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Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl


zora38

Empfohlene BeitrÀge

Hallo,

 

lese schon öfters mit in dem Forum und hab jetzt mal ne traurige Frage.

 

Unser Cali Freestyle T4 Bj, 2003 mit 115000km wurde vor 4 Wochen gestohlen.

 

Jetzt lĂ€sst sich die Versicherung Zeit und ich bin hier am verzweifeln ĂŒber die Frage, was wird die Versicherung zahlen. Noch nicht einmal so sehr wann. Da kommt es auf ein paar Tage - nicht Wochen - nicht an.

 

Bei Mobile.de werden die Autos sehr hoch gehandelt. Wir hatten vor 2 Jahren 25000.- bezahlt und dafĂŒr bekomme ich nur welche mitviel mehr Kilometern. Angemessene Angebote liegen bei 27000.-

 

Einige t5 werden in einer Preislage (30000.-) gehandelt die fĂŒr mich machbar sind, wenn der Wiederbeschaffungswert stimmt.

 

Hat hier da jemand Erfahrungen aus eigener schmerzlicher Erfahrung.

 

Vielen Dank im Voraus

und falls es das falsche Forum ist bitte verschieben. sorry

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Hallo,

 

erstmal mein herzlichstes Beileid. Man ich möchten den Dieben echt jeden Finger einzeln Brechen.

 

Ich denke mal die Versicherung wird nicht den hohen Preis wie er evtl. bei Mobile gehandelt wird Zahlen. Die werden höchstens laut Schwacke eine Auszahlung machen.

 

Ich bin aber kein Versicherungsexperte und kann damit auch total daneben liegen.

 

Mfg

larry

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Hallo Zora,

 

mir wurde kurz nach Ostern mein Toyota Landcruiser gestohlen und folgendes ist geschehen.

 

1. min. 6 Wochen erstmal nix, solange die Polizei das Verfahren nicht einstellt machen die nix, keine Bearbeitung des FallÂŽs.

 

2. Dann hat die Versicherung (bei mir jedenfalls) das Recht sich einen unabhÀngigen (haha) Gutachter zu suchen der den Wagen bewertet ( lese Dich mal durch das Kleingedruckte das was sonst keiner macht solange nix passiert).

 

3. Dann haben sie mir einen "Zweizeiler" geschickt mit dem Auszahlungsbetrag von ca. 32t den sie auszahlen werden.

 

4. Lt. Mobile de wÀre min 40t nötig gewesen etwas "annÀhernd" vergleichbares zu finden ( und ich war dabei sehr realistisch).

 

5. Dann habe ich mich mit der Rechtslage beschÀftigt und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Ich hÀtte mir selber einen Gutachter genommen und den selber bezahlt.

Der hÀtte dann einen Unterschied festgestellt ( wie hoch auch immer) .

Dann hatte ich das Gutachten der Vers. anfechten mĂŒssen.

Einen Richter finden mĂŒssen der meine Meinung teilt, ggf. noch ein Gutachten braucht.

Und viele viele Nerven haben mĂŒssen.

Und am Ende ggf. das Geld was ich hÀtte vielleicht bekommen hÀtte, den AnwÀlten Gutachtern Richtern etc. in den Rachen geworfen.

Oder gar von dem zu wenigen Geld was ich bekommen habe noch 3-4t nehmen mĂŒssen um die Sache vielleicht 2014 zu beenden.

 

Nein Danke.

 

Und was lernen wir daraus?????

 

1. ÂŽNe Rechtschutzversicherung, und dann nicht bei der Kfz Versicherungsgesellschaft.

2. Gleich Geld fĂŒr ÂŽne vernĂŒnftige Diebstahlssicherung inverstieren. Egal was die kostet das rechnet sich immer.

Das schont Nerven und die Aufregung.

 

Viel GlĂŒck wĂŒnsch ich Euch.

 

Gruß lutzlutzlutz

 

Ps. Das schlimmste nach der ganzen Schei.., die Angst um den "Neuen"......................

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Hallo,

 

ich hoffe, dass es bei mir schneller geht...http://www.t5-board.de/board/fahndungsliste/63295-mein-dicker-wurde-geklaut.html

 

Ich habe heute bei meiner Versicherung angerufen und die zustÀndige Sachbearbeiterin konnte mir keine Bearbeitungszeit nennen X(

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Hallo,

 

erstmal vielen Dank.

 

Die Versicherung schindet erstmal Zeit, das hab ich schon gelernt. Lt. der Kripo hab ich hier sogar noch GlĂŒckm da diese die FĂ€lle sehr schnell bearbeiten und dann die Ermittlungsakte auch schnell bei der Versicherung ist. In anderen FĂ€llen kann das Monate dauern und solange tut sich bei der Versicherung nichts.

 

Dringend notwendig ist die schriftilche Meldung des Diebstahls - ab da lÀuft bei mir die Monatsfrist. Ich hatte die Hotline angerufen - man hat den Schaden aufgenommen und mir dann 1 Woche spÀter den Fragebogen zugesandt. Die Frist beginnt aber erst mit der schriftlichen Schadensmeldung. Da waren schon 14 Tage ins Land gegangen.

 

Ich hab zwar eine Rechtschutzversicherung - hoffe aber diese nicht zu brauchen. Ich glaube noch an das Gute. Wenn nicht und die setzen den Wiederbeschaffungspreis zu niedrig an, dann muss ich da wirklich mal nachfragen, ob die die Kosten ĂŒbernehmen.

 

Mit 22-23000 + Mwst. wÀre ich super zufrieden.

 

Obwohl ich dafĂŒr immer noch keine Bus mit 115000 km bekomme. Vor 4 Monaten hab ich noch 4000 in Reparaturen reingesteckt. Der sch.. Dieb kann sich freuen.

 

Na ja, jetzt kann ich nur warten und das fÀllt mir extrem schwer. Bin jeden Tag am schauen was der Markt so hergibt. TrÀum

 

zora

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Ich habe es so verstanden, dass die Monatsfrist mit der schriftlichen Meldung (Fax, Mail oder Brief) des Diebstahls an die Versicherung beginnt. Ich habe lediglich einen Satz (sinngemĂ€ĂŸ: Mein Auto mit dem Kennzeichen und der Versicherungsnummer wurde am XX. XX. entwendet) per Mail an meine Versicherung geschickt. Wenn ich die ziemlich unmotivierte Dame heute richtig verstanden habe, reicht dies aus. Die Frist beginnt also nicht erst mit der RĂŒcksendung der Unterlagen.

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Ja, so hĂ€tte ich es auch machen sollen. Dachte aber, nachdem die den Schaden ja am Telefon aufgenommen haben - das wĂŒrde reichen fĂŒr den Beginn der Frist. Auch eine Dame an der Hotline hat mir das ein paar Tage spĂ€ter bestĂ€tigt. War aber wohl eine falsche Aussage. Hab mir die Versicherungsbedingungen durchgelesen. Ausserdem hĂ€tte das jetzt auch nix genĂŒtzt, da die Ermittlungsakte sowie Wertgutachten der Versicherung angeblich ja auch noch nicht vorliegen. Die können da sehr gut auf Zeit spielen und ich muss zuschauen.

 

Dir auch viel GlĂŒck bei der Schadensregulierung. Ist schon total Ă€rgerlich.

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Hallo zora,

 

zunĂ€chst einmal mein Bedauern ĂŒber deinen herben Verlust. Warum konnten die nicht meinen Cali nehmen ????

 

Lese dir unbedingt mal in einer ruhigen Minute die Versicherungsbedingungen durch. In aller Regel ist es nĂ€mlich so, daß du dein Auto wieder nehmen mußt, wenn es innerhalb von 4 Wochen irgendwo wieder aufgefunden wird. SchĂ€den durch den Dieb werden gesondert ersetzt. Vor dieser Frist wird keine Versicherung der Welt regulieren.

Setze Dich unbedingt mit dem Gutachter in Verbindung und teile ihm mit was du wann investiert hast und welche Marktbeobachtungen du zwischenzeitlich getĂ€tigt hast. FĂŒr ihn ist jeder Fall erst mal ein neuer Fall, in welchen er sich auch erst einarbeiten muß und ggf. um jede Hilfestellung dankbar ist. Zudem kann er dann auch im pers. Kontakt deine "Erwartungshaltung" abchecken und wird nicht ganz grob davon abweichen, solange du keine astronomischen Wertvorstellungen hast.

 

Zudem sammle alle Belege ĂŒber Zulassung, Ummeldung, Kennzeichen, BehördengĂ€nge etc. und mache die Kosten dafĂŒr geltend, falls sie lt. Vertrag ersatzpflichtig sind.

 

Good luck

T2-Fahrer

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Das wurde mir auch genauso erklÀrt. Innerhalb der 4 Wochen passiert sicher nicht viel oder gar nichts, da innerhalb dieser Frist das Fahrzeug Dein Eigentum bleibt. Erst danach wird es Eigentum der Versicherung.

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...juup, und diese Frist beginnt erst dann, wenn alle Unterlagen/Informationen/SchlĂŒssel etc. dem Versicherer vorliegen!! Also nicht mit dem Schadentag...

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Hallo,

 

na prima, die Dame an der Hotline sagte mir am Diebstahltag, das die Frist sofort mit Meldung des Diebstahls beginnt ?( ...also warten, warten, warten...

 

Edit: Ich habe noch einmal in den Versicherungsbedingungen gelesen. Nach Eingang der Schadensanzeige betrÀgt die Frist einen Monat. Die Schadensanzeige war m.E. meine Mail.

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Moin Markus,

 

ich befĂŒrchte, dass ist eine Definitionsfrage. Deine Mail war ja kein Formular, auf dem im Kopf das Wort "Schadensanzeige" stand.

 

Da könnte deine Definition mit der der Versicherung kollidieren. Und dann ist die Frage, wer bei der Definition den lÀngeren Atem hat.

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Hallo,

 

vielen Dank fĂŒr die guten Tips.

 

Und bei mir in den AGB steht - einen Monat nach schriftlicher Schadensmeldung.

 

So geht es weiter:

 

Gestern mit der Versicherung telefoniert - Wertgutachten liegt noch nicht vor. !!

 

Heute im Briefkasten - das Wertgutachten ???? (Versand 03.11.2011)

 

Aber trotzdem freu - endlich Klarheit - der Wert wird auf 25300 o. Mwst und 26000 mit Mwst. geschÀtzt. Das ist ca. die Höhe, die ich auch angesetzt hÀtte.

 

Gleich mal 2 t5 angeschaut. Einer war trotz geringer Laufleistung 60000km und Bj. 2008 sehr ungepflegt - leider.

 

Der andere war in meinen Augen ein Volltreffer. Bj 2005, 100000km, Comfortline mit 131PS, Winterreifen und Navi fĂŒr 30000.-.

ABS, AnhÀngerkupplung, Einparkhilfe, ESP, Metallic, Navigationssystem, Scheckheftgepflegt, Servolenkung, Sitzheizung, Standheizung, Tempomat, Zentralverriegelung

 

Sehr, sehr nette Leute.

 

Was haltet Ihr davon?

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Hallo Wolf,

 

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Ich hoffe, dass Du unrecht hast, aber ich befĂŒrchte es auch bald. ;(

 

 

 

Wenigstens das steht fest...leider X(

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