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Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl


zora38

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich denke, dass diese Monatsfrist alleine nicht ganz so entscheidend ist. Da die Ermittlungsakte ja auch noch bei der Versicherung sein muss und das dies auch evtl. länger dauert, tut sich vorher auch nichts. Du brauchst das Auto nur nicht mehr annehmen wenn es gefunden wird. Evtl. warten die sogar noch auf den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft. Leider - solange muss ich auch noch warten.

 

Ich hoffe für uns beide das wir jeweils mit einem blauen Auge davonkommen.

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  • 2 Wochen später...

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Hallo,

 

kurzer Nachtrag. Zumindest bei meiner Versicherung beginnt die Frist (nicht 4 Wochen, sondern ein Monat) tatsächlich mit dem Eingang der Schadensanzeige, also mit meiner E-Mail. Dies wurde mir soeben von der Sachbearbeiterin bestätigt.

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  • 12 Jahre später...

Ich hänge mich hier mal dran.

 

Kurze Sachverhaltsdarstellung:

 

Diebstahl Cali Beach im Januar 2023.
Regulierung auf Basis 1. Gutachten der Versicherung im März 2023.
Anmerkung von uns, dass dieses Gutachten fehlerbehaftet und unvollständig sei.


Das 2. im Auftrag der Versicherung erstellte Gutachten kommt auf einen deutlich höheren Wiederbeschaffungswert und eine Nachzahlung i.H.v. TEUR 13 -->Auszahlung erfolgt wenige Tage später anstandslos.

 

Dabei werden im 2. Gutachten zwei Werte ausgewiesen:
einmal Netto und einmal brutto. Es wurde der Nettobetrag ausgezahlt und eine Differenz i.H.v. ca. TEUR 2 einbehalten, also der Differenzbetrag zum Bruttowert.

 

Im Gutachten selbst wird kein Zubehör explizit reguliert. Der Gutachter erläutert auf Nachfrage, dass relevantes Sonderzubehör lediglich alles „fest verbaute“, also Zubehör, welches sich nur mit Werkzeugen demontieren lässt berücksichtigt. Er führt jedoch keine Werte für das angeblich regulierte Zubehör auf und erläutert lediglich, dass die Wertsteigerung von einzelnen Zubehörteilen variabel und auch abhängig von Kombinationen an Sonderzubehör sei.
Es befand sich zum Zeitpunkt des Diebstahls Zubehör im Wert von insgesamt ca. TEUR 10. Zum Teil festverbaut (Stärker Federn, Marderschreck, Bear-Lock, Ladegeräte für Batterien, Fahrradträger…) aber auch Zubehör, welches lose im Fahrzeug lag: Teppich, nachgerüstete Matratzen oben und unten, Standard-Calicap-Sortiment,  Küche (nicht fest verbaut, komplett ausgestattet) auf Heckauszug, ne Menge Kleinkram (Werkzeug, Campingzubehör…).


Die Kfz-Versicherung HUK sagt, sie reguliert nur festverbautes Zubehör, ohne die Werte der Regulierung aufzuführen. Es wird nur ein Fahrzeugwert mit Wiederbeschaffungswert aufgeführt. Dort soll angeblich das Zubehör enthalten sein, allerdings ohne transparente Auflistung der Werte.


Die Hausrat sagt nun, sie reguliert nur auf Basis von Goodwill und hat mir lächerliche TEUR 0,5 erstattet. Der Rest sei schließlich Kfz-Zubehör und nicht versichert.


An unsere Versicherungsexperten (z.B. @T2-Fahrer) die Frage:
Wie geht man hier weiter vor?

 

Ich habe ein großes Störgefühl. Die HUK wollte mich im ersten Versuch abspeisen und hat erst nach Anmahnung eines seriösen Gutachtens TEUR 13 nachgezahlt. -Das ging dann ganz schnell. Aber irgendwie fehlt mir die Auflistung des fest verbauten  Zubehörs in der Regulierung. Auf Nachfrage erläutert der Gutachter lediglich, dass es im Wiederbeschaffungswert berücksichtigt sei.


Die Hausrat windet sich raus und sagt: Das ist doch alles Kfz-Zubehör. Ja klar, ich brauch das Isolierset im Auto und nicht in der Wohnung. Die Küche genauso, ich habe eine zu Hause und eine im Auto. Klar ist das Kfz-Zubehör. Aber ist das wirklich so einfach für die Hausratversicherung?


An unsere Versicherungsexperten im Forum:
Was würdet ihr mir raten?

Habe ich etwas wichtiges übersehen?

Wie kann ich hier weiter vorgehen.

 

Lösungsvorschläge ala "schalte RA ein" oder "reguliere über Rechtsschutz" wären an dieser Stelle für mich erstmal nicht hilfreich.

 

Ich bedanke mich vorab bei der Versicherungs-Schwarmintelligenz.

 

Gruß

Alcali

Bearbeitet von Alcali
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Hallo Alcali,

 

kann zwar nichts beitrage und tut mir total leid für deinen Verlust - muss aber sagen das es ein gutes Fallbeispiel und mich auch brennend interessieren würde was man hier als nicht Versicherung Experte besser machen kann. Ich wäre nie auf die Idee mit dem KFZ Zubehör gekommen:-(

 

Ich bin gespannt auf die Kommentare.

 

Grüße und viel Nerven!

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Es ist immer nur das festverbaute Zubehör versichert. Schau mal in Deine Versicheurngsbedingungen.

In den Muster AKB des GDV unter A.2.1 (

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)

 

In der WoMo-Kfz-Versicherung ist ja vor/bei Vertragsschluß der Neuwert anzugeben der dann auch die Versicherungssumme ist (bzw. die Basis bildet). Der Neuwert sollte daher immer auch das fest verbaute Zubehör enthalten, auch wenn es nachgerüstet wurde. 

 

Daher immer die Rechnungen aufbewahren, bei hochpreisigen Nachrüstungen evtl auch die Versicherung informieren um die Versicherungssumme anzupassen.

 

Naja, da müßte dann ja auch "Luftstandheizung" etc. stehen.

Ich gebe zu, schöner, übersichtlicher und nachvollziehbarer wäre es.

 

 

Nun, auch da würde ich zuerst einmal einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.

Die Musterbedingungen VHB des GDV findest Du hier: 

 

Einordnung Kfz-Zubehör:

Da wird es jetzt aus meiner Sicht knifflig: Iso-Set o.ä. sind Campping-Zubehör, das aber auch als Hausrat des Haushalts gesehen werden kann. Dies ist mMn kein Kfz-Zubehör, da es nicht dem Nutzen als Kfz (Fortbewegung) dient, sondern zum Wohnen (und damit Hausrat/Haushalt).

Der Teppich vorne im Fahrerraum ist wohl eher Kfz-Zubehör, der hinten könnte auch als Hausrat eingeordnet werden.

 

Küchegeräte (Töpfe, Besteck, loser Kocher etc) ist eindeutig Hausrat.

Fest verbaute Möbel und festverbaute Küche (Coast/Ocean) sind dann wieder Kfz.

 

Wie z. Bsp. ein Heckauszug einzuordnen ist: 

Puh, ich tue mich damit schwer:

Der Calidrawer lässt sich ohne Werkzeug ein- und ausbauen und wird damit wohl kein festverbundenes Zubehör im Rahmen der Kfz-Versicherung sein.

Aber fällt er unter Hausrat? Evtl als Möbelstück....

 

Der ganze Hausrat sollte im Rahmen der Außenversicherung (Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts.) abgedeckt sein.

Denn den ganzen Hausrat räumst Du ja, wenn Du nach der Reise wieder zuhause bist, brav in die Wohnung zurück und lässt diese nicht im Wohnabteil des Calis 😉

 

 

Eine individuelle Aussage, Tipps, Beratung lässt sich aber ohne Blick in die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen der Kasko- und der Hausrat-Versicherung nicht treffen.

Insofern würde ich dann doch - obwohl Du es nicht möchtest - an die Experten verweisen. Es muß ja nicht direkt der RA oder die Rechtsschutzversicherung sein. Verbraucherzentralen oder Automobil-Clubs helfen da auch weiter. Und je nach Rechtsschutzversicherung und Tarif (falls eine RS vorhanden): die haben oft auch kostenlose Rechtsberatungshotlines, bei denen RAe eine kostenlose, telefonisch Erstberatung und Einschätzung des Rechtslage bieten (habe dies schon 2mal erfolgreich genutzt, einmal im Vertragsrecht, einmal im Strafprozessrecht [der Sachverhalt war komplizierter, aber die RA hat mich dann zurückgerufen]). Für den Anruf solltest Du Dich aber auch vorbereiten: die Vers-Bedingungen parat haben und kennen, den Sachverhalt, aber auch Deine Fragen und Ideen zur Regulierung.

 

 

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