trotz klarer Aufforderung zur Umsetzung der vom Gericht bestimmten Rückabwicklungsmodalitäten null-komma-nichts. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Leider blieb es mir nicht erspart, ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das verkaufende Autohaus einzuleiten. 

 

Was ich gelernt habe. Wassereintritt an einem Neuwagen ist ein schwerwiegender Mangel, welcher bereits zum Rücktritt berechtigen kann. In meinem Fall wurde dieser von einem Gutachter rekonstruiert und dabei festgestellt, dass das Fahrzeug als Folge des Wassereintritts bzw. in der Folge der weiteren Nutzung, mit immer weiteren Problemen zu rechnen sei. Dies ist i.d.R. ebenfalls ein berechtigter Rücktrittsgrund. 

 

Ich habe meinen Erfahrungsbericht so neutral als möglich gehalten, obwohl für mein Empfinden die Verkäuferseite (Kette mit vielen Standorten) es durchaus verdient hätte,... . Mir geht es jedoch lediglich darum aufzuzeigen, wie lange der Weg mit einem mangelhaften Fahrzeug werden kann.

 

Habt ein schönes Wochenende und hoffentlich mit dem eigenen Fahrzeug mehr Glück.

 

 

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Wow, was für eine irre Geschichte. 

Hut ab, dass ihr das so engagiert durchgezogen habt.

 

Was mich als juristischer Laie sehr interessieren würde, wie es angehen kann, dass ein rechtskräftiges Urteil vom verkaufenden Autohaus dermaßen ignoriert werden kann, dass es auch noch einer Zwangsvollstreckung bedarf.

Diese Zwangsvollstreckung ging doch mit Sicherheit auch auf Kosten des Autohauses.

 

Ist denn mittlerweile alles "durch", oder wartet ihr noch auf die Durchführung dieser Zwangsvollstreckung?

 

Wie geht es dann weiter, ich vermute mal ganz stark, dass ein VW-Camper für euch nicht mehr in Frage kommt?

 

Neugierige Grüße - Stafan

 

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Uns blieb schlicht nichts anderes übrig.  Ein Fahrzeug das nicht nutzbar ist (Motorwarnleuchte geht nach Löschung des Fehlerspeichers sofort wieder an) und auch nicht repariert wird - was soll man damit machen.

 

Natürlich wurde es im Vorfeld im Guten versucht und ich wäre bereit gewesen, ein ungefähr gleichwertiges Fahrzeug mit z.B. anderer Farbe im Tausch zu nehmen. Wollte man nicht machen.

 

Die Zwangsvollstreckung kostet zunächst mein Geld, da ich Aufgrund der Situation nicht auf die Deckungszusage warten wollte. Das Gutachten (ich meine es sind mit zweimaliger Nachforderung rund 6k € geworden), die Gerichtskosten, die Anwaltskosten etc. hat meine Rechtsschutz, abzgl. Selbstbeteiligung übernommen. 

 

Es ist leider noch nicht alles durch - die Zwangsvollstreckung habe ich gerade erst in Auftrag geben können. Das geht alles seinen geordneten Weg, welcher jedoch zeitintensiv ist. Eine junge Familie, welche solch ein Fahrzeug mit knapper Kasse gekauft hätte - nicht auszudenken was da in dieser langen Zeit alles im nicht materiellen Sinn  "kaputt" gehen hätte können. Wir reden hier immerhin von einer deutlich 6-stelligen Forderung. 

 

Das neue Fahrzeug ist in der Tat kein VW mehr geworden.

 

Bearbeitet von bebbi1971
Rechtschreibfehler
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Moin,

 

interessante Geschichte. Mich interessieren aber irgendwie die Mängel-Details ...

 

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Klingt für mich irgendwie nach einem Absatz aus nem Schreiben an das AH 😉

Zum Balg gibt es hier viel Lesestoff. Kennst Du ja sicher, aber wird Dich jetzt auch nicht mehr interessieren - verständlich.

Eine kurze Zusammenfassung habe ich hier mal geschrieben. Du hattest mindestens Generation S03.

 

 

Hast Du trotzdem eine kleine Auflistung ? Das würde sicher auch die einzelnen im Gutachten genannten Positionen erklären. Danke.

 

Aber was mich irgendwie am meisten wundert:

Du bleibst mit dem Cali liegen. Rufst den (VW-)Pannendienst und noch bevor irgendeiner das Auto auf dem Abschlepper hat, sagen sie schon, dass sie nichts am Fahrzeug reparieren (können / wollen / dürfen) ? Und 2 andere Ahutohäuser empfehlen sofort einen Rechtsbeistand ?

Hm, irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier ein paar relevante Details zum Verständnis des Sachverhaltes fehlen. Magst Du uns da noch etwas aufschlauen ?

 

 

Es wird also nicht unterschieden, ob der Wassereintritt im "Fahrmodus", also Dach geschlossen oder beim Campen auftritt. Interessant. So ärgerlich das mit dem Zeltbalg ist, aber man bekommt es ja prima mit und wenn das Dach zu ist, ist die Welt bzgl. Wassereintritt durchaus in Ordnung. Das ist klar ein Mangel, aber dass das so akzeptiert wird, hätte ich nicht gedacht.

 

Ich hoffe Du kannst bald einen Strich unter die Geschichte ziehen, aber hast trotzdem noch Lust ein paar Details hier zu nennen.

 

Grüße,

Erik

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Hallo Erik,

 

wie Du sehr richtig vermutest, habe ich keine große Lust mehr, mich mit diesem Fahrzeug weiter zu befassen. Dennoch ein paar Zeilen für Dich auf Deine Fragen hin.

 

Der Zeltstoff ist einer der ersten Generation. Das Fahrzeug hat diesen bereits im Oktober 2022 bekommen. Dies als einer der ersten Calis, da er dafür in der Produktionsplanung, nach schriftlicher Ankündigung durch den Verkäufer, extra um 14 Tage nach hinten geschoben wurde. Die Auslieferung verzögerte sich um einige Monate, da andere Teile fehlten und das Auto lange auf Halde stand. Es ist auch nicht die Auflistung aus einem Schreiben ans AH, denn damals (vor der Klage) gab es, zumindest meinem Wissen nach, noch keine Versionen 4, 5 oder 6.

 

Es war in der Tat so, dass uns bereits im Telefonat und vor dem Abschleppvorgang gesagt wurde, dass man das Fahrzeug nicht reparieren wird. Klar habe ich nachgefragt, wie man zu solch einer Aussage kommt. Erklärung vom Chef des AH: Wir dürfen immer nur reparieren was uns VW gerade freigibt. Teil für Teil, Freigabe für Freigabe. Bei derart vielen Fehlern (ich hatte ja gesagt gehabt, dass da viele Warnlampen leuchten) könne dies kaum zum Erfolg führen. So würde man irgendwann womöglich dann doch was tauschen, was den/die Fehler behebt. Lediglich diese Position könne man dann abrechnen, was man bereits oft erlebt habe. Man hätte schlicht keinen Bock mehr, auf Kosten sitzen zu bleiben. Diese Aussage habe ich übrigens im weiteren Verlauf mehrfach gehört.

 

Das AH bzw. dessen Verkäufer, welcher mir das Fahrzeug verkauft hat, hat mir zum Anwalt geraten. Das AH kann für die Qualität meines Fahrzeuges gewiss nichts, allerdings war die Behandlung als Kunde nach Reklamation der Mängel und später auch der Panne nicht gerade kundenfreundlich, um es milde ausgedrückt zu haben.

 

Das mit dem Wassereintritt hast Du Dir bereits selbst beantwortet.

 

 

 

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Genau so kenne ich es auch. Die Werkstatt muss sich für jede Reparatur eine Freigabe vom Werk holen. Erst dann werden die Teile bestellt und repariert. 

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