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LSH Belastung Innenraum


Thoster

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Ich verlinke mal nach hier: 

 

  • Mag ich 1
  • Danke 2
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Danke Dir!

 

Leider sind die belastbaren Inhalte auch schon knapp 10 Jahre alt: keine rechtliche Regelung, nur im Werkstatt-Handbuch eines Herstellers. 

Bedeutet für mich: keine Pflicht.

Habe auch bei eigener Recherche nix gefunden, die genannte EU-Richtlinie ist im übrigen schon 2, 3 mal ersetzt worden.

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Hallo

Die Tauschpflicht kam seitens Hersteller. Bitte im Einbau Manual der jew. Luftheizung  nachsehen, ob es dort konkret (noch) steht.
 

Als allererstes bindend ist immer die Vorgabe des Herstellers. Zusätzlich muss er die EU Richtlinien erfüllen. Aber erst mal muss er selbst sicherstellen, was alles nötig ist für ein sicheres Produkt nach Produktsicherheitsgesetz. Wenn also dort steht tauschen heißt es tauschen da gibt es keine Diskussion. Wir schreiben auch eine Tausch und Prüfpflicht in unsere Bauteile, obwohl es dafür kein Gesetz gibt. Nur so kann ich die Haftung eingrenzen.

 

Webasto hatte zu meiner Zeit alle Heizer max 10 Jahre zugestanden. Mit Grund. Mir geht es gar nicht um Paragraphenreiterei aber es hatte schon seinen Grund warum das so ist. Und wenn die Heizung undicht ist, werdet ihr es im Normalfall nicht mehr merken.

 

Man kann  auch selbst eine mail an Eberspächer und Webasto senden mit Typschild und Frage. Nur die Luftheizer.

 

Ich bin erst 2029 soweit werde mich dann damit befassen.

 

Besten Gruss

BR

Bearbeitet von Benno_R
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Wir sind doch hier im T6.1-Cali-Forum.  Dieser Cali ist glaube ich im Herbst 2009 erstmal vorgestellt worden. Daher sollten die ältesten T6.1-Calis höchstens 5 Jahre alt sein. Wenn dann von einer jetztigen Regelung/Empfehlung oder was auch immer die erst ab einem Cali-Alter von 10 Jahren greift bereits heute im Detail gesprochen wird, über was sollen wir dann in Jahren noch reden? :hilfe:

Vermutlich werden die heutigen Regeln in 5 Jahren eh überholt sein. Daher ist es heute eher ein Sturm im Wasserglas, mehr auch nicht :franzose:.

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In den Unterlagen von Eberspächer für die Airtronic M D3 Plus nix zur Tauschpflicht, weder im Manual noch in der Rep-Anleitung noch in der Einbauanleitung in den Cali.

Also wird es nach meiner Recherche und Meinung die Tauschpflicht aktuell nicht geben.

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Moin,

da habe ich mit dem kurzen Einstiegsbeitrag ja was initiiert 😂

Also unterm Strich in Kürze zusammengefasst ohne sich in Zahlenwerten und Vorschriften zu verlaufen:

Bei „neuen“ Bussen T6 und T6.1 ist baulich dafür gesorgt, dass keine Gefahr für Leib und Seele besteht (u.a. getrennte Luftkreisläufe).

Das gilt aber nur für fehlerfreie Anlagen. Im ungünstigen Fall kann Abgas in den Innenraum angesaugt werden. Von einigen Herstellern die Empfehlung, nach 10 Jahren die Heizung zu erneuern (Diesel). Es ist ratsam die Anlage gelegentlich prüfen zu lassen (beim Freundlichen), da der TÜV (und andere) die Anlage nicht immer auf dem Schirm haben.

 

Kann man das so stehen lassen? Bitte um Ergänzung falls notwendig.

Bearbeitet von Thoster
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Ich weiss nichtwas in "Eurem" 6.1 verbaut ist. Bitte Typschild + Herstelleranleitung prüfen.

 

Pflicht zb hier:

 

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Moin Benno, kannst Du mal bitte nen Link zu dem von Dir zitierten Handbuch einstellen (allein im Zweifel schon wegen copyright...)

Danke Dir!

VG

Jörg

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Vielen Dank für die Infos!

 

Was mich an der Beschreibung etwas irritiert: Die Austauschpflicht wird ja damit begründet, dass der Wärmetauscher ein "thermisch hoch belastetes Bauteil" sei. Daraus schließe ich, dass nicht kalendarische Alterung, sondern Verschleiß durch Nutzung das Problem ist. Dann aber ist eine pauschale Aussage wie "nach 10 Jahren tauschen" wenig sinnvoll - denn die reale Nutzungshäufigkeit der LSH dürfte sich gewaltig unterscheiden. Der eine nutzt die LSH vielleicht so gut wie nie, der andere macht regelmäßig Wintercamping. Rein technisch gesehen wäre also ein Betriebsstundenzähler sinnvoll mit einer Aussage wie "nach 500 Betriebsstunden ist der Wärmetauscher zu tauschen".

 

Tatsächlich hat sowas sogar mein Staubsaugeroboter - für jede Verschleißkomponente gibt es eine definierte Lebensdauer und eine an den abgeleisteten Betriebsstunden orientierte Wechselempfehlung. In der Luftfahrt ist das haarklein vorgeschrieben ("X tauschen nach Y Betriebsstunden"). Eine kalendarische Wechselvorgabe ergibt nur Sinn, wenn etwas unabhängig von der Nutzungsfrequenz altert - zum Beispiel bei Kindersitzen, wo der verwendete Kunststoff durch die Verflüchtigung von Weichmachern mit der Zeit versprödet und dann stärker zum Splittern neigt. Manchmal gibt es auch Vorgaben wie "nach X Betriebsstunden oder Y Monaten, je nachdem, was zuerst eintritt". Das würde hier vielleicht auch Sinn ergeben, wenn es tatsächlich auch eine nennenswerte kalendarische Alterung des Wärmetauschers gäbe. Tatsächlich wird aber die Betriebsstundenzahl in der Vorgabe vollkommen ignoriert.

 

In der Gesamtbetrachtung habe ich den Eindruck, dass der Hersteller gar keine belastbaren Informationen über das Alterungsverhalten seiner Wärmetauscher hat und sich mit dieser Pauschalvorgabe aus der Haftung ziehen will, nach dem Motto: Nichts hält ewig, also schreiben wir rein, dass nach zehn Jahren Schluss ist. Wäre das real ein technisches Problem, dann würden auch einige Wärmetauscher (das Quartil mit der höchsten Nutzungsfrequenz) deutlich vor Ablauf der zehn Jahre unsicher werden und dann hätte man zumindest eine an der Betriebsstundenzahl orientierte Vorgabe oder sogar einen Hardwarezähler vorgesehen, der irgendwann die weitere Nutzung schlicht verweigert, wie wir das (leider) von Druckerpatronen kennen.

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In der Luftfahrt sind aber auch alle Betriebszeit genauestens Dokumentiert. Der Staubsaugerroboter ist technisch so angelegt, da ist das mit der Dokumentation auch kein Problem. Ein Betriebszeitenerfassung bei LSH gibt es nicht. Also, was soll man machen?

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Jo, was soll man machen…

Da es anscheinend keine Betriebsstundendefinition gibt…

 

Theoretisch könnte ich meine LSH also 10Jahre durchlaufen lassen.. 24/7. 

Dann muss ich erst tauschen. 
 

Wenn meine also nur 6monate pro Jahr durchläuft, könnte ich schon 20 Jahre warten bis zum Tausch 🥴
 

Ich vermute mein Wärmetauscher (der nur ein paar Stunden im Jahr beansprucht wird) wird mich und den Cali locker überleben… oder nicht?

 

Weiß jemand wie es sich mit dem Zuheizer verhält?

Da kann man ja gar nicht abschätzen wie oft der läuft..

Bearbeitet von Bertram-der-Bulli
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Sicher, dass es die nicht gibt? Würde mich eigentlich wundern. Technisch ist das relativ trivial, wenn es irgendwo ein Zeitsignal gibt. Jede SSD weiß genau, wie viele Betriebsstunden sie schon gelaufen ist. Durchaus denkbar, dass das irgendwo intern doch protokolliert wird - auch wenn es "mit Bordmitteln" nicht ausgelesen werden kann. Denn wenn es tatsächlich mal einen Gewährleistungsfall oder gar einen Unfall verursacht durch einen technischen Mangel gibt, wäre es für den Hersteller von großem Vorteil, zu erfahren, ob die Heizung 5 oder 500 Stunden im Einsatz war.

 

Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass auf dem Steuergerät für die LSH irgendein handelsübliches Echtzeit-Betriebssystem läuft, das auch eine Schnittstelle für Zeitmessungen anbietet - dann wäre das Protokollieren der Laufzeit nur eine kleine Fingerübung. (Natürlich muss man nicht zwangsläufig eine Schnittstelle nach außen implementieren, mit der das ausgelesen werden kann. Wenn nicht, wären die Daten nur dem Hersteller zugänglich, wenn er den Flash-Baustein eines havarierten Exemplars ausliest.)

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hallo,

 

der Zuheizer gibt seine Wärme in das Medium Kühlwasser ab.

Das Gefahrenpotential bei einer Undichtigkeit des Wärmetauschers ist anders als bei Abgabe an die umgewälzte Innenluft.

 

VG msk

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Einen derartigen Extremfall wie den jahrelangen Dauerbetrieb wird der Hersteller bei dieser Abschätzung sicher nicht unterstellt haben, eher dürfte er von einer durchschnittlichen Nutzung ausgegangen sein, eventuell noch mit Reserven für "Heavy User". Ich würde (naiv?) mal davon ausgehen, dass die Nutzungsintensität der LSH durch eine Normalverteilung gut angenähert werden kann - die tatsächliche Verteilung kennt vermutlich selbst VW nicht, dafür müsste das Fahrzeug bei jedem Anschalten der LSH nach Hause telefonieren.

 

Oder, anders gesagt: Als Dauernutzer sollte man vielleicht schon nach zwei Jahren tauschen, der Quasi-Nie-Nutzer dürfte auch nach 10 Jahren nicht ernsthaft mit nennenswertem thermischem Verschleiß des Wärmetauschers rechnen müssen. Näheres wird nur Eberspächer wissen. Wobei ich immer noch glaube, dass solche Vorgaben eher von Juristen als von Ingenieuren ausgehen. Denn es gibt einfach keinen klaren Zusammenhang zwischen Nutzungsdauer und Alter. 

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mit OBD11 wird im Steuergerät 0B LZH unter Livedaten im Kanal 10 in Wert 2 eine Zahl in h angezeigt.

 

Das könnte die Betriebszeit der LZH  in Stunden sein, wobei dann noch zu klären wäre:

  • reine netto Brennzeit/ Brennkammer in Betrieb
  • oder brutto LZH "eingeschaltet", was  dann eher die Laufzeit des Gebläses darstellt, da ohne Wärmeanforderung das Gebläse läuft, um den unteren Einschaltwert mitzubekommen 

VG msk 

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