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Auflastung auf 3,2t


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Was mich da jetzt irritiert, es wird nur eine Erhöhung der Gesamtlast eingetragen, die Achslasten werden nicht erwähnt. Gerade aber die Hinterachse sollte aufgelastet werden, wenn es um Zuladung und schwere Heckträger geht. Sind die Achslasten nicht erhöht worden, bzw. welche Achslasten stehen jetzt im Fahrzeugschein?

 

Ich vermute eher, es wurde nur die Stützlast hinzugerechnet, was im Grund ja keine wirkliche Erhöhung darstellt. Es deckt dann regulär den Sonderfall ab, wenn die Stützlast nicht im Hängerbetrieb ausgenutzt wird. Limitierend ist aber die zul. Achslast.

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Genau diese 100kg wollte ich mir ein- / umtragen lassen, gerne auch mit Streichung der +100kg im Hängerbetrieb, wollte keiner der Dipl.-Ings. mit denen ich sprach etwas von hören. Noch weniger konnten die Kollegen mir erklären was dagegen spricht. Uni sono verlangten alle eine Bestätigung vom Hersteller.

 

Der TÜV Süd in Passau scheint anders zu ticken. Ich werds mal für meinen T5.2 anfragen.

 

 

Viele Grüße

Stephan

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Hallo,

 

ich fahre zwar keinen Cali mehr, aber immer noch Bulli wenn auch den mit langem Radstand. Leider hatte der Vorbesitzer das Fahrzeug nicht werkseitig auflasten lassen, was bei der Kiste eigentlich ein Unding ist. Nach längerer Orientierungsphase habe ich dann einen freundlichen TÜV-Prüfer gefunden, welcher mir das Fahrzeug ohne technische Änderung über die Summe der Achslasten auf 3.200 kg aufgelastet hat. Dazu benötigte ich keine Herstellerbescheinigung. Zu warnen sei auch vor Firmen im Internet, die dafür teure Gutachten anbieten. Laut TÜV-Prüfer seien die "das Papier nicht Wert auf dem sie stehen". Man muss jedoch berücksichtigen, dass sich die Anhängelast entsprechend reduziert. Kosten insgesamt 61,40 €. Papiere müssen natürlich neu gemacht werden. Im Motorraum habe ich dann das Typenschild mit einem Aufkleber 3.200 überklebt, wovon der Prüfer ein Foto gemacht hat und fertig!

 

Wir sind dann vor unserem Italien Urlaub mal auf die Waage gefahren. Drei Personen, drei Fahrräder, Gepäck und Proviant und voller Tank ergaben eine Punktlandung von exakt 3.200 kg! Bin froh, dass wir den CJ so günstig aufgelastet konnten. Hier geht es zwar noch aber im Ausland drohen empfindliche Strafen. Wenn unsere Tochter noch mitfährt, können noch das Wasser ablassen ; )

 

Beim Cali waren wir zu viert auch regelmäßig über 3 to. wenn es in den Urlaub ging. Ich weiss zwar nicht, wie es sich dort verhält, kommt ja u.a. auch auf den Motor und die Felgen an. Aber beim TÜV fragen kostet ja nichts ...

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Richtig, es wird nur die Erhöhung der Gesamtlast eingetragen. Ich kenne mich mit der Materie nicht so gut aus, weiß nur, dass die Achslast für die Auflastung wichtig ist. Auf der Homepage des Auftraggebers steht: Gutachten zur Fahrzeugauflastung auf 3.200 kg zulässiges Gesamtgewicht für alle Modelle, jedoch nicht mehr als die max. Summe der Achslist. Lt. meinem Freundlichen wurde das Sondergutachten einem T2 Fahrer verwehrt, weil die Achslast nicht hoch genug war. Für mich war auch nur die Gesamtlast von Bedeutung, da ich somit über 100 Kg Reserve habe.

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mal der Auftraggeber des Sondergutachtens. Der Preis ist mittlerweile reduziert.​

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Bevor man Geld für ein teures "Sondergutachten" ausgibt, sollte man unbedingt vorher beim TÜV fragen, ob das überhaupt akzeptiert wird. Bei mir war es wie unten beschrieben überhaupt nicht notwendig, da der TÜV-Prüfer das im Kopf ausrechnen konnte ; )

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Dachte ich mir schon. Und wie gesagt, ohne Erhöhung der Achslast hinten macht sowas keinen Sinn. Die Hinterachse ist bei Cali schon jetzt gut beansprucht. Wenn das Heck dann erstmal voll gepackt ist gerät die schnell ans Limit. Ganz abgesehen davon, wenn da dann zusätzlich noch ein Motorrad hinten draufgepackt werden soll......

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Jetzt wird's albern. Was bitte soll daran nicht akzeptiert werden. Es ist ein originales Dokument vom TÜV Süd. Das Sondergutachten wurde für mein Fahrzeug erstellt. Ich arbeite viel mit dem TÜV Nord zusammen und der hat mir bestätigt, das es seine Richtigkeit hat. Ausserdem wurde die Auflastung offiziell vom Straßenverkehrsamt eingetragen. Der TÜV trägt dir mit Gewissheit keinen Auflastung ohne Änderungen ein auch nicht wenn der Prüfer rechnen kann.. Dazu bräuchtest du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VWN. Die rücken solch ein Schriftstück nicht raus. Die von mir verlinkte Firma hat das Sondergutachten erstellen lassen.

 

ibgmg: Du hast natürlich Recht, wenn man ein Motorrad oder dergleichen transportieren wiil/muss sollte man die Auflastung anders angehen. Ich wollte die Auflastung aber nur als Reserve, Da ist für mich das zul. Gesamtgewicht wichtig, die Achslast v+h nur zweitrangig. Das man beim packen alles vernünftig verteilt, darüber brauchen wir wohl nicht reden. Ich jedenfalls brauche kein Goldschmitt 4-Kanal LFW. Dann würde ich auch nicht nur auf 3200kg aufrüsten, sondern auf 3500kg, werde ich aber nie brauchen. Nochmal, die Auflastung per Sondergutachten fand nur statt, weil ich etwas Reserve haben wollte, man könnte auch sagen, mein Gewissen zu beruhigen :D.

Der entscheidende Punkt ist doch, wofür die Auflastung benötigt wird. In meinem Fall, denke ich, wäre eine Änderung am Fahrwerk rausgeschmissenes Geld. Jeder muss es für sich entscheiden, aber das Sondergutachten einfach schlecht zu reden oder als evtl. nicht rechtens zu bezeichnen ist m.E. nicht in Ordnung.

Ich habe auch nur auf die Möglichkeit mit dem Sondergutachten hingewiesen, weil Martin1967 unbedingt die 2m Höhe einhalten muss.

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hallo Zusammen,

ich habe ja einen selbstgebauten Motorradträger am Bus und nehme ab und an meinen Roller mit.

der Träger hat eine Eintragung vom TÜV und darf mit 100 Kg beladen werden. Bisher komme ich mit fahrfertigem Fahrzeug und Roller auf ein gG. von 2920 Kg und musste nicht auflasten. Wir fahren mit 2 Personen und auch mit der Achslast Hinten gibt es keinerlei Probleme.

Ferdern auf der Hinterachse habe ich geben Eine etwas stärkere Version getauscht und so das Fahrzeugheck um ca. 20mm angehoben. So bleibe ich auch ohne Träger immer noch unter der magischen 2m Grenze...

 

gruss Hubert

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Hallo zusammen,

 

Mir geht es doch absolut nicht darum diese Art der Auflastung grundsätzlich als völlig unnütz zu darzustellen. Es sollte halt aber dazu gesagt werden, dass es keine wirkliche Auflastung im Sinne einer Erhöhung der Achslasten darstellt. Das nennt sich dann "Auflastung ohne technische Änderung".

 

Die meisten Leute können dies nicht erkennen, wenn sie so einen Bericht lesen und ziehen dann womöglich falsche Schlüsse daraus.

 

Die Hinterachse des Cali ist nun mal schnell ans Limit gebracht. Calidrawer mit voller Zuladung rein, Heckklappenträger drauf und das Ganze in Kombination mit einem Kupplungsträger womöglich noch mit einem Motorrad oder Roller bestückt. Das wird dann nichts.

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Deine Einwand ist ja grundsätzlich richtig und auch gut erläutert. Man muss halt wissen, wofür man die Auflastung braucht. In meinem Fall und vielen anderen reicht die Auflastung ohne technische Änderung, bei deinem vermutlich nicht.

Zu Bedenken wäre auch noch der extreme Preisunterschied zwischen deiner und meiner Variante. Wenn's gebraucht wird, klar. Wenn's aber, wie bei mir, nur als Reserve dienen soll, sehe ich den Aufpreis von etlichen tausend Euro nicht ein. Da investiere ich das Geld lieber in andere Dinge, wie z.B. eine Solaranlage, wie du sie ja schon besitzt :).

Übrigens war das "das Sondergutachten einfach schlecht zu reden oder als evtl. nicht rechtens zu bezeichnen ist m.E. nicht in Ordnung" nicht auf dich gemünzt. Dein Einwand hat ja wie gesagt seine Berechtigung.

 

Gruß

Hartmuth

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Schon klar, dass VW das nicht rausrückt. Ich habe die Auflastung über die Summe der Achslasten trotzdem vom TÜV ohne Sondergutachten bekommen. Das war es, was ich mitteilen wollte. Vielleicht hatte ich auch nur Glück und einen netten Prüfer. Der Hinweis war auch nicht auf Dein Gutachten bezogen.

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Alles gut :D. Ja, da hast du richtig Glück gehabt. Die TÜV Nord Stationen bei uns (es gibt bei uns mehrere) machen es nicht, es sei denn, man hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW.

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Hallo zusammen,

 

gibt es noch eine Möglichkeit einer Auflastung ohne gleich ein anderes Fahrwerk einbauen zu lassen (Billstein, Seikel, LFW usw.)

Die VB-Coilspring aus dem Shop gehen dafür nicht mehr :( . So die ernüchternde Aussage aus von heute morgen.

 

 

Vielen Dank für eure Hilfe

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Hallo Herbert, hast Du schon mal mit beladenem Fahrzeug inkl. Roller die Achslast der Hinterachse geprüft? Wird die so wirklich nicht überschritten?

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Hallo,

ja, nach der Eintragung bin ich mit Roller und vollgetanktem Fahrzeug, inkl. der ganzen Prütteln die man so mitschleppt, auf eine Wagge gefahren. Wie gesagt, es fehlt dann noch ein wenig persönliches Gepäck

und natürlich zwei Personen und der Kühlschrankinhalt.

 

Gesamtgewicht 2640 Kg

Hinterachse 1260 Kg

 

Der Träger wiegt ca. 33 Kg und der Roller 99kg vollgetankt.

 

Ich denke das kommt gerade so hin. Für mich waren die 2m absolut wichtig, auch im nicht beladenen Zustand. Mit Träger und Roller sinkt der Bus hinten ca. 1 cm ein. Beim Fahren ist das System aber völlig problemlos, lediglich auf Schotter merkt man ein wenig das die Vorderachse ein wenig leichter ist.

 

Ich bin mit Roller schon mehr als 10000 km ohne Probleme gefahren.

 

Ich hoffe ich ich konnte helfen..

 

Gruss

Hubert

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