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Der neue Crafter als Grand California


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Das war doch beim "Alten Konfigurator" die Regel. Bei meiner gewünschten Vollausstattung hatte ich die Alternative -entweder auf 2 Sitzplätze- oder auf -Dachklimaanlage, Anhängerkupplung und andere gewichtige Ausstattung- verzichten. Habe mich dann gegen 2 Sitzplätze entschieden. Keine Ahnung, ob man die nach einer Auflastung und nach Montage der Gurte und Kopfstützen wieder eintragen lassen kann. Ist mir aber egal, da der 680er wegen der Schlafplätze ein Wohnmobil für 2 Personen ist.

Gruß

Siggi

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Mal abgesehen davon, dass der Fragesteller seine Frage eigentlich schon selbst beantwortet hat, hier nochmal die Zusammenfassung der Möglichkeiten:

Voraussetzung ist, dass das Leergewicht bzw zGw bei Bestellung nicht überschritten wird.

1. Luftfahrwerk einbauen lassen. In der Schweiz möglich schon bei Auslieferung. Spart sep Eintragungkosten (ca 100?) kostet aber wohl so €3.000. Man kann die Kiste dann aber auch höher und tiefer legen.

2. Nachträgliche Eintragung ohne technische Änderungen (Zb Scholz/Vlotho) ca €600 für das Gutachten.

 

 

Und jetzt stellen wir uns alle vor, es wäre Sommer und wir hätten keine Dunkelflaute. Und vertragen uns wieder. 

 

Thomas

 

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Die Schweiz hat mit der EU entsprechende Abkommen. Wir nutzen dieselben Zulassungsbedingungen und die Fahrzeuge kommen mit dem COC, genau wie bei euch in Deutschland. Unsere Typenprüfung basiert auf den europäischen Zulassungen. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland muss das Fahrzeug vor der Einlösung (Übergabe) zugelassen werden, das macht nicht das Werk oder der Importeur. Auch mein Fahrzeug kam mit COC 3.88t in die Schweiz, wurde durch Ariva im Auftrag des VW Händlers mit VB Luftfederung ausgerüstet und danach durch den Händler mit den entsprechenden Gutachten und Eintragungen mit 4.2 Tonnen eingelöst. 

 

 

 

 

 

 

 

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Mein Gott Ernesto, ist ja gut. Nochmal: Denk an Sommer und Urlaub und beruhig dich wieder. 

 

Thomas

PS: Den Fragesteller haben wir auch schon verängstigt. Der sagt gar nix mehr. 

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Wieso meinst Du ich sei unruhig?

Für den Fragesteller war doch die Problemstellung klar. Dass ihn die Lösung mit der Auflastung interessiert, geht ja aus seiner Frage hervor. Ob er das dann mit seinem Händler prüft, ist seine Sache. Wenn eine Luftfederung sowieso in seinen Überlegungen vorkam, umso besser. Weshalb hier Statements kommen, es sei nicht möglich, obwohl es soweit bekannt, noch keiner versucht hat, ist doch seltsam. Wie heisst es so schön? Alle sagten, dass es nicht geht. Dann kam ein Neuer dazu, der das nicht wusste und hat es gemacht.

 

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Hallo zusammen,

da ich trotz Suche nichts brauchbares im Netz gefunden habe: Gibt es eine Alternative zu Scholz in Vlotho, wenn es „nur“ um eine Dokumentenauflastungcgrht?

Danke für eure Rückmeldungen.

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Nö, also in D muß das Fahrzeug vor Übergabe nicht zugelassen werden, das wäre mir komplett neu.

Das mag bei Euch in der CH so sein, Euer Kaufrecht und Zulassungsrecht kenne ich nicht.

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... aber es wird zulassungsfähig mit allen Papieren, Zertifikaten und Homologation an den Endkunden übergeben. Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung gehört bei Auslieferung zum Fahrzeug; nur der Halter muss nicht eingetragen sein und auch Kennzeichen müssen nicht zugeteilt sein.

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Wenigstens einer, der es versteht.

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Auch das ist kein Muß, aber die Regel. (ich verweise für weiter Details auf § 6 

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, auch iVm  sowie dem )

 

Aber egal, wir schweifen hier nun wirklich ab.

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Du kannst das auch mit deiner örtlichen Prüfstelle versuchen. Haben hier meiner Erinnerung nach einige gemacht. 

Thomas 

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