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Hauptuntersuchung ohne Gasprüfung - wie ist der aktuelle Stand bei den Prüforganisationen?


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Na, dann ist es halt eine Rechtsverordnung …-oder so. Sicher aber verbindlich. 

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Der TÜV Süd gibt auch auf Nachfrage keine eindeutige Auskunft heraus. Ich vermute, dass diese Prüforganisation weiterhin die HU Plakette verweigert.

Bei der KÜS siehts anders aus, direkt eine konkrete Antwort: Das fehlen einer Gasanlagenprüfung stellt keinen Mangel innerhalb der HU dar.

 

Also ab zur KÜS 😉

 

Gruß

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So ist auch die vorschirftenkonforme Handlungsweise.

 

Diese wird im Übrigen auch bei DEKRA so gehandhabt.

 

 

Gruß T2-Fahrer

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… es scheinst das der TÜV seine „Altlasten“ aus seiner quasi Monopolistenzeit mit Beamtenmentalität noch nicht überwunden hat 😆 und sich unqualifiziert verhält 

 

jetzt ist mir noch eine neue wortkreation gerade eingefallen 

MonoPolizistenmentalität lach 

Bearbeitet von gngn
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TÜV und Dekra etc. sind lediglich Erfüllungsgehilfen der STVO. 
Darum ist auch die Gasprüfung grundsätzlich  unabhängig  von der HU.  Die Pflicht zur GP besteht gegenüber der STVO. Der TÜV nimmt  sog. hoheitliche Aufgaben wahr und prüft ob KFZ den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und betriebssicher sind. 
Wenn eine regionale TÜV - Organisation das nicht macht, entbindet das den Halter nicht von der GP Pflicht. Ggf. Hat der Gesetzgeber die Erfüllungsgehilfen noch nicht in die Pflicht genommen.
Komisch ist das schon, könnte aber mit dem Termin Mitte  2025 zusammen hängen. 
Der TÜV wird sich diese zusätzliche Einnahmequelle nicht entgehen lassen, die Gasprüfer und die Bussgeldei treiber freut es auch. Muss dann die Plakette, analog der Tüvplakette, sichtbar aufgeklebt werden?

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Mal ein Frage....

 

Seid ihr nicht sicher, das es Sinn macht eine Gasanlage im Camper regelmäßig überprüfen zu lassen?! 🙂

 

Ich hatte mir die Frage auch gestellt, ob die "Aussetzung" jetzt wieder gilt.

 

Aber grds. denke ich, das wenn ich mich in einem Camper auf halte, kochen und sogar schlafe, eine regelmäßige Prüfung Sinn mach. Das ich das nicht durchführen kann (und wie wir gelernt haben, auch nicht darf), lasse ich immer Regelmäßig die Gasanlage prüfen. Kostet jetzt auch nicht die Welt.

  • Mag ich 4
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Stimme Dir vollkommen zu!

 

Beim Schornsteinfeger, der zuhause die Gasverbrennungsanlage (vulgo Heizung) prüft, regt sich auch keiner auf....

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Ich war vergangene Woche bei TÜV Süd mit abgelaufener Gasprüfung zur HU+AU und habe ohne Probleme neuen TÜV bekommen. Es erfolgte nur der mündliche Hinweis, dass die Gasplakette abgelaufen ist und erneuert werden sollte.

Bearbeitet von hofx23
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Da hast du mehr Glück mit dem Prüfer gehabt als ich. 👍

 

Gruß

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Wäre eigentlich logisch....

 

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Ich habe zwar kein Gas im Cali Beach - aber natürlich im Wohnwagen. War neulich beim TÜV mit abgelaufener Gasprüfung. War überhaupt kein Problem. Nachdem alles gestempelt und eingetragen und bezahlt war, habe ich dann explizit nochmals gefragt und es ist aktuell definitiv nicht TÜV-relevant. Wie übrigens auch eine 100er Kennzeichnung mit zu alten Reifen. Aber das ist ein anderes Thema. Relevant wird die Gasprüfung tatsächlich auf einigen Campingplätzen. Da darf man ohne gültige dann nicht drauf. Von daher sollte man sie ja trotzdem machen.

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Warum?

Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? 

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Der Campingplatz möchte diese sehen - dann gilt Hausrecht 😉

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Seid ca. 1980 wollte noch nie ein CP Betreiber meine Gasprüfung kontrollieren. 
Der  TÜV hat mich mal nach dem Prüfheft gefragt um festzustellen das die Gas - Installationen eingetragen sind (kein Cali). Nicht um die aktuelle Prüfung zu checken. 
Wie im richtigen Leben. Alles geht,  nix muss.

Zur Gasprüfung  fahre ich gegelmässig. Gas ist kein Himbeersaft sondern gefährlich. Wenn etwas passiert, kann ich mit einer Prüfung nachweisen, das ich  sorgfältig mit der Technik umgegangen bin. Das ist dann wichtig wenn Schäden bei mir oder bei Dritten auftreten. Interessieren tut das neben den beteiligten Versicherungen auch die Staatsanwaltschaft. 
Ich habe mal u. A. Stellplätze für Womobile  vermietet. Die Plätze gab es nur für Fahrzeuge mit gültiger Gasprüfung. Der Gasprüfer kam gern zur Prüfung vor Ort. 
 

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Wer weiß denn verbindlich, ob der Cali mit max. 300  g/h davon überhaupt betroffen ist?

 

Denn "Höchstverbrauch von 1,5 kg/h" heißt ja nicht "bis zu einem Verbrauch von..."

 

Entweder ungeschickt formuliert oder es gilt wirklich nur für Camper mit entsprecehnd  (möglichen) hohen Verbrauch.

Z.B. Kühlschrank mit Gas betrieben.

 

Ansonsten: wenn mit Bußgeld belegte Verordnung, muß es auch überprüft werden können. Wahrscheinlich doch durch eine außen angebrachte Plakette.....

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