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Neu hier - Frage zum zulässigen Gesamtgewicht


Mondundsternelotte

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Ich wiederhole es gerne nochmals:

 

Bei Klasse B darf man IMMER IMMER IMMER einen 750kg Hänger ziehen. Auch ohne Schlüsselzahlen oder Erweiterungen.

 

EINACH IMMER..

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Die 5,25t beziehen sich nur auf das TECHNISCH zulässige Zuggesamtgewicht und hat mit der Fahrerlaubnisklasse nix zu tun.

 

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Meine auch. Damit darf man einen 750 kg Hänger ziehen, unabhängig von der Summe der Gesamtmassen. Also 3500 kg Zugfahrzeug + 750 kg Hänger geht.

Wenn der Hänger schwerer als 750 kg ist, dann darf die Summe höchstens 3500 kg betragen. Also 2800 kg Zugfahrzeug + 800 kg Hänger geht nicht. Dafür braucht man dann B96.

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Und ich bleibe beim Nein, da die zulässige Gesamtmasse der Kombination zu beachten ist (bei B max. 3500 kg):

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Sonst würde auch § 6a FeV keinen Sinn machen

 

Dies fällt bei den allermeisten Autos nicht wirklich ins Gewicht, welcher Kombi hat schon ein zGG von 2.750 kg.

 

Aber wir werden uns hier nicht einig, weitere Diskussionen sind müssig.

 

Bearbeitet von tonitest
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Nein, ist sie nicht. Denn die steht hinter dem „oder“. Welchen Sinn würde das „oder“ und die Unterteilung in bis 750 kg und über 750 kg machen, wenn die Gesamtmasse bei beiden zu beachten wäre?

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Doch! Wenn ich ein Zugfahrzeug mit 2200 kg habe macht es ein großen Unterschied, ob ich da 1300 oder 2050 kg dranhängen darf…

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Falls du Recht hast solltest du das mal dem ADAC sagen. Dann hätten die Humbug auf dieser Seite:

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D

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Hallo zusammen!

 

Ach, wieder mal ein Thema für mich… 😇

 

Bei der Betrachtung der Fahrzeugklassen B, B96 oder BE kommt es immer auf die einzelnen zGM des Zugfahrzeugs und des Anhängers, sowie die zGM des Gesamtgespanns an.

 

  • Klasse B:

          Die Grundsätzliche max. zGM für das Zugfahrzeug beträgt 3500kg

 

          Wird ein Anhänger mitgeführt, der eine max. zGM von 750kg hat, darf dieser hinter dem        

          Zugfahrzeug geführt werden, auch wenn das Zugfahrzeug eine zGM von 3500kg hat.

          Die max. mögliche zGM dieses Gespanns läge dann tatsächlich bei 4250kg.

 

          Wird hinter einem Zugfahrzeug der Klasse B ein Anhänger mit einer zGM von mehr als

          750kg mitgeführt, dann darf die zGM des gesamten Gespanns 3500kg nicht

          überschreiten. 

          Beispiel: Hat der Anhänger eine zGM von 1000kg, dann darf das Zugfahrzeug der

          Klasse B max. eine zGM von 2500kg aufweisen.

 

  • Klasse B96:

           Auch hier beträgt die zGM für das Zugfahrzeug max. 3500kg

 

           Wird ein Anhänger mitgeführt, der eine max. zGM von 750kg hat, besteht im Grunde

           kein Unterschied zur Klasse B.

          

           Der Unterschied kommt erst dann zum tragen, wenn Anhänger mitgeführt werden

           sollen, die eine zGM von mehr als 750kg haben. In diesen Fällen läge die max. zGM des

           gesamten Gespanns in der Klasse B bei 3500kg (wie oben beschrieben).

           Die Klasse B96 erlaubt aber in diesen Fällen eine max. zGM des Gespanns von 4250kg.

           Das bedeutet, daß das Zugfahrzeug bei dem o.g. 1000kg Anhänger eine zGM von

           3250kg haben dürfte und nicht nur 2500kg, wie in der Klasse B.

 

  • Klasse BE

          Auch hier ist das Zugfahrzeug auf eine zGM von 3500kg beschränkt.

          Es dürfen aber Anhänger mit einer max. zGM von 3500kg mitgeführt werden.

          Die max. zGM dieser Gespanne lägen also theoretisch bei 7000kg.

 

Das Ganze bildet natürlich nur die grundlegenden Regelungen nach der FEV ab.

Die max. zulässige Anhängelast gem. Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss natürlich ebenfalls beachtet werden.

 

Die Frage, ob es sich um ungebremste oder gebremste Anhänger handelt, habe ich erst mal außer Acht gelassen…

 

Wem das alles zu theoretisch oder zu verschriftlicht ist, der findet unter 

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 oder  Link eine bildliche Erklärung.

 

@Mondundsternelotte

 

Um es Dir vielleicht ein wenig einfacher zu machen.

 

Du darfst Deinen Bulli natürlich mit der Klasse B fahren, da die zGM des Fahrzeugs kleiner als 3500kg ist!

 

Welche Anhänger darfst Du mitführen:

 

Klasse B: Anhänger mit einer zGM von max. 750kg

Klasse B96: Anhänger mit einer zGM von max. 1250kg

Klasse BE: Anhänger mit einer zGM von max. 2200kg

 

@Martin01

 

Das Bild vom ADAC, das Du gepostet hast ist leider falsch!

Da hat der ADAC sich leider vertan… 🤷‍♂️

Hiernach dürfte man mit der Klasse B einen PKW mit einer zGM von 2750kg und einen Anhänger schwerer als 750kg führen.

Bereits bei einem Anhänger mit einer zGM von 751kg hätte das Gespann eine zGM von 3501kg und dürfte daher mit Klasse B nicht mehr geführt werden,

da die zGM des gesamten Gespanns in diesen Fällen bei Klasse B 3500kg nicht überschreiten darf!

Obwohl der Text des ADAC die Regelungen exakt beschreibt, suggeriert hier die Zeichnung etwas anderes…

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

 

 

          

 

Bearbeitet von Slow-Fox
  • Mag ich 3
  • Danke 4
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Das Wort "über"(doppeldeutig)bei den Bildern mit den beiden Anhängern ist vom ADAC etwas unglücklich gewählt ...Sollte durch "maximal" ersetzt werden.

 

Bearbeitet von Martin01
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Nein. zGM des Anhänger darf bis zu 3500 kg sein!

Nur das tatsächliche Gewicht darf höchstens der Anhängelast entsprechen  bzw. tatsächliches Gewicht von Bus und Anhänger höchstens dem Zuggesamtgewicht.

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Es ist auch nicht richtig, ein geschütztes Bild/Screenshot hier zu posten.

 

Das richtige Bild hatte ich verlinkt.

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Hallo zusammen!

 

@Knox16

 

Bitte immer alles im Kontext lesen!

 

Ich hatte hier explizit ein Beispiel für @Mondundsternelotte gegeben.

 

Ihr Bulli hat eine zGM von 3000kg.

Im Fahrzeugschein ist für den Betrieb mit Anhänger eine zGM von 5200kg vermerkt.

Da der Bulli bereits eine zGM von 3000kg aufweist, bleibt für den Anhänger noch eine max. zGM von 2200kg.

 

Rein fahrerlaubnisrechtlich dürfte sie mit BE auch einen schwereren Anhänger ziehen.

Theoretisch also bis zu den von Dir angegebenen 3500kg.

Gem. der besonderen Angaben im der Zulassungsbescheinigung Teil 1 über die max. zGM in Anhängerbetrieb, die sich explizit auf F.1 / F.2 beziehen aber eben nicht.

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

 

 

 

Bearbeitet von Slow-Fox
  • Mag ich 2
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Nein. Bitte richtig lesen. Im Schein steht das Zuggesamtgewicht, nicht die zulässige Gesamtmasse der Kombination! Ersteres bezieht sich, genauso wie die Anhängelast, auf das tatsächliche Gewicht. Wobei bei Anhängelast, soweit ich weiß, nur die Achslast(en) des Hängers zählen, nicht Stützlast.

Bearbeitet von Knox16
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Hallo zusammen!

 

@Knox16

 

Danke, aber ich bin durchaus des Lesens mächtig… 🙄

In meinem Fahrzeugschein steht in Feld 22: TECHN.ZUL.GES-MASSE D.ZUGKOMBINATION!

Der Eintrag ist normalerweise auch immer mit einem Bezug auf F.1 / F.2 versehen, 

also den Feldern in denen die zGM des Fahrzeugs aufgeführt ist. 

Selbst, wenn es im Fahrzeugschein von @Mondundsternelotte noch etwas anders formuliert (zGG) ist,

bezieht sich der Eintrag dennoch auf F.1 / F.2 und somit auf die zGM.

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

 

 

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