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Zulassung Reimport Edition Austria 25


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Hallo Forum,

 

nachdem ich meinen T5 aus Österreich endlich habe möchte ich gerne meine Erfahrungen bez. dem Ablauf zukommen lassen. So wars in München:

 

Schlagwörter: Umsatzsteuer, Umsatzsteuererklärung, Fahrzeugeinzelbesteuerung, Reimport, Zulassung

 

Steuer:

 

Dem Händler in Österreich habe ich den Netto-Rechnungspreis gezahlt.

Ihr seid verpflichtet den Kauf innerhalb von 10 Tagen mit folgendem Formular beim Finanzamt anzuzeigen.

Von der Zulassungsstelle erhält das Finanzamt eine Kontrollmitteilung das ein Fahrzeug importiert wurde.

 

(Privater Autokauf in einem anderen EU-Land):

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Privater_Autokauf_im_EU-Ausland/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x

 

Die Formulare zur Versteuerung findet ihr hier:

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Auslandssachverhalte/Fahrzeugeinzelbesteuerung/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x

 

auszufüllen sind die Zeilen:

2, 4, 11, 12, 13, 16

34, 35, 36, 38, 39, 40

51: Kaufpreis laut Rechnung

51: 19% des Kaufpreis

 

Die Anlage ist für Diplomaten gedacht und wird bei Normalos nicht benötigt!

 

Zulassung:

 

Für die Zulassung werden folgende Dokumente benötigt:

Beispiel München: http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/kfzzul/103061/import.html

- COC Certificate of Conformity. (http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)) (kommt mit dem Fahrzeug vom Händler)

- EVB-Nr. (Versicherungsbestätigung, ehemals Doppelkarte)

- Für die Versicherung, falls euer ausländischer Händler keine HSN und TSN kennt: http://www.hsn-tsn.de/

- Bestätigung das es sich um ein EU-Neufahrzeug handelt

 

 

Und jetzt wird’s spannend: Abhängig von der Zulassungsstelle ist das Fahrzeug vorzuführen! (z.B. München, Stuttgart)

 

A: d.h. bei einigen Zulassungsstellen im Lande könnte ihr nur mit den Papieren/Dokumenten das Fahrzeug anmelden und dann mit den Kennzeichen das Fahrzeug abholen.

 

B: Im anderen Fall ist es notwendig Kurzzeitkennzeichen zu besorgen um mit diesen das Fahrzeug abzuholen, um dann im Anschluss das Fahrzeug final zuzulassen.

Die Kurzzeitkennzeichen gibt es auf der Zulassungsstelle, dazu benötigt man:

- Peronalausweis

- Gesonderte EVB-Nr. von der Versicherung (Bei meiner Versicherung gabs diese kostenlos)

 

Gruß

Pizzalover

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Hallo,

 

was hast Du jetzt für eine Schlüsselnummer bekommen???

 

wie bekomme ich heraus ob bei meiner Zulassungstelle das Fahrzeug mit den Papieren angemeldet werden kann??? oder ob die das Fahrzeug sehen wollen???

 

Wie ist dein Gesamteindruck vom Autohaus und natürlich ganz wichtig vom California Beach????

 

Ach Du wolltest doch ein paar Bilder einstellen??

 

MfG

larry

 

PS: schau mal in deine PN

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Sehr interessant, Pizzalover ! Vielen Dank für deine Infos. Steht mir ja auch noch alles bevor, ich hoff, ich darf dann mal bei dir nachfragen...

 

PS: Was suchen wir uns denn für ne Werkstatt in Minga? Und ...denkst du über eine Garantieverlängerung nach? (Gerne auch per PN)

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Das würde mich auch interessieren.

 

 

Also ich würde bei meiner Zulassungstelle mal anrufen, die könnten das wissen :D :D

 

 

die würde ich auch gerne sehen.

 

Viele Grüße

 

Sebastian

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Puhh..gott sei Dank hab ich meinen noch nicht, sonst müsst ich jetzt alles beantworten. Armer Pizzalover ;-)

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naja, vielleicht macht er das ja auch gern. Weil den ersten Beitrag hat er ja auch freiwillig eingestellt. Also wenn er das nicht wollte, hätte er das sich er auch nicht getan.

Aber trotzdem ein herzliches Dankeschön. Für den ein oder anderen macht es das sicher leichter.

 

Sebastian

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Hallo Larry,

 

Thema Schlüsselnummer:

im Fahrzeugschein steht der offizieller Typ: 7HC

Der TSN für die Versicherung ist in meinem Fall: ARK

(103KW, Handschalter, 4motion, Beach)

HSN: 0603 (VW)

 

Thema Zulassungsstelle:

Anrufen ob Anmeldung nur mit Dokumenten möglich ist.

 

Thema Autohaus:

macht sehr guten Eindruck mit kompetenten Personal.

Auto ist Top

 

Thema Bilder:

folgen am WE, unter der Woche ist es am Abend leider schon wieder zu dunkel :-(

 

VG

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Also ich hab Grad mal bei der Zulassungsstelle angerufen.

In Gap ist es so, dass ich mit den Papieren das Auto zulassen kann. Danach muss ich es noch mal vor führen. So lange behalten sie den Brief.

Macht aber nichts, weil ich kann ja das Auto mit meinen Schildern holen.

 

Mir wurde auch noch gesagt, dass ich eine Daten Bestätigung brauche. Die würde ich aber vom Händler bekommen. Stimmt das Pizzalover?

 

Sebastian

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Servus Jungs,

 

ein Hinweis noch:

 

Wer die Kurzzeitkennzeichen bzw. die Originalkennzeichen in AT auf das Auto montiert führt eine unzulässige Fernzulassung durch und begeht min. eine Ordnungswidrigkeit, da es sich hierbei um ein hoheitliche Angelegenheit handelt.

 

Ist in Reutte zwar nicht so wahrscheinlich, dass auf dem Weg zur Grenze etwas passiert, aber dennoch ...

Ich möchte nicht wissen was passiert, wenn man einen Unfall hat und das Fahrzeug ggf. als nicht zugelassen gilt (zahlt die Versicherung?).

 

Deshalb am besten mit AT-Überführungskennzeichen bis zur Grenze (aus dem Autohaus) und dann erst die eigenen drauf, das ist zumindest mit den Kurzzeitkennzeichen legal.

 

Viele Grüße

 

CaliMUC

 

PS: Eine Datenbestätigung gab's in meinem Fall vom Autohaus nicht. Ich musste allerdings für die Zulassungsstelle eine Bestätigung von einer anerkannten deutschen (!) Prüforganisation/ Behörde beibringenm, dass das Fahrzeug mit den österreichischen Papieren (im wesentlichen Fahrgestellnummer) übereinstimmt. Dann musste ich es allerdings auch nicht mehr vorführen.

Ich würde daher bei der Zulassungsstelle noch einmal genau nachfragen, was die haben wollen ...

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Unter Wikipedia ist das Kurzzeitkennzeichen gut erklärt:

 

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da sollte es keine Probleme geben:

Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen, wie z. B. den Händler- oder Kurzzeitkennzeichen, die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist.

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Servus,

 

tja, nicht ganz richtig gelesen, gell ;)

 

Es ist richtig, dass man mit dem dt. Kurzzeitkennzeichen (z.B. als Italiener oder Österreicher) ein Auto hier in MUC abholen darf und dann damit durch AT nach I fahren kann.

 

Es ist aber nicht zulässig ein dt. Kurzzeitkennzeichen IN AT oder I auf das Auto zu schrauben und damit nach D zu fahren.

Ein Italiener hat hierbei mächtig Ärger bekommen (Strafverfahren), einfach mal googlen ...

 

Wenn das Auto aber einmal in D ist und du dort das Kennzeichen anbringst, kannst du sofort wieder nach AT fahren, das ist zulässig.

 

Ob man es mit einem fabrikneuen Fahrzeug risikiert, bei dem am Tachostand offensichtlich ist, dass das Fahrzeug nie in D gewesen sein kann, muss jeder selbst entscheiden.

 

Klar ist das ganze nur blöde Bürokratie, im Zweifel ist man aber halt der Depp und ich wollte das bei unserem Cali mit einem entsprechend hohen Schadenspotential (Listenpreis) nicht riskieren.

 

Viele Grüße

 

CaliMUC

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Hallo Sebastian,

 

keine Ahnung was die mit "Daten Bestätigung" meinen.

 

Bei der Vorführung des Fahrzeugs auf der Zulassungsstelle wird geprüft und bestätigt das die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs mit den Papieren übereinstimmt.

Alternativ kann man diese Bestätigung auch bei anderen autorisierten Stellen z.B. Tüv machen lassen. Vielleicht ist es das?

 

VG

Pizzalover

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Gut, daß das mal jemand deutlich schreibt; die Österreicher sehen das

genauso:

 

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Schweiger in Reutte hatte da zumindest vor 5 Jahren noch kein Problembewußtsein.

 

Gruß Franz

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Servus,

 

stimmt, man muss es schon selbst sagen, dann war es aber kein Problem bei mir.

 

Viele Grüße

 

CaliMUC

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Servus Pizzalover,

 

ich hoffe Du hast dein Wochenende im neuen Bus genossen.

Denkst Du bitte an die versprochenen Bilder von innen und aussen??

Ach hat der Beach schon das neue Cockpit??

 

MfG

larry

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