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Neu hier - Frage zum zulässigen Gesamtgewicht


Mondundsternelotte

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Ja bei mir steht auch: zulässiges Gesamtgewicht des Zuges 5200kg als Anmerkung zu F1./.2

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Hallo zusammen!

 

@Mondundsternelotte

 

Das ist ja auch in Ordnung.

Früher verwendete man den Begriff Zulässiges Gesamtgewicht (zGG).

Im Zuge der europäischen Harmonisierung wurde der Begriff dann durch die zulässige Gesamtmasse (zGM) ersetzt.

Beides kann synonym zu verwendet werden.

 

Das kann man übrigens 

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 schön nachlesen.

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

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Es ist und bleibt schlicht falsch was du schreibst!!

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Warum steht das da? Gibt es dafür eine sinnvolle Erklärung?

Die Begrenzung des tatsächlichen Zuggesamtgewichts macht Sinn. In der Regel ist dieses abhängig von der Motorleistung und soll verhindern, dass das Gespann an Steigungen zum rollenden Hindernis wird.

 

Aber was interessiert deinen Bulli (und wie merkt er das), ob ein vollbeladener 2,2t Hänger dran ist oder ein halbvoller 3,5t Hänger, der 2,2t wiegt??

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Hallo zusammen!

 

@Knox16

 

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Ich habe leider auch keine!

Das kann uns vermutlich nur VWN beantworten… 🤷‍♂️

 

Ich sehe es grundsätzlich genau wie Du!

Solange ich mich ihm Rahmen meiner Fahrerlaubnis bewege, sollte es eigentlich egal sein,

wie sich die Last zusammen setzt, die man sich hinter den Bulli hängt.

Hauptsache, die zulässige Anhängelast wird nicht überschritten!

 

In meinem Fall nimmt VWN sogar eine Verminderung der max. zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination vor.

Die zGM meines Cali ist 3080kg, die max. zulässige Anhängelast 2300kg (gebremst).

Theoretisch ergäbe das eine zGM der Zugkombination von 5380kg.

In Feld 22 ist die zGM allerdings auf 5300kg reduziert.

Warum hier auf einmal 80kg weniger angegeben werden, konnte mir auch noch niemand erklären…

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

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Hallo, 

 

Vielleicht kommt die Bremsanlage dann an ihre Belastungsgrenze, wenn die Bremse des Anhängers mal versagen sollte. Wäre zumindest eine logische Erklärung, ist aber auch nur eine Vermutung.

 

Gruß Frank 

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Jeder Cali mit 4Motion hat eine Auflastung vom Werk auf3080kg.Die Frontkratzer haben in der Regel 3000kg.Wahrscheinlich basieren alle Tests(VW) der maximalen Belastung auf das zgG. von 3000kg.

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Hallo zusammen!

 

@Keinbaum

 

Das wäre eine Erklärung, aber dann hätte man auch gleich die zulässige Anhängelast um 80kg reduzieren können.

Es macht ja keinen Sinn im Feld O.1 als zulässige Anhängelast 2300kg anzugeben, wenn diese gem. der Angaben in Feld 22 gar nicht gezogen werden darf… 🤔

Ich werde mal schauen, ob ich in den nächsten Tagen einen Spezialisten hierzu befragen kann.

 

@Martin01

 

Etwas derartiges hatte ich auch schon vermutet, aber dann hätte man bei diesen Fahrzeugen sinnvollerweise auch die zulässige Anhängelast um die 80kg reduzieren müssen.

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

Bearbeitet von Slow-Fox
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Nach einiger Recherche bin ich der Meinung, dass sich auch dieser Wert, so wie die technisch zulässige Anhängelast, auf das tatsächliche Gewicht bezieht. Alles andere macht keinen Sinn und ich habe nirgends etwas anderslautendes gefunden.

Einen Bezug zu F1 sehe ich nicht. Auch wenn es in Feld 22 häufig Erhöhung von F1 bei Hängerbetrieb gibt, hat das nichts mit einander zu tun.

Ich bleibe dabei: du darfst einen 3,5t Hänger ziehen, solange Anhängelast und Zuggesamtgewicht eingehalten sind (tatsächliche Gewichte).

 

PS: einen „richtigen“ Führerschein vorausgesetzt…

Bearbeitet von Knox16
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@Slow-Fox Vielen Dank für die Erklärung!

 

Für mich bleibt die Kurzfassung:

 

Jeder Busfahrer darf diese Anhänger mitführen:

 

Klasse B: Anhänger mit einer zGM von max. 750kg

Klasse B96: Anhänger mit einer zGM von max. 1250kg

Klasse BE: Anhänger mit einer zGM von max. 2200kg

 

Wobei ich mit Führerschein von 1984 B & BE habe :;-):

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Nicht jeder Bus hat eine zGm von 3000 kg!

Viele haben 3080 kg, und einige haben aufgelastet.

Nach Meinung von Daniel und bei zGm 3000 kg und max. Zuggesamtgewicht 5200 kg vom Bus: ja.

Nach Meinung (fast) aller anderen: nein. Mit BE darf man Hänger mit zGm von 3500 kg ziehen.

Und vermutlich C1E. Daher dürftest du sogar einen Hänger mit zGm > 3500 kg an den Bus hängen.

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Und wenn er fleißig zum Arzt gegangen ist und verlängert hat,auch noch den kleinen CE.

Bearbeitet von Martin01
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Fakt:

ein T6 mit 75 / 84 kW mit 5 Gang SG 2M aus 2019 hat 3000 kg zGG, eine gebremste Anhängelast bei 12% von 2200 kg und ein z.Zuggesamtgewicht bei 12% von 4900 kg

 

Frage:

wenn der Bus voll gepackt ist und mit Stützlast die 3000 kg wiegt, darf der Hänger nur noch ein GG von 1900 auf die  Waage bringen?

Sonst kommt das Gespann über die 4900 kg!

 

Das wird sich ja innerhalb kurzer Zeit hier klären 😉

 

 

Wenn mein Hinweis oben richtig ist, dann ist es m.E. hilfreich durch einen Mod den Originalbeitrag von @Reno66 so zu verändern, dass die individuelle Prüfung immer notwendig ist.

Ich denke: so einfach allgemein gilt das nicht.

 

ergänzend:

ein T6 mit 110 kW und 6-Gang SG 2M aus 2019 hat 3000 kg zGG, eine gebremste Anhängelast bei 12% von 2500 kg und ein z.Zuggesamtgewicht bei 12% von 5200 kg

 

fragende Grüße msk

 

 

 

 

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🤣 Doch noch komplizierter...

 

Für mich bleibt die Kurzfassung V2:

 

Jeder Busfahrer darf diese Anhänger mitführen:

 

Klasse B:     Anhänger mit einer zGM von max.   750 kg

Klasse B96: Anhänger mit einer zGM von max. 1250 kg    (bei Bus mit zul. Gesamtgewicht von 3000 kg;    Anhänger bis 1170 kg bei Bus mit zul. GG von 3080 kg usw.)

Klasse BE:   Anhänger mit einer zGM von max. 3500 kg , begrenzt durch zulässige Anhängelast gebremst/ungebremst laut Zul.bescheinigung Teil 1 O.1 / O.2 (meist um 2500 kg / 750 kg)

 

So besser?

Den CE/C1E habe ich leider seid ein paar Jahren nicht mehr 😉

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