Zum Inhalt springen

LED Scheinwerfer nachrüsten


AlexanderCali600

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich möchte jetzt keinen neuen Chat für meine Frage eröffnen... vlt. passt diese hier mit rein. Weiß jemand wieviel Lumen der originale LED Scheinwerfer Teilenummer 1EX 012.830-06 vom VW Crafter hat? Problem: Fahrzeug steht beim TÜV (BJ 21) erstmalig. Nun habe ich die HU nicht bekommen, da das Fahrzeug lt Prüfer nicht über eine Scheinwerferreinigungsanlage verfügt. Ich soll nachweisen das der Scheinwerfer unter 2.000 Lumen hat. Hat jemand dazu Erfahrungen? Bei HELLA (Hersteller) habe ich zwar das Datenblatt bekommen, allerdings ist dort keine Angabe zu den Lumen vorhanden. Laut HELLA verfügt der Scheinwerfer über die E Zulassung da Originalteil., aber den Prüfer interessiert das nicht. Die meisten Crafter /TGE mit LED haben keine SRA und auch beim Konfigurator habe ich LED auch ohne SRA auswählen könne. Danke 

Link zu diesem Kommentar

Einfach zu einer anderen Prüfstelle fahren…

 

Der Prüfer scheint äußerst uninformiert, unmotiviert und inkompetent!!

 

Beinahe alle Fahrzeuge mit LED Scheinwerfern haben keine SRA…

 

Und wie kommt er darauf, davon auszugehen, dass die Scheinwerfer zuviel Lumen haben? Kann er dazu einen Nachweis führen?

Bearbeitet von Bertram-der-Bulli
Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Das Fahrzeug hat eine allgemeine Betriebserlaubnis. Hat der Prüfer etwas falsches geraucht oder was. Einfach zu einer anderen Prüfstelle würde ich jetzt nicht fahren, warum solltest du auf den Kosten sitzen bleiben, nur weil jemand komplett inkompetent ist.

Ich würde den Prüfer damit konfrontieren, ansonsten einfach mit dem Leiter der Prüfstelle Kontakt aufzunehmen.

 

Grüße Norman 

Link zu diesem Kommentar

@AlexanderCali600 Die Forderung des Prüfers ist tatsächlich merkwürdig. 

 

Hast Du diese Scheinwerfer nachgerüstet, oder ist das Fahrzeug ursprünglich nicht für den deutschen Markt gebaut worden?

 

Gruß roibusch 

 

 

Link zu diesem Kommentar

Der Scheinwerfer wurde nachgerüstet. Das Fahrzeug ist für den deutschen Markt. Es wurden die originalen LED Scheinwerfer eingebaut. Teilenummer ist die gleiche. Eine ALR ist ebenfalls verbaut. 

You do not have the required permissions to view the image content in this post.

Link zu diesem Kommentar

Das wird dann wohl der Grund sein… Du brauchst eine Abnahme für den Umbau. Wenn man es genau nimmt, ist Dein Fahrzeug aktuell ohne Betriebserlaubnis.
 

Du kannst nur versuchen, einen Prüfer zu finden, der Dir aufgrund seiner Kenntnisse über diese Fahrzeuge die Abnahme erteilt, weil Du es auf identischen Stand umgebaut hast. 

Link zu diesem Kommentar

Die LED Scheinwerfer sind Original VW. Dadurch braucht man keine gesonderte Abnahme. Das Fahrzeug hat definitiv die Betriebserlaubnis. Ich brauche nur einen Nachweis vom Hersteller das diese unter 2000 Lumen haben. Dann ist alles gut 

Link zu diesem Kommentar

Das kenne ich so nicht. Wenn das Datenblatt von Hella nichts hergibt, bleibt wohl nur der Weg über eine Anfrage bei VW. Viel Erfolg!

Link zu diesem Kommentar

Ja danke, Anfrage hab ich bereits vor 3 Tagen gesendet und ich warte darauf 

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Woher weiß der Prüfer das die nachgerüstet sind,hat er die Vin eingegeben? Oder hast Du ihm das erzählt?

Gruß Christian 

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Woher weiß der Prüfer das die nachgerüstet sind,hat er die Vin eingegeben? Oder hast Du ihm das erzählt?

Gruß Christian 

Link zu diesem Kommentar

Im Fahrzeug ist noch die manuelle LR verbaut aber ohne Funktion. Dadurch ist ihm bekannt geworden das die Scheinwerfer nachträglich verbaut wurden. Die ALR ist verbaut und auch Pflicht bei LED

Link zu diesem Kommentar

Ich habe jetzt doch mal ein neues Thema hierzu erstellt, da die Nachrüstung der LED Scheinwerfer jetzt doch sehr wenig Gemeinsamkeiten mit der Umstellung der LED Scheinwerfe auf Linksverkehr hat.

 

Bezüglich der Nachrüstung der Scheinwerfer. Die Scheinwerfer haben ja ein E-Prüfzeichen und eine Bauartgenehmigung für den VW Crafter SY/SC somit auch für den GC. Mir ist immer noch nicht ganz klar, warum der Prüfer auf einen Nachweis über die Lumenzahl behart, da er somit die E-Zulassung und die Bauartgenehmigung anzweifelt. Hier würde ich tatsächlich noch mal genauer nachhaken auf welcher Grundlage er diesen Nachweis einfordert.

Den einzigen Nachweis, welcher er verlangen kann, ist eine Bestätigung seitens eines VW-Partners, dass der Scheinwerfer auch zu 100% für den VW Crafter SY/SC ausgeführt ist und somit die Bauartgenehmigung Bestand hat.

 

Grüße Norman

 

Link zu diesem Kommentar

Hallo Norman, genau der selben Meinung bin ich auch. Jeder sagt bisher mit der E Zulassung sind alle Bedingungen erfüllt. Ich habe am Montag nochmal einen Nachprüfungstermin und lege das Produktdatenblatt von Hella vor. Bleibt spannend und ich melde mich dazu noch einmal mit dem Ergebnis. Schade ist das bisher keiner mir tatsächlich schriftlich bestätigen kann das der Scheinwerfer unter 2000 Lumen hat. Nur telefonisch ein Mitarbeiter von Hella

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Das musst du auch nicht, da E-Zulassung. Wie schon erwähnt, würde mich die rechtliche Grundlage interessieren auf was der Prüfer diese Einforderung beruft.

Es muss nur nachgewiesen werden, dass die Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung für den Crafter haben. Hier reicht normalerweise die Bestätigung des Händlers über den offizellen Ersatzteilkatalog. 

.... und natürlich den Verbau und Funktion der ALR, was du ja hast.

Dies ist auch nachvollzierbar und nicht verwerflich, sonst könnte man z.B. überzogen gesehen, auch Scheinwerfer vom T6 oder was auch immer reinbasteln.

 

Gutes Beispiel ist auch die Nachrüstung von Zusatzscheinwerfer, diese haben zwar ein E-Prüfzeichen, es muss aber der korrekte Verbau und Funktion abgenommen werden oder es gibt eine ABE über die eine Bauartgenehmigung für das entsprechende Fahrzeug. 

 

 

Grüße Norman

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Von 133 Mitgliedern gesehen

    bastian1441 LuckyLook knuffle AlexanderCali600 rabadak Fergie ThomasR tonitest Nordisch CaliUli NeleTami Ekki-Hamburg Hexemer Steff007 schniktus Muivid T4-Diebstahl Philipp1986 locutus-214 DUNKELWALD Carafan gueldner69 norrland Majanicho2020 cuwupo Semmel200 GC-Freund eisenhauer654 radrenner GedF Mannims65 WuRie Fourmotion discuspit EwaldTx Obersulm rowcalicamper coldi hans_771 lutzha RonnyGC thnbd LupoBavarese n.t5 AndreGC680 Antheo Moasta msp400 marchugo Ozeaner Rikus bustrip Berfuc -Joerch- VWFan Peter1975 nick0297jan GCharly Mifoss20 Emmental Back_To_Bus MarioRS Flanders _FKO Bart7974 Bertram-der-Bulli Mainline Cadde TiJoe SpeedyDresden placebo1982_123 CherryBuzz GZLicht Flo83 calimerlin Pitflit Kai184 Sofasurfer oberth Wurstblinker Seppela Sverje-Paul Gabriel_s TDE-Udo ToG1410 Womoflitzer Lekloev Segellieber Globe HungrySailfish rage_0815 gcfriend FroschundFink sprungimdach Q-mo GruenNdB BuDa Slowmover Maffy Mitmog +33 Mehr
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.