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Gebrauchtwagenkauf - Gewährleistung


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Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema Gebrauchtwagenkauf:

 

Es heisst immer wieder, dass ein privater Käufer, der ein Fahrzeug bei einem gewerblichen Verkäufer erwirbt, Gewährleistung auf das Fahrzeug hat - i.d.R. ein Jahr.

Warum werden dann immer wieder irgendwelche Gebrauchtwagenversicherungen von dem Händler angeboten und offenbar auch mitverkauft?

 

Ich habe verstanden, dass der Händler mindestens eine Gewährleistung von einem Jahr geben muss und die Beweislast sich nach einem halben Jahr umkehrt. Damit ist doch eigentlich alles abgesichert?

 

Zusatzfrage: Es gibt immer mal wieder gewerbliche Angebote, wo ein T5 z.B. mit 250.000km angeboten wird. Könnte es da Probleme geben, wenn ich als Privatmann so einen Bus kaufe und mir dann z.B. nach 10.000km Motor und/oder Getriebe um die Ohren fliegen? Könnte sich der Händler mit "gewöhnlichem Verschleiss" nach dieser Laufleistung rausreden und eine Gewährleistung ablehnen?

Und falls er doch gewährleistet: Wird der Käufer bei Ersatz durch Neuteil automatisch zahlungsbeteiligt? Ist das irgendwo geregelt - z.B. durch Nebenabrede im Kaufvertrag oder automatisch im Kleingedruckten? Gibt es da unter uns Erfahrungswerte, ob VW-Betriebe da anders unterwegs sind als "Fähnchenhändler"?

 

Vielleicht gibt es ja ein paar Erfahrungswerte hier zu dem Thema!

 

Viele Grüße

Jochen

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Moin Jochen,

 

der Händler soll normalerweise 2 Jahre Gewährleistung geben, kann dies aber um 1 Jahr kürzen. (Leider wird das oft gemacht)

 

Der Händler gibt dir eine Garantie mit um

-1: ein Verkaufsargument zu haben (welches keines ist sondern weil: -->

-2 er für die Garantie weniger bezahlt(/kalkuliert) als wenn er Dir unter Umständen einen teuren Schaden wegen der Gewährlesitung selber bezahlen muss

 

Zusatzantwort: die Gewährleistung deckt nur den "normalen" Verschleiß ab. Wenn nun ein Gericht/Gutachter feststellt das ein Getriebe im Normalfall nur 250.000km hält - dann hast Du Pech ... (so wurde mir gegenüber vom RA argumentiert)

 

______________________________

Die ersten 6 Monte passiert ja meistens eh nichts und danach ist die Beweislast beim Käufer. Und das rentiert sich dann oft eh nicht durchzustreiten vor einem Gericht.

______________________________

 

Gruß

Meinhard

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Hallo Jochen,

 

der Gebrauchtwagenhändler haftet im Rahmen der Sachmängelhaftung (wie es heute heißt; früher Gewährleistung) nicht für Verschleißschäden, sondern nur für reine Mängel, die schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden sein müssen. Diese Haftung kann zulässigerweise auch noch von 2 auf 1 Jahr beschränkt werden.

Dazu kommt die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten.

 

Wenn nun z.B. die Bremsbelege oder Stoßdämpfer in dem einen Jahr kaputtgehen, so ist der Händler raus, da es sich um Verschleiß handelt, mit dem ein Gebrauchtwagenkäufer rechnen muß.

 

Wenn aber der Motor im ersten Jahr kaputt geht, könnte der Händler dran sein. Allerdings bei Deinem Beispiel mit 250TKM Laufleistung und einem vielleicht 10 Jahre alten Auto, wird es auch problematisch werden, da dann schon mit dem Motordefekt gerechnet werden kann. Die allgemeine Laufleistung hat sich allerdings gerade bei Dieselmotoren in den letzten Jahren erheblich erhöht, so dass man hier wohl noch nicht von der allgemeinen Verschleißgrenze ausgehen kann.

 

Wenn also nicht ein Bedienungsfehler - zu wenig Öl, Ölwechselintervall nicht eingehalten, Motor überdreht - vorliegt, muß der Händler Ersatz leisten.

 

Deshalb preist er die zusätzl. Garantie an, um aus der Haftung zu kommen. Außerdem wird man bei VW Vertragshändlern kaum Fahrzeuge mit einer so hohen Laufleistung und einem Alter von mehr als 10 Jahren finden - das Risiko wird zu groß. Solche Fahrzeuge werden an kleine Händler mit Haftungsausschluß verkauft.

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  • 10 Monate später...

Hallo zusammen,

erst mal ein Dankeschön für die Antworten - besser spät als nie :-)

 

Und da das Thema "T5 gebraucht mit hoher Laufleistung" noch nicht ad acta gelegt ist noch eine Zusatzfrage:

Kann der verkaufende Händler durch irgendwelche Angaben im Kaufvertrag die gesetzliche Sachmängelhaftung wirksam ausschließen? Konkret geht es um einen T5 mit 260.000 km. Was wäre wenn im Kaufvertrag stünde: "Fahrzeug hat div. Mängel" oder "Bastlerfahrzeug". Wäre er damit aus der Sachmängelhaftung raus?

 

Danke für Antworten - aber ein NissanMicra ist als Zweitwagen einfach zu klein :-)

 

Gruß

Jochen

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