freinhart1 Geschrieben 30. Juli 2012 Teilen Geschrieben 30. Juli 2012 Hallo erstmal, bin noch neu im Forum und in 2-3 Wochen kann ich meinen Dicken Cali Beach mit 7 Sitzen abholen. Gibt es bei der Anmeldung als Womo eine Sitzplatz-Obergrenze? LG Falk Zitieren Link zu diesem Kommentar
larry Geschrieben 30. Juli 2012 Teilen Geschrieben 30. Juli 2012 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, der Cali Beach ist eigentlich ein PKW. Sollte allerdings eine Küche mit Spül und Kochgelegenheit mit Stehhöhe verbaut sein, kann man es probieren nach der Anmeldung als Womo Versteuern zu lassen. Was allerdings bei deinen 7 Sitzer eher nicht klappen wird da nirgends Platz für Spüle und Kochgelegenheit ist. Gruß larry Zitieren Link zu diesem Kommentar
freinhart1 Geschrieben 30. Juli 2012 Teilen Geschrieben 30. Juli 2012 Meine Frage ist ob in den Papieren bei der WOMO Zulassung die Anzahl der Sitze eingetragen sind. Dann könnte ich wahlweise den Küchenschrank wieder ausbauen und den 7.Sitz montieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar
larry Geschrieben 30. Juli 2012 Teilen Geschrieben 30. Juli 2012 Willst du es so machen wie die meisten hier, steht nichts in Fahrzeugschein. Weil das Auto zuerst als PKW angemeldet wird und durch einen Wiederspruch evtl. zum Womo gemacht bzw. Versteuert wird. Gruß larry Zitieren Link zu diesem Kommentar
freinhart1 Geschrieben 30. Juli 2012 Teilen Geschrieben 30. Juli 2012 Danke, das war es was ich hören wollte =) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hotel California Beach Geschrieben 8. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2012 Hallo zusammen, ich habe den Steuerbescheid über EUR 338,00 erhalten. Ein Anruf beim FA in Duisburg reichte das auf WOMO umgeschrieben wird. Mal sehen was ich jetzt "nur" zahlen darf ;-). LG Zitieren Link zu diesem Kommentar
ASM0815 Geschrieben 5. Mai 2024 Teilen Geschrieben 5. Mai 2024 (bearbeitet) Hi Leute, bin noch ganz neu mit meinem ersten Bus hier und gerade durch die Ummeldung meines T5.2 Cali Beach durch. Ergänze mal diesen Thread hier, da er mir als passendster zu dem Thema erscheint. Hauptthema: --> Geänderte Lage des KraftStG2002 (Entfall §2 Abs. 2a bis 2c / Präzisierung WoMo-Anforderungen) You do not have the required permissions to view the link content in this post. Ist da in letzter Zeit noch mal jemand mit einem Cali Beach drüber gestolpert / als WoMo versteuert, oder ist das ganze Thema Besteuerung seit der Novelle damit leider vom Tisch? Leider finde ich sonst keine Infos zu den neuen Regelungen - immer nur die Alten (Kochstelle, Spüle, Gepäck, 170cm). Damit beschleicht mich die Vermutung, dass es nicht mehr möglich ist. Sicherheitshalber haber ich vor Ablauf meiner Einspruchsfrist schnell nochmal einen eingelegt und ein Foto vom aufgestellten Dach mit gesendet. Ich halte euch so oder so auf dem Laufenden was das Finanzamt rückmeldet (in BY) Viele Grüße und schönen Sonntag noch Andy Bearbeitet 5. Mai 2024 von ASM0815 Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 5. Mai 2024 Teilen Geschrieben 5. Mai 2024 Wenn Du den Link noch korrigierst...Ich sehe da nichts zum Thema relevantes. Was war jetzt genau die Frage? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 5. Mai 2024 Teilen Geschrieben 5. Mai 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Da hast du wohl nur ne 08/15 Suche gemacht. Selbst hier im Forum findet man jede Menge dazu: https://www.caliboard.de/search/?q=Zulassung &quick=1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
ASM0815 Geschrieben 5. Mai 2024 Teilen Geschrieben 5. Mai 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hi @MarBo, was wäre denn deiner Ansicht nach am Link falsch? Bei mir funktioniert er problemlos. Die konkrete Frage wäre dann: Kann man den Cali Beach immernoch nach dem alten Gesetz versteuern(ok, vor 2012), auch wenn es ja so nicht mehr explizit in ¿2 drin steht? Und mit der Änderung in Zitat" § 8 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „bei Personenkraftwagen" durch die Wörter „bei Fahrzeugen der Klasse M1 ohne besondere Zweckbestimmung als Wohnmobil oder Kranken- und Leichenwagen (Personenkraftwagen)" ersetzt." ersetzt? Und weiter: Hat das möglich jemand, mit welchen Erfahrungen und welcher Begründung, gemacht? Die beschrieben Erfahrungen beruhen schon auf dem geänderten Stand? Entschuldigt, falls ich etwas verdreht hatte, irgendwie war ich der Ansicht, dass die Änderund noch nicht so lange her war.. Wenn es weiter mit den typischen Anforderungen geht ich ich absolut zufrieden😃 Viele Grüße! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 5. Mai 2024 Teilen Geschrieben 5. Mai 2024 Wenn du einen PKW hast, musst du PKW Steuer zahlen. Wenn du ein Womo hast, musst du Womosteuer zahlen. Wenn du ein PKW zum Womo umbaust und umschlüsselst, dann hast du ein Womo, s.o. Zitieren Link zu diesem Kommentar
ASM0815 Geschrieben 5. Mai 2024 Teilen Geschrieben 5. Mai 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Aber das widerspricht doch der Aussage von Larry: Demnach muss nichts umgeschlüsset werden. Es geht nur um den Aufbauzustand (also ggf. Mit Spüle, Kochgelegenheit, .. und natürlich Stehhöhe) Das ist ja auch genau so ein Grund weshalb ich nochmal nachfragen wollte - offenbar ist es nicht so eindeutig 🙄 Jetzt warte ich mal ab was mir das FA zurückmeldet und werde berichten Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 5. Mai 2024 Teilen Geschrieben 5. Mai 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Doch, es ist so eindeutig, wie ich es geschrieben habe. Hast du gesehen, von wann diese Aussage ist? Aber schon damals hatte sich die Gesetzeslage geändert: das Finanzamt muss sich an die Fahrzeugart halten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 5. Mai 2024 Teilen Geschrieben 5. Mai 2024 Ich verstehe das Problem immer noch nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 5. Mai 2024 Teilen Geschrieben 5. Mai 2024 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Da kannst du lange warten… 😂 Das Finanzamt hat mit der Kfz-Steuer nämlich gar nix am Hut… Da musst du dich ans Hauptzollamt wenden. PS: während du wartest kannst du die Zeit sinnvoll nutzen und hier im Forum noch etwas recherchieren… das Thema wurde nämlich erst kürzlich beackert. hier z.B.: https://www.caliboard.de/topic/34989-hilfe-ich-kann-meinen-t52-cali-ocean-nicht-zum-wohnmobil-umschlüsseln-lassen/page/2/ PPS: man könnte hier dann zumachen, da wiedermal ein doppeltes Thema. Bearbeitet 5. Mai 2024 von Bertram-der-Bulli 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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