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T5.2/GP/Facelift Versicherung/Steuer


Californiagirl

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Hallo,

 

der Weg ist hier beschrieben ...

 

einen anderen haben wir noch nicht ausbaldowert.

 

 

Gypsy

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Hallo nochmal,

 

da fällt mir gerade ein, daß ich seinerzeit zwecks Lkw-Besteuerung meinen T4 problemlos über 2,8 t ohne Änderungen auflasten konnte.

 

Der Schwachverständige hat einfach die Summe der Achslasten als zul. Ges-Gewicht eingetragen.

 

Wenn es beim 4Motion auch reicht, etwas weniger als 3,2 t zu haben, könnte das evtl. funktionieren.

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@Radfahrer,

 

dieser Käse ist gegessen.

 

Die Gesetzeslücke, dass Fahrzeuge aller Art über 2.800 kg ZGG analog LKW besteuert werden, ist abgeschafft worden.

 

Sämtliche unsinnige Gutachten (TÜV Österreich) sind ungültig geworden, nutzlos sowieso.

 

Das Finanzamt hat den Haltern der betroffenen Fahrzeuge rückwirkend Steuerbescheide über oft 1000.- Euro und mehr zukommen lassen.

 

Soweit mein Kenntnisstand

 

T2-Fahrer

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Hallo,

 

bei mir gab's genau dasselbe Problem. Der :D hatte bei mir trotz Besprechung vergessen die Sonderaustattung "PKW-Ausführung" anzukreuzen. Fahrzeugbrief kam also von VW auch mit Typschlüssel "AQR" und ich stand auf der Zulassungstelle mit einer Versicherungsbestätigung, wo ein anderer Typschlüssel eingetragen war, so wie zuvor vom :D mitgeteilt. Das hat die Software auf der Zulassungstelle aber nicht gemocht...

 

Meine nette Versicherungsmaklerin hat aber eifrig mit der Versicherung diskutiert und zu guter Letzt haben sie mir dann auch den Cali als PKW versichert.

 

Also einfach mal mit der Versicherung sprechen...

 

Viele Grüße

 

KA-lifornia

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Hallo Ka-lifornia,

 

kannst du bitte mitteilen, bei welcher Versicherung du bist.

 

Vielen Dank.

 

Gruß

 

Struebi

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Hallo Struebi,

 

bin bei der AachenMünchener.

 

Viele Grüße,

KA-lifornia

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Hallo Ka-lifornia,

 

kann das der Händler noch rückwirkend regeln oder ist der Zug abgefahren??

 

Bin gespannt auf Antwort!! Scheine nicht alleine das Problem zu haben......

 

Aloha

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Hallo,

 

Ka-lifornia hat wohl einen 2-Motion, oder ?

 

Gypsy

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Olaah.

 

Ich habe mich vorgestern etwa sechs Stunden lang durch den "Zulassung, Versicherung, Steuer, Parken" - Thread gequält. Mühselig, aber steht alles drin.

 

Wenn ich dort richtig verstanden habe, kann der Händler beim 4Motion überhaupt nichts ändern, weder rückwirkend noch vorwirkend.

 

Voraussetzung für eine Änderung ist die Auflastung, steht da.

Aber darauf wurde ja auch schon in diesem Thread hingewiesen.

 

Ahola

Ralf

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Richtig Gipsy! Zum 4-Motion kann ich nichts sagen, außer das wie schon erwähnt die "PKW Ausführung" nicht als Sonderaustattung buchbar ist.

 

Ich vermute auch, dass der Händler da auch rückwirkend nichts machen kann. Was im Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II drin steht, hat erst mal Gültigkeit. Bei mir wurde vom Händler nur angeboten, die Kosten beim Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc.) für die Umschreibung zu übernehmen, falls wir es nicht anders geregelt bekommen.

 

Viele Grüße,

KA-lifornia

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Vielen Dank für eure Unterstützung und zahlreichen Rückmeldungen! Werde mich nun mit dem :D mal wegen der Auflastung auseinandersetzen.....

 

Vielleicht klappt es ja noch! Ihr seid jedenfalls super und das Forum ist echt hilfreich!!!

 

Aloha

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Hallo Ka-lifornia,

 

beim 2-Motion sollte die Umschreibung eigentlich kein Problem

sein ... Dein Freundlicher muß von VWN nur eine Übereinstimmungs-

erklärung Deines Fahrzeugs mit der California 2-Motion PKW Variante

einholen und mit der gehts dann ab zum TÜV ...

 

Aufwand für Dich Null, kann alles der Freundliche erledigen.

 

 

Gypsy

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Bevor ich das Fahrzeug auflasten würde, würde ich mich beim zuständigen TÜV-Gutachter informieren, ob das wirklich reicht, um bei einem TDI 4-motion die Pkw-Zulassung zu bekommen, denn man muss eigentlich auch nachweisen, dass der T5 ohne große Probleme zum 7-Sitzer umgebaut werden kann!

 

Es haben hier zwar einige geschafft, Ihren TÜV-Menschen irgendwie davon zu überzeugen, wie auch immer?!? :cool:

 

Kommt man aber an einen "korrekten" TÜV-Menschen, kann es schon anders aussehen.

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Umso ärgerlicher, dass Volkswagen uns nicht Ihre sicherlich vorliegende Prüfbescheinigung des 7Sitzer Calis vorlegt.

 

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass mit einer zusätzlichen Doppelsitzbank, die Back to Back montiert ist, und einer Beiahrerdoppelbank dies nachzuweisen ist.

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Hallo,

 

ich hab den TÜVler brav nach einer Möglichkeit gefragt den 4-Motion

zum PKW umzuschreiben ... erst einmal Ablehnung ... Umschlüsselung

der TSN ? Fehlanzeige! Umschlüsselung auf Kombilimousine (AC)? Fehl-

anzeige!

 

Aber nach dem Hinweis auf die grundsätzliche Möglichkeit eine zweite

Sitzbank zu verbauen wurde erst einmal gerechnet ... Zwischenergebnis ...

6 Personen könnten (dank Auflastung) incl. Fahrer rein in die gute Stube,

wenn's denn ginge, mit der 2. Sitzbank ... also mit genug Kopffreiheit,

Fußabstand, Fluchtweg (mehr Genuschel, als Information, aber ich stand

ohnehin nur noch als Statist im Wege) ... lange Rede kurzer Sinn ... nach

gefühlt 7 Stunden und real ca. 40 Minuten mit Zollstock und Rechnen und

Infosuche im Computer ... wurde es ein AF Mehrzwecksfahrzeug, aber

OHNE Änderung der TSN ...

 

Eine zweite Sitzbank wurde vor Ort weder gewogen, noch montiert, aber

die vorhandene und der Cali in allen Achsen gründlichst vermessen.

 

Eine siebte Person (statt 6) mittels Doppelsitzbank im Fahrerhaus wurde

nicht diskutiert. Ich habe jetzt 6 Sitzplätze (nicht 7) in den Papieren stehen.

 

Es bliebt ein M1soze was IMHO ein Widerspruch zu AF Mehrzweckfahrzeug

darstellen müßte/könnte.

 

Die Versicherung (Allianz) hat das Fahrzeug auf der Basis M1 AF als

PKW versichert.

 

Die gewünschte Eintragung von 235/65R17 in Verbindung mit GS Fahr-

werk wurde leider abgelehnt. Grund: Freigängigkeit ohne zusätzliche

Höherlegung mittels Distanzscheibe an der VA mit dem neuen GS Federbein

nicht gegeben (mit dem alten schon).

 

 

Gypsy

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