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Neu hier - Frage zum zulässigen Gesamtgewicht


Mondundsternelotte

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Ja, besser. Aber bei B fehlt noch die Begrenzung des tatsächlichen Gewichts auf das Zuggesamtgewicht.

Bearbeitet von Knox16
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Wie das?

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Gilt nur bis 50 Jahre.

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Der C1E? Bei mir nicht!

Bearbeitet von Knox16
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Nur für ganz alte Busse relevant :;-):

 

Kurzfassung V3😅:

 

Jeder Busfahrer darf diese Anhänger mitführen:

 

Klasse B:     Anhänger mit einer zGM von max.   750 kg  (sollte bei praktisch allen T5 aufwärts kein Problem mit der zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination in der Zul.besch Teil 1 sein, z.B. T6: 5200 kg, sonst durch diese begrenzt)
                   oder

                   Anhänger mit einer zGM von über   750 kg  sofern die zulässige Gesamtmasse unter 3500 kg bleibt (bei praktisch allen T5 aufwärts irrelevant sein wegen hohem zulässigen Gewicht des Busse um die3 t-> keine Luft mehr)

Klasse B96: Anhänger mit einer zGM von max. 1250 kg    (bei Bus mit zul. Gesamtgewicht von 3000 kg;    Anhänger bis 1170 kg bei Bus mit zul. GG von 3080 kg usw.. Zulässige Gesamtmasse der Zugkombi muss grösser als 4250 kg sein, sonst darauf begrenzt)

Klasse BE:   Anhänger mit einer zGM von max. 3500 kg , begrenzt durch zulässige Anhängelast gebremst/ungebremst laut Zul.bescheinigung Teil 1 O.1 / O.2 (meist um 2500 kg / 750 kg) und die zulässige Gesamtmasse der Zugkombination dort

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Du hast recht, beim dritten Mal lesen des Gesetzestext habe ich kapiert dass die Begrenzung nur für die CE gilt, nicht für C1E :;-):

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Hallo zusammen!

 

@Knox16

 

Wie schon gesagt, erschließt sich mir der Grund für den Eintrag ebenfalls nicht!

 

Gem. Definition ist die zGM der Kombination, die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger, auch Gesamtgewicht des Zuges oder Gesamt-Zuggewicht genannt.

 

Das bedeutet, wie von mir zuvor beschrieben müssten zGM von Bulli und Anhänger addiert werden.

 

In meinem Fall würde das bedeuten, der Anhänger dürfte auf Grund der Beschränkung in Feld 22 tatsächlich nur eine zGM von 2220kg haben.

Zulässige Gesamtmasse der Kombination (5300kg) minus zGM des Bulli (3080kg).

 

Gleichzeitig ist aber auch bis zu einer Steigung von 8% eine erhöhte Anhängelast von 2500kg zulässig.

 

Da geht also etwas nicht zusammen…

 

Nach Rücksprache mit mehren Fachdienststellen, bin ich nun zu der Überzeugung gelangt,

daß der in der Zulassungsbescheinigung vermerkte Begriff schlicht unzutreffend / falsch angewendet ist.

 

Hier müsste in Feld 22 der Begriff „zulässige Gesamtmasse“ (zGM) z.B. durch den Begriff „tatsächliche Gesamtmasse“ (tGM) ersetzt werden.

Natürlich bei gleichzeitiger Beachtung der zGM der Einzelfahrzeuge, sowie der Achslasten.

Das würde für deutlich weniger Verwirrung sorgen…

 

Ich warte aber noch auf eine weitere Rückmeldung… 😇

 

@Reno66

 

Deine Auflistung wäre somit erstmal korrekt! 👍

 

Was C1E angeht, findest Du die entsprechenden Regelungen in §6 FeV (Einteilung der Fahrerlaubnisklassen) i.V.m. Anlage 3 FeV i.V.m §76 FeV (Übergangsrecht).

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

Bearbeitet von Slow-Fox
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Ich habe einfach auf meinen "Plastikkartenlappen" geschaut 😉

 

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Hallo zusammen!

 

Da mich das Thema immer noch beschäftigt, hier noch ein kurzes Update zum Thema:

 

Für die Berechnung der technisch zulässigen Gesamtmasse bei Fahrzeugkombinationen gibt es zwei Berechnungsgrundlagen.

 

Die erste Berechnungsgrundlage ergibt sich aus §34 Abs. 7 StVZO.

Hiernach errechnet sich die zGM der Fahrzeugkombination wie folgt: zGM (Zugfahrzeug) + zGM (Anhänger) - Stützlast.

Für den Fall, daß sich die Stützlasten von Zugfahrzeug und Anhänger unterscheiden, ist der jeweils höhere Wert in Abzug zu bringen.

 

Auf diese Regelung hatte ich mich bei meinen bisherigen Aussagen auch bezogen und als Berechnungsgrundlage verwendet.

Bei fahrerlaubnisrechtlichen Betrachtungen ist auch ausschließlich diese Regelung maßgeblich!

 

Die zweite Berechnungsgrundlage ergibt sich aus den Auflagen, die durch den Fahrzeughersteller gemacht werden. Diese finden sich dann in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder aber auch in Feld 16.4 der COC.

 

Bei dem vom Hersteller in Feld 22 aufgeführtem Wert ist die Fahrzeugkombination immer als Einheit zu betrachten, so dass die Leergewichte von Zugfahrzeug und Anhänger addiert werden und vom der zGM der Zugkombination aus Feld 22 in Abzug gebracht werden. Hieraus ergibt sich dann die theoretische max. Zuladung der Zugkombination.

Theoretisch deshalb, weil natürlich auch in diesem Fall die einzelnen zGM von Zugfahrzeug und Anhänger nicht überschritten werden dürfen.

 

Die in Feld 22 angegebene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ist führerscheinrechtlich nicht bindend.

 

Warum in Feld 22 der Wert für das max. Gewicht der Fahrzeugkombination als zGM, bzw. tzGM benannt ist, was im Grunde nicht zutreffend ist, konnte mir allerdings bisher auch noch niemand erklären… 🙄

Hier hätte man - nicht nur aus meiner Sicht - einen anderen Begriff verwenden müssen.

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

 

 

 

 

Bearbeitet von Slow-Fox
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Jeder Cali mit einer zGM von 3080kg,darf doch auch einen Anhänger ziehen,welcher 2300kg wiegt.In dem Fall dürfte der Cali halt 3t Gesamtgewicht tatsächlich nicht überschreiten.(Oder habe ich da was falsch verstanden?)

Bearbeitet von Martin01
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Hallo zusammen!

 

@Martin01

 

Grundsätzlich ja! 👍

 

Bis 8% Steigung dürftest Du sogar einen schwereren Anhänger (bis 2500kg) ziehen.

 

Ich gehe mal davon aus, daß sich die Daten unserer beiden Calis nicht unterscheiden.

 

Bis 8% Steigung beträgt die zGM der Zugkombination 5300kg, die max. Anhängelast beträgt 2500kg.

 

Beide Werte findest Du im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

 

Wird die zGM des Anhängers voll ausgenutzt, d.h. wiegt dieser tatsächlich 2500kg dann limitiert die zGM der Zugkombination.

 

In dem Fall also zGM Zugkombination (5300kg) - tatsächliche, hier auch max. Anhängelast (2500kg) = verbleibende tatsächliche Masse Zugfahrzeug (2800kg).

 

Bei meinem Cali wird das Leergewicht mit 2607kg angegeben. Zieht man diese von der verbleibenden tatsächlichen Masse für das Zugfahrzeug ab, bleibt eine max. Zuladung für den Cali von 193kg.

 

Gehen wir jetzt davon aus, daß der Fahrer mehr wiegt als 75kg (z.B. 100kg) und der 80Liter Tank auch noch voll getankt ist, müssten wir diese Gewichte auch noch abziehen…

 

Bei 25kg anzurechnendes Gewicht für den Fahrer und 8kg für den vollen 80Liter Tank bleiben von den 193kg dann nur noch 160kg übrig.

 

Jetzt überlegen wir, welche schweren Sondereinbauten wir noch vorgenommen haben, wie z.B. Solaranlage, Reserverad, Heckauszug, Heckträger, Oberschränke von Grünthal, etc.

 

Hinzu käme noch, was man sonst noch so alles im Cali mit sich rum schleppt, weil man zu faul zum ausräumen ist…

 

Da wird es dann langsam mit dem Beifahrer knapp! 😇

 

Wenn Du Du Steigungen von über 8% befahren möchtest, lässt VW nur noch eine max. Anhängelast von 2300kg zu, was bedeutet theoretisch dürfte der Cali 200kg schwerer sein.

 

Um eine mögliche Überladung sicher zu Verhindern, sollte das Gespann aber immer gewogen werden, da die in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Werte für das Leergewicht oftmals nicht passen und zu niedrig angegeben sind.

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

Bearbeitet von Slow-Fox
  • Mag ich 1
  • Danke 2
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Das gilt aber wohl erst beim T6.1.

Beim T6 ( >= 150 PS) hat man unabhängig von der Steigung 2500 kg Anhängelast und 5300 kg Zuggesamtgewicht. Das war auf jeden Fall bei meinen Calis (Bj. 2017 bzw. 2019) so.

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👍🏼 Top! Danke für die ausführliche Recherche!

 

Wozu der Nachtdienst nicht alles gut ist 😂
 

Grüße

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Ich bin kein gelernter Busfahrer.....

 

 

Darf ich den Cali da überhaupt fahren......??????

 

 

 

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dann hast du keinen 150 PS 6 Gang 2M gehabt, der 2019 die Werte 2500 / 5200 bei 12% hat.

 

VG msk

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