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LSH Belastung Innenraum


Thoster

Empfohlene Beiträge

Moin,

ist jemandem bekannt, ob die Luft im Innenraum des T6.1 durch die ab Werk installierte LSH beeinträchtigt werden kann? Gibt es die Gefahr von erhöhten CO und CO2 Werten? Sind Meldegeräte sinnvoll?

 

Danke!

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Die LSH ist eine Umluftheizung. Die Luft wird im Innenraum angesaugt und an den Innenraum abgegeben. Somit ist eine Lüftung unerlässlich. Die Verbrennungsluft wird im Aussenbereich angesaugt und auch der Auspuff befindet sich im Aussenbereich. Das gilt übrigens für die meisten Umluftheizungen im Wohnmobilbereich.

Bearbeitet von Tiffi79
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Danke, hört sich sinnvoll an. War etwas irritiert, weil viel Unfachliches in Foren (dieses hier nicht) zu lesen ist. Bei technisch einwandfreier Anlage kann also nichts passieren.

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Das würde ich so nicht sagen. Denn wir Menschen atmen ja permanent. Dadurch steigt der CO2 Gehalt in einem geschlossenen Raum. Das ist der Gesundheit nicht förderlich, man stirbt aber nicht so schnell daran. Wenn natürlich das Dach oben ist, kommt genug frischer Sauerstoff dazu.

Bearbeitet von Tiffi79
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Bei der LSH des T6 (nicht 6.1) gibt es tatsächlich das Problem, dass man im Betrieb Abgasgeruch im Innenraum wahrnehmen kann. Allerdings habe ich noch nicht von daraus resultierenden Gesundheitsbeeinträchtigungen gehört. Der 6.1 hat dieses Problem nicht (dafür ist die Heizung dort bezüglich ihrer maximalen Wärmeabgabe stark gedrosselt worden).

 

Theoretisch wäre denkbar, dass ein Defekt der LSH dazu führt, dass Teile des Abgasstroms in der Umluft landen. Wenn man dafür vorsorgen möchte, kann man einen CO-Melder installieren. Das ist auch ratsam, wenn man die Verbrennungsgase der Gaskochfelder im Blick behalten möchte. Bei den Meldern sollte man darauf achten, dass es zwei Normen gibt: Eine für stationären und eine für mobilen Einsatz. Für den Cali sollte man natürlich einen Melder verwenden, der für mobilen Einsatz zugelassen ist.

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Moin,

was noch dazu kommt ist, dass die Luft im Cali bei Benutzung der LSH wärmer wird🤪.

 

Grüße 

Dirk

 

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Bleiben wir doch beim technischen. Die Heizungsluft wird bei der Trittstufe des Beifahrers angesaugt und an dem Ausströmer bei der B-Säule ausgeblasen. Dass manchmal bei der Inbetriebnahme oder dem Ausschalten der Heizung Dieselgeruch whrnehmbar ist, liegt daran, dass dies durch offene Türen, offenes Dach oder andere Bereiche im Fahrzeug wahrnehmbar ist. Das ist jedoch, abgesehen vom Geruch, nicht tragisch.

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Das ist richtig, aber CO2 ist erst ab ca. 10000 ppm wirklich gefährlich und erst ab 40000 ppm tödlich. Mehr als 2000 ppm dürfte man in einem Cali gar nicht erreichen können, dafür ist das Auto viel zu wenig gasdicht. Nicht zuletzt gibt es ja auch eine Zwangsentlüftung im Heck, die schon für den Druckausgleich nötig ist.

 

Eine zu geringen Sauerstoffgehalt kann man übrigens in sehr weiten Grenzen gar nicht wahrnehmen, der CO2-Gehalt ist sehr viel relevanter als der Sauerstoffgehalt. Denn physiologisch hat man eher das Problem, das erzeugte CO2 nicht mehr loswerden zu können (bei zu hohem CO2-Partialdruck), als zu wenig Sauerstoff zu erhalten, der ja zudem in der Luft zu enorm großen Teilen enthalten ist.

 

Wirklich extrem gefährlich ist CO (Kohlenstoffmonoxid), weil das O-Atom davon mit etwa 250fach höherer Affinität als O2 an die Sauerstoff-Bindungsstelle des Hämoglobins bindet. Deshalb reichen vergleichsweise winzige CO-Anteile in der Luft, um zu ersticken. CO entsteht bei unvollständiger Verbrennung und da die Standheizung keinen geregelten Katalysator (und auch sonst keine wirkliche Abgasreinigung) hat, ist auch im Normalbetrieb immer was davon im Abgasstrom - vermutlich genug, um einen umzubringen, wenn es in die Wohnkabine kommt.

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Wieviele Todes-/Notfälle im Zusammenhang mit Standheizungen sind denn bekannt??

Ich fürchte es ist wahrscheinlicher, dass man sich beim Abstieg aus dem Dachbett oder beim Ein/Austeigen das Genick bricht…. UND gleichzeitig vom Blitz getroffen wird. 
😉

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Hallo

vom T3 mit Truma 2400 kommend.

ja, es gab vormals Tote. Und nicht nur einen.

Leider ist genau das der Grund, warum der Boden Kamin verboten wurde. Nur Bestandsschutz darf weiter genutzt werden mit Abgas nach unten. Dieselheizer benötigen nach zehn Jahren eine neue Brennkammer, die Gasheizung mit Sondergenehmigung alle 30 Jahre. All das damit eben auf keinen Fall Abgas angesaugt wird. Somit dürften etliche Heizungen in der ersten Generation im T5 schon nicht mehr Tüv fähig sein und müssen teilweise getauscht oder erneuert werden.


ist der Auspuff nicht weit weg genug vom eigentlichen Heizgerät und dieses nicht hermetisch dagegen versiegelt besteht die Gefahr, dass Abgas angesaugt wird. Genau aus diesem Grunde wurden die Kamine durch den Boden nach außen verboten. Hier saß die Heizung direkt darüber, und bei schlechter Abdichtung konnte das Abgas nach innen gesaugt werden. Problematisch wird das Ganze zum einen im Schlaf oder bei Geruch freiem Gas Abgas. Den Diesel riecht man ja zumindest, solange man wach ist…

 

Fazit : bei heutigen Heizungs-Einbauten nutze ich keinen CO Monitor mehr, alles safe wenn  Nutzung nach Plan

 

im alten Bus hatten wir anfangs einen, wegen Überempfindlichkeit, aber dann das Ding doch recht schnell entsorgt. …

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Hi Benno,

 

Kannst Du hierzu evtl weitere Infos, Regeln, Grundlagen nachliefern? 

 

Danke vorab!

 

VG

Jörg

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Hallo,

 

Ist das bei allen Calis der Fall oder betrifft das nur die "Küchen-Calis"? Wo befindet sich die Entlüftung genau?

 

Danke und Gruß 

derDicke 

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Jedes mir bekannte Auto hat eine Zwangsentlüftung ohne diese würde man nur sehr schwer Türen schließen können und ein Frischluftgebläse / Heizung / Klimaanlage nur im Umluftbetrieb funktionieren. Einfach gesagt: was reinkommt muss auch irgendwo wieder raus. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe ist die Zwangsentlüftung im Seitenteil hinter der Heckstoßstange (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege)

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Die ABE sollte dann erloschen sein meine ich. Da ist der Austausch quasi „vorgesehen“ und dürfte wahrscheinlich in Praxi dem TÜV wahrscheinlich öfter egal sein.

Bearbeitet von hans_771
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Die ABE (bzw. das CoC) liegt mir ja vor, da steht nix von einem Zwangstausch drin.

Und in der (mir nicht vorliegenden) Typgenehmigung wird dies vlt drin stehen.

Mir geht es um die rechtlichen Grundlagen, das Ganze müßte ja in einer Norm, EU-Vorschrift, o.ä. vorgeschrieben sein, so lese ich zumindest @Benno_Rs Beitrag.

Wenn, dann muß es ja eine Regelung für alle Standheizungen in (Kraft-)Fahrzeugen geben.

 

(Also ähnlich wie bei dem vorgeschriebenen Tausch der Gasschläuche, Druckminderer etc. bei fest in Fahrzeugen verbauten Gasanlagen, wenn die genannten Teile älter als 10 Jahre sind) 

 

Bearbeitet von tonitest
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