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LED Zusatzscheinwerfer / Montage bzw. Verkabelung am Dach oberhalb der Windschutzscheibe


hymo1100

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich würde mir gerne an der Dach-Front, oberhalb der Windschutzscheibe, 4 LED Zusatzscheinwerfer an meinem GC600 montieren, und zwar diese hier: 

FOR9T DRAGON DRIVE 9″ DRIVING LIGHT

https://strandseurope.com/product/for9t-dragon-drive-9-driving-light/

 

meine Frage in die Runde wäre: kann mir jemand vielleicht sagen wie aufwendig es wäre, die Verkabelung vom Motorraum bzw. Der Hauptbatterie dorthin zu legen?

 

von der Position her wäre dass entlang der Frontlinie die knapp unterhalb der Fläche wo normal das Solar-Panel verbaut wäre (bei mir nicht vorhanden!), zu montieren.

 

besten Dank für eure Hilfe schon vorab!

LG Benedikt 

 

PS: irgendwo hier im Forum hatte ich ein Foto eines GC600 gesehen der auch 4 Front Zusatzscheinwerfer montiert hatte - konnte das Bild nur leider nicht mehr finden. 

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Hallo nochmal,

 

Hat hier wirklich niemand eine Erfahrung die er mit mir teilen könnte?

 

ich würde gern in 2-3 Wochen zu meiner Werkstatt, die machen aber v.a. Offroad-Umbauten und natürlich auch Elektrik, haben aber keine konkreten Erfahrungen mit dem GC. 

 

Eine Hilfestellung, wo bzw. Wie die Leitungen dort am besten abzugreifen sind und wie man von Innen dort am besten rauskommen könnte, wäre daher sehr hilfreich. 

 

Vermutlich muss das ganze Dinetten-Bett dafür auch ausgebaut werden?

 

LG Benedikt 

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  • 2 Wochen später...

Hallo nochmal, 

 

hat hier denn wirklich niemand Erfahrung mit dem Zugriff auf Strom an dieser Stelle bzw. Wie schwierig/aufwendig dieser dorthin zu verlegen ist?

 

muss ja nicht unbedingt für LED-Zusatzscheinwerfer passiert sein, an dieser Stelle liegt ja auch das ab Werk verbaute Solar-Panel - ev. Ist dafür ja zumindest schon eine Verkabelung dort vorhanden, irgendwas in diese Richtung hätte ich glaub ich sogar hier schon mal gelesen.

 

wäre immer noch für alle Tipps bzw. Hinweise sehr dankbar!
 

LG Benedikt 

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Ggf. kann @n.t5 helfen.

 

VG André 

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Vielleicht hat hier niemand eine Antwort weil Zusatzscheinwerfer  am Dach vielleicht in der BRD nicht zulässig sind. 
in SE (sicher) und A (event) gelten wohl andere Regeln. 
 

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Zusatzstrahler auf dem Dach  als Arbeitsleuchten deklarieren. Dann sind sie erlaubt.

Nachteil: Sie dürfen nicht mit dem Fernlicht oder Abblendlicht brennen und müssen separat zuschaltbar sein. 

Sie benötigen kein E Prüfzeichen.

Ich würde versuchen die Kabel an der A-Säule hochzulegen. Der Himmel im Staukasten (Bettkasten ist, soviel ich weiß, nur geklettet. In den Motorraum brauchst du nicht, weil die Starterbatterie im Fußraum Fahrerseite sitzt.

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Warum sollten Zusatzscheinwerfer nicht zulässig sein???

Ist in der StVZO unter §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten eindeutig beschrieben:

"(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."

 

Bezüglich der Eingangsfrage.

Da für die Kabelverlegung einiges zerlegt werden muss, wäre es sehr sinnvoll sich die Reparaturleitfäden bei erwin.de herunterladen.

Hier die ganze Zerlegung der vorderen Inneneinrichtung zu beschreiben, würde den Rahmen sprengen.

 

 

Grüße Norman 

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1. Der Fragesteller fragt aus A. Da galt die Deutsche STVO nur bis Mitte 1945.

2. Der Fragesteller hat einen GC 600. Zugelassen als PKW, in A. 
Offen ist die Frage, ob dieses Fahrzeug z. B. ein Räumschild oder eine angebaute Schneefräse hat. 
Ansonsten erklären grundsätzlich die STVO, und Habu einiges. 

 

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Danke für den tollen Hinweis aber das lese ich nicht in der Fragestellung heraus und auch war dies nicht die Frage.

Aber ich habe mir mal die Mühe gemacht:

StVO = Straßenverkehrsordnung 

Regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im öffentlichen Raum. 

Hat nichts mit den technischen Vorgaben für Fahrzeuge zu tun.

 

StVZO = Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung Regelt die technische Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern sowie von damit verbundenem Gerät wie Einrichtungen oder Verkleidungen. 

 

In Österreich gilt hierfür das KFG = Kraftfahrgesetz.

 

Und jetzt habe ich mir auch noch die Mühe gemacht und das Pamphlet zu dem mal Thema durchforstet.

Und da finde man den § 20 - Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und Lichtfarben für besondere Zwecke.

(1)Außer den im § 14 Abs. 1 bis 7 und in den §§ 15 und 17 bis 19 angeführten Scheinwerfern, Leuchten und Rückstrahlern dürfen ohne Bewilligung gemäß Abs. 4 an Kraftfahrzeugen und Anhängern nur angebracht werden:

3.Nebelscheinwerfer, Suchscheinwerfer, Rückfahrscheinwerfer, Arbeitsscheinwerfer, Nebelschlußleuchten und Seitenleuchten;

 

Soweit klar aber die Erwähnung des Absatz 4 macht es kompliziert:

 

(4)Andere als die im § 14 Abs. 1 bis 7, in den §§ 15 und 17 bis 19 und in den Abs. 1 bis 3 angeführten Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler oder andere Lichtfarben dürfen nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes an Kraftfahrzeugen und Anhängern angebracht werden und nur, wenn der Antragsteller hiefür einen dringenden beruflichen oder wirtschaftlichen Bedarf glaubhaft macht. Diese Bewilligung ist nach Maßgabe der Bestimmungen der Abs. 5 bis 7 zu erteilen, wenn die Verkehrs- und Betriebssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird und wenn nicht zu erwarten ist, daß andere Verkehrsteilnehmer durch diese Leuchten und Lichtfarben abgelenkt oder getäuscht werden können, wie insbesondere bei beleuchteten Werbeflächen oder Leuchten, die so geschaltet sind, daß der Eindruck bewegter Lichter entsteht.

 

Also nicht so easy und klar definiert wie in Deutschland. 

 

Grüße Norman 

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Hallo zusammen, 

 

jetzt ist nun doch etwas leben hier in diesen Thread gekommen - vielen Dank jedenfalls für eure Ausführungen 🙏

 

nur kurz zum rechtlichen: lt. Meiner Werkstatt, die auf Offroad-Umbauten spezialisert ist und schon viel mit den lokalen Behörden abgewickelt hat, ist der Verbau jedenfalls zulässig. Die Nutzung der Leudchten ist im Straßenverkehr jedenfalls stark eingeschränkt bis unmöglich. 

 

Wenn ich ehrlich bin, geht es mir hier auch primär um die Optik, sekundär um die Nutzung abseits von Straßen in Unwegsamen Gelände wo es dann auch keine Straßenbeleuchtung gibt. 

 

Ob man es braucht, natürlich, darüber kann man diskutieren.

 

worum es mir eigentlich ging in meiner Frage war, wie groß der Aufwand ist die Leitungen dort rauf zu legen. Normans Antwort entnehme ich, dass es wohl sehr aufwendig sein dürfte…

 

und dann muss ich wohl eher zu dem Entschluss kommen, dass wenn ich Kosten für den Einbau dem Nutzungszweck gegenüber stelle, wohl nicht dafür steht… 

 

wenn mir der Einbau ein paar hundert EUR gekostet hätte (plus Material von rd. 1.000,-), dann hätt ich es wohl gemacht. 

 

Aber ich denke damit komm ich hier nicht durch, also werd ich es wohl eher sein lassen.

 

hätte gehofft zu hören, dass dort oben schon Kabeln vorhanden sind (für Solar oder ähnliches) - dann hätte ich das weiter verfolgt. 

 

Also wenn nicht noch jemand mit so einem Hinweis vorbei kommt oder gar schon gemacht hat und davon berichten kann, lass ich es wohl eher sein.

 

Trotzdem Danke für eure Bemühungen!
 

LG Benedikt 

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