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Neu hier - Frage zum zulässigen Gesamtgewicht


Mondundsternelotte

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Hallo :)

wir sind jetzt auch stolze Bullibesitzer.

Der Bulli hat laut dem Fahrzeugschein in F1. 3000kg. Jetzt steht aber unten drunter als Ergänzung im Fahrzeugschein: F.1/F.2 +100 u 7.2/8,2 +75: bei Anhängebetrieb* zum. Ges-Gew d. Zuges max 5200kg* Fz ist mit werksseitig montierter AHK und ESP ....usw 

Darf denn jetzt jemand mit Führerscheinklasse B den Wagen fahren? Weil das Gesamtgewicht 5200kg ist, oder gelten die 3000 von oben in F1 weiter und man darf mit mit B nur kein Anhänger dranmachen? Haben schon beim TÜV angerufen und gefragt, die uns erklärt haben so etwas würden sie nicht wissen.

Vielleicht hat ja jemand ähnliches in seinen Fahrzeugpapieren und kann uns weiterhelfen oder hat eine Idee wo wir fragen könnten.

Danke an alle!

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Letzteres. Das Gesamtzuggewicht bezieht sich ja auf das Fahrzeug mit Anhänger, das Fahrzeug allein kann mit dem B gefahren werden.

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Oh vielen Dank für die schnelle Antwort. Das macht das ganze natürlich deutlich einfacher.

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Habe bei mir das selbe stehen, ist zwar etwas anders Formuliert aber inhaltlich genau gleich.

Bin mir auch echt unsicher. Aber TÜV meinte bei mir, ich dürfte den Fahren mit dem neuen B Führerschein.

Grüße

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Das Fahrzeug mit 750 kg Hänger darf auch gefahren werden.

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Ich habe einfach die Frage beantwortet. 

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Ich auch. Aber diese:

 

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Aber nicht mit nur Klasse B. Da darf am Cali mit 3000 kg zGG nur ein Anhänger mit 500 kg zGG dranhängen.

 

Wie immer: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 6 FeV 

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Der Blick alleine reicht nicht. Man muss den Text auch richtig erfassen.

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Das ist einfach nur völlig falsch!!

Mit Klasse B darf man IMMER einen 750kg Anhänger ziehen, selbst dann wenn das Zugfahrzeug die 3,5to komplett ausnutzt.

Klasse B erlaubt somit ein maximales Gespanngewicht von 4250kg.

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ich bitte um Interpretationshilfe, da ich den obigen Text/ Screenshot wie @tonitest verstehe...

 

dankende Grüße msk

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Meine Antwort bezieht sich auf die Klasse B.

Was Ihr im Kopf habt, ist Klasse B mit Schlüsselzahl 96, damit dürfen dann auch die von Euch genannten Gespanne geführt werden.

Geregelt in Paragraph 6a FeV.

Bitte nochmals dort lesen.

 

Aber mir ist es auch egal, habe noch Klasse 3, da interessieren mich die Grenzen nicht wirklich. 

Und 12t/18t Züge habe ich nicht vor zu fahren. 

Bearbeitet von tonitest
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Ok es ging mir tatsächlich darum, dass jemand mit Führerschein B ihn ohne Anhänger fahren darf - auch wenn die Gesamtlast mit 5,25t eingetragen ist.

Bearbeitet von Mondundsternelotte
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Das darf jemand.

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