CaliGypsy Geschrieben 21. Januar 2012 Teilen Geschrieben 21. Januar 2012 Hallo, der Weg ist hier beschrieben ... einen anderen haben wir noch nicht ausbaldowert. Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
Radfahrer Geschrieben 21. Januar 2012 Teilen Geschrieben 21. Januar 2012 Hallo nochmal, da fällt mir gerade ein, daß ich seinerzeit zwecks Lkw-Besteuerung meinen T4 problemlos über 2,8 t ohne Änderungen auflasten konnte. Der Schwachverständige hat einfach die Summe der Achslasten als zul. Ges-Gewicht eingetragen. Wenn es beim 4Motion auch reicht, etwas weniger als 3,2 t zu haben, könnte das evtl. funktionieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 21. Januar 2012 Teilen Geschrieben 21. Januar 2012 @Radfahrer, dieser Käse ist gegessen. Die Gesetzeslücke, dass Fahrzeuge aller Art über 2.800 kg ZGG analog LKW besteuert werden, ist abgeschafft worden. Sämtliche unsinnige Gutachten (TÜV Österreich) sind ungültig geworden, nutzlos sowieso. Das Finanzamt hat den Haltern der betroffenen Fahrzeuge rückwirkend Steuerbescheide über oft 1000.- Euro und mehr zukommen lassen. Soweit mein Kenntnisstand T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
KA-lifornia Geschrieben 22. Januar 2012 Teilen Geschrieben 22. Januar 2012 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, bei mir gab's genau dasselbe Problem. Der hatte bei mir trotz Besprechung vergessen die Sonderaustattung "PKW-Ausführung" anzukreuzen. Fahrzeugbrief kam also von VW auch mit Typschlüssel "AQR" und ich stand auf der Zulassungstelle mit einer Versicherungsbestätigung, wo ein anderer Typschlüssel eingetragen war, so wie zuvor vom mitgeteilt. Das hat die Software auf der Zulassungstelle aber nicht gemocht... Meine nette Versicherungsmaklerin hat aber eifrig mit der Versicherung diskutiert und zu guter Letzt haben sie mir dann auch den Cali als PKW versichert. Also einfach mal mit der Versicherung sprechen... Viele Grüße KA-lifornia Zitieren Link zu diesem Kommentar
struebi Geschrieben 22. Januar 2012 Teilen Geschrieben 22. Januar 2012 Hallo Ka-lifornia, kannst du bitte mitteilen, bei welcher Versicherung du bist. Vielen Dank. Gruß Struebi Zitieren Link zu diesem Kommentar
KA-lifornia Geschrieben 22. Januar 2012 Teilen Geschrieben 22. Januar 2012 Hallo Struebi, bin bei der AachenMünchener. Viele Grüße, KA-lifornia Zitieren Link zu diesem Kommentar
Californiagirl Geschrieben 22. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 22. Januar 2012 Hallo Ka-lifornia, kann das der Händler noch rückwirkend regeln oder ist der Zug abgefahren?? Bin gespannt auf Antwort!! Scheine nicht alleine das Problem zu haben...... Aloha Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 22. Januar 2012 Teilen Geschrieben 22. Januar 2012 Hallo, Ka-lifornia hat wohl einen 2-Motion, oder ? Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
rasch Geschrieben 22. Januar 2012 Teilen Geschrieben 22. Januar 2012 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Olaah. Ich habe mich vorgestern etwa sechs Stunden lang durch den "Zulassung, Versicherung, Steuer, Parken" - Thread gequält. Mühselig, aber steht alles drin. Wenn ich dort richtig verstanden habe, kann der Händler beim 4Motion überhaupt nichts ändern, weder rückwirkend noch vorwirkend. Voraussetzung für eine Änderung ist die Auflastung, steht da. Aber darauf wurde ja auch schon in diesem Thread hingewiesen. Ahola Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar
KA-lifornia Geschrieben 22. Januar 2012 Teilen Geschrieben 22. Januar 2012 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Richtig Gipsy! Zum 4-Motion kann ich nichts sagen, außer das wie schon erwähnt die "PKW Ausführung" nicht als Sonderaustattung buchbar ist. Ich vermute auch, dass der Händler da auch rückwirkend nichts machen kann. Was im Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II drin steht, hat erst mal Gültigkeit. Bei mir wurde vom Händler nur angeboten, die Kosten beim Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc.) für die Umschreibung zu übernehmen, falls wir es nicht anders geregelt bekommen. Viele Grüße, KA-lifornia Zitieren Link zu diesem Kommentar
Californiagirl Geschrieben 23. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2012 Vielen Dank für eure Unterstützung und zahlreichen Rückmeldungen! Werde mich nun mit dem mal wegen der Auflastung auseinandersetzen..... Vielleicht klappt es ja noch! Ihr seid jedenfalls super und das Forum ist echt hilfreich!!! Aloha Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 23. Januar 2012 Teilen Geschrieben 23. Januar 2012 Hallo Ka-lifornia, beim 2-Motion sollte die Umschreibung eigentlich kein Problem sein ... Dein Freundlicher muß von VWN nur eine Übereinstimmungs- erklärung Deines Fahrzeugs mit der California 2-Motion PKW Variante einholen und mit der gehts dann ab zum TÜV ... Aufwand für Dich Null, kann alles der Freundliche erledigen. Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
Ben Geschrieben 23. Januar 2012 Teilen Geschrieben 23. Januar 2012 Bevor ich das Fahrzeug auflasten würde, würde ich mich beim zuständigen TÜV-Gutachter informieren, ob das wirklich reicht, um bei einem TDI 4-motion die Pkw-Zulassung zu bekommen, denn man muss eigentlich auch nachweisen, dass der T5 ohne große Probleme zum 7-Sitzer umgebaut werden kann! Es haben hier zwar einige geschafft, Ihren TÜV-Menschen irgendwie davon zu überzeugen, wie auch immer?!? Kommt man aber an einen "korrekten" TÜV-Menschen, kann es schon anders aussehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 23. Januar 2012 Teilen Geschrieben 23. Januar 2012 Umso ärgerlicher, dass Volkswagen uns nicht Ihre sicherlich vorliegende Prüfbescheinigung des 7Sitzer Calis vorlegt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass mit einer zusätzlichen Doppelsitzbank, die Back to Back montiert ist, und einer Beiahrerdoppelbank dies nachzuweisen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 23. Januar 2012 Teilen Geschrieben 23. Januar 2012 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, ich hab den TÜVler brav nach einer Möglichkeit gefragt den 4-Motion zum PKW umzuschreiben ... erst einmal Ablehnung ... Umschlüsselung der TSN ? Fehlanzeige! Umschlüsselung auf Kombilimousine (AC)? Fehl- anzeige! Aber nach dem Hinweis auf die grundsätzliche Möglichkeit eine zweite Sitzbank zu verbauen wurde erst einmal gerechnet ... Zwischenergebnis ... 6 Personen könnten (dank Auflastung) incl. Fahrer rein in die gute Stube, wenn's denn ginge, mit der 2. Sitzbank ... also mit genug Kopffreiheit, Fußabstand, Fluchtweg (mehr Genuschel, als Information, aber ich stand ohnehin nur noch als Statist im Wege) ... lange Rede kurzer Sinn ... nach gefühlt 7 Stunden und real ca. 40 Minuten mit Zollstock und Rechnen und Infosuche im Computer ... wurde es ein AF Mehrzwecksfahrzeug, aber OHNE Änderung der TSN ... Eine zweite Sitzbank wurde vor Ort weder gewogen, noch montiert, aber die vorhandene und der Cali in allen Achsen gründlichst vermessen. Eine siebte Person (statt 6) mittels Doppelsitzbank im Fahrerhaus wurde nicht diskutiert. Ich habe jetzt 6 Sitzplätze (nicht 7) in den Papieren stehen. Es bliebt ein M1soze was IMHO ein Widerspruch zu AF Mehrzweckfahrzeug darstellen müßte/könnte. Die Versicherung (Allianz) hat das Fahrzeug auf der Basis M1 AF als PKW versichert. Die gewünschte Eintragung von 235/65R17 in Verbindung mit GS Fahr- werk wurde leider abgelehnt. Grund: Freigängigkeit ohne zusätzliche Höherlegung mittels Distanzscheibe an der VA mit dem neuen GS Federbein nicht gegeben (mit dem alten schon). Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
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