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Hauptuntersuchung ohne Gasprüfung - wie ist der aktuelle Stand bei den Prüforganisationen?


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Hallo Zusammen,

 

Als Übergangsregelung war es ja so, dass man auch ohne Gasprüfung die Hauptuntersuchung grundsätzlich erstmal mängelfrei bestehen konnte.

Nur der TÜV Süd hatte seine extra Suppe gekocht. Die hatten das als einzige Prüforganisation gefordert: Ohne Gasprüfung keine HU.

 

Aktuell scheint es ja so zu sein, dass grundsätzlich der Gesetzgeber die Gasprüfung nicht mehr im Rahmen der Hauptuntersuchung fordert.

 

Weiß jemand wie sich die Prüforganisationen aufgestellt haben?

Kann man ohne Gasprüfung zum TÜV Nord / Süd, KÜS, GTÜ oder kocht da jemand wieder seine eigene Suppe?

 

Ich nutze meine Kochstelle nicht und würde mir das Geld gerne sparen....nachdem ich "damals" beim TÜV Süd reingefallen bin... 😖

 

Gruß

 

(vielleicht kann jemand das Thema verschieben wo es besser passt?)

Bearbeitet von maj0
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Moin, waren neulich beim Tüv Nord (Wob). Weder die Anlage noch das gelbe Heft oder die fehlende Plakette an der Heckklappe haben den Prüfer interessiert. Anscheinend ist es aber ab mitte 25 trotzdem Pflicht, unabhängig vom Tüv.

 

Gruß Thomas 

 

 

 

Bearbeitet von FlyingT
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ja bin ich auch gerade drüber gestolpert:

 

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Das mit Mitte 2025 finde ich zwar im Gesetz nicht....  

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Passt zum Verhalten meines Prüfers neulich. Ich benutze die Anlage nicht, werde also garnichts machen, wenn mich nun ein CP kontrollieren sollte und die Zufahrt verweigert fahr ich weiter, wenn die Rennleitung meggert werde ich halt zahlen, was aber lt. Busgeldkatalog mit 60€ billiger wäre als die Prüfung selbst sowie die Anachaffung eines Flasche. Aber nur für eine Prüfung eine Gasflasche extra anzuschaffen die ich ohne Prüfung ja nicht gekauft hätte und dann was geprüft wird was weder in Benutzung ist noch ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellt halte ich für fragwürdig...einzigstes Argument wäre bei einem Wiederverkauf, aber das kann ja dann der neue Besitzer bei Bedarf machen, die Anlage kann ja durch Nichtbenutzung nur besser sein... bisher kenne ich die Begriffe VW California und Explosion nur im Zusammenhang mit dem Wort Preis...🙃

 

Gruß Thomas 

Bearbeitet von FlyingT
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Das Thema haben wir doch auch schon:

 

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Es steht aber drin: im § 72 Abs. 15 :

 

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Mein TÜV Nord Mann meinte, dass es künftig nur in Verbindung mit der HU Relevanz entfalten wird, wenn man einen Gas-Kühlschrank o. ä. hat. Bei ausschließlich Kochstelle sei es wohl nicht HU-relevant, also kein Grund zum nicht bestehen. Mir egal, ich lasse gerne alle zwei Jahre prüfen.

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Mhm, zumindest in der Vorschau beschäftigt sich das 

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 schon auch mit Kochern....

 

Ob das Bestehen der Gasprüfung nach § 60 StVZO jetzt Vorraussetzung zum Bestehen der HU ist, habe ich (noch) nicht gesehen.

 

👍

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Ein lückenloser Servicenachweis für den Cali wird beim Verkauf relevant. 
Wenn du die Gasanlage nicht nutzt ist das ein aktueller Sachverhalt. Trotzdem müssen diverse Komponenten, z. B. Regler und Schlauch, weil sie da und protokolliert sind, gewechselt werden. Doof. 
Gaskühlschrank, falls vorhanden und Kocher werden mit einer offenen Flamme betrieben. Da gibt es keinen Unterschied. 

Gasprüfung  mag rechtlich umstritten sein. Technisch imho nicht.

 

Bearbeitet von Bulli53
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NEIN

 

Gruß T2-Fahrer

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"Die Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge (speziell für uns privat zugelassene Wohnmobile und Wohnwagen) haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der „Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) prüfen zu lassen, ..."

 

Welche Menge benötigen denn die zwei Brenner im Cali? 🤷‍♂️

 

Quelle Zitat:

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Danke für Eure Antworten soweit, klarer ist es mir nicht geworden 🙂

Fassen wir zusammen:

 

HU ohne Gasprüfung?

 

Gesetzgeber:  

KÜS: 

GTÜ: 

TÜV Nord: 

TÜV Süd:  bei uns nicht lieber, zahlender Kunde

 

Ab 06/2024 gibt es nun einen neuen Paragraf in der StVZO

Gesetzgeber nun: "hol deine Prüfung bis zum 19.05.2025 nach, ab dann kostet es ein Bußgeld. Ist aber nicht als Mangel im Rahmen der HU zu beanstanden", also Gesetzgeber weiterhin: 

 

Frage verbleibt was nun die Prüforganisationen daraus machen bzw. wo ich jetzt am besten hinfahren soll, oder?

Das Kundencenter vom TÜV Süd hat nur kauderwelsches Zeug geantwortet. Ich hab die KÜS bei mir im Ort mal gefragt, mal schauen.

 

Gruß

Bearbeitet von maj0
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Ich verstehe dein Problem irgendwie nicht wirklich :D

Es ist doch alles geschrieben. Die TÜV Organisationen sind doch auch nicht unfehlbar. Die Prüfer auch nur Menschen.

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Zwei Brenner im Cali verbrauchen ca. 300 g Gas/h.

TÜV etc.  Vergibt  Plakette für das Fahrzeug. Manche TÜV - Bengel können Gas und vergeben Plaketten. 
Bußgeld gibt es nicht vom TÜV sondern von der Rennleitung oder der Kommune…. Wenn du z.b. keinen Schnee räumst. 
Die StVO ist ein Gesetz der BRD. 

Bearbeitet von Bulli53
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Nö. 

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