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HU jährlich ab dem 2. Jahr bei >3,5to?


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Moin. 

 

Da ich gerade einen Knollen erhalte habe, weil HU abgelaufen (01/24 obwohl ich letztes Jahr da war) eine Frage zur Klärung bitte:

 

Meine Werkstatt meint beim GC >3,5to sei immer nach einem Jahr HU fällig. Ich dachte, ab dem 7.  Jahr. 

 

Wie ist das bei Euch? 

 

Danke und LG 

Ned 

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Ich denke im Freistaat Bayern gelten doch die gleichen Regeln wie im restlichen Bundesland? 😉

Aber einmal gegoogelt:

 

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Wohnmobile

Gewicht - Fristen

bis 3,5 t - 36 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate

über 3,5 t bis 7,5 t - 24 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate. Nach dem 6. Jahr wird alle 12 Monate geprüft.

über 7,5 t - 12 Monate bis zur 1. Untersuchung und jede weitere Untersuchung auch wieder nach 12 Monaten.

Bearbeitet von lemuba
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Hi Ned, 

 

kann es sein, dass die Fahrzeug mal in der Vermietung war? 

Wenn ich das richtig im Kopf habe ist dann wie bei Taxen eine jährliche HU notwendig. Kann das aber jetzt nicht sicher sagen. 

 

Gruss

Steffen 

Bearbeitet von Steffmuc

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Hallo,

schau mal auf Deiner Bescheinigung nach, da hat Dein TÜV einen Fehler gemacht, würde ich reklamieren und das Jahr kostenlos verlangen.

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... nope. Erstbesitzer:in

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Steht doch alles in der StVZO,  

Paragraph 29 iVm Anlage VIII, VIIIa 

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Hilft dann sicherlich auch bei der Korrektur der fehlerhaften neuen Frist durch Sachverständigen.

Bearbeitet von tonitest
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Wäre auch irrelevant wenn er mal in der Vermietung war da eine erneute Zulassung nicht mehr als Selbstfahrvermietfahrzeug stattfinden würde

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Hallo,

als ich meinen 4 motion (3,88 to) nach zwei Jahren bei der Inspektion hatte und auch den TÜV beauftragt hatte war beim abholen der TÜV nur um 1 Jahr verlängert. Gut das ich nochmal auf die Plakette geschaut habe bevor ich vom Hof fuhr. Also wieder zum Tresen und nach dem ich den TÜV Mann aufgeklärt habe (er musste erst in seinem Laptop nachschauen) korrigierte er den TÜV Bericht und ich bekam die 2 Jahres Plakette.

Also nachhaken und korrigieren lassen.

gruss Wolfgang 

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Moin Wolfgang. 

 

Danke für die hilfreiche Info. 

 

VG Ned 

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Moin. 

 

Jetzt sagt der Cali Stützpunkt:

"Der DEKRA Mitarbeiter hat auch gesagt, dass bei Fahrzeugen über 3,5 T jährlich die HU fällig ist." 

 

Habt Ihr alle 2 Jahre beim 680er >3,5to bis zum Sechsten bekommen? 

 

Ich weiß wirklich nicht was ich machen soll. 

 

VG Ned 

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Es ist eindeutig Ned:

 

Der Dekra-Mitarbeiter muss unter 2.1.6 "Wohnmobile" in die StVZO schauen:

Die ersten 6 Jahre alle 2 Jahre, dann jährlich.

Bei Fahrzeugen für den Gütertransport ist das anders...

 

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Gruß, Stefan

Bearbeitet von Ranger
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Versthe gar nicht wie man so einen Quatsch behaupten kann. Das wird doch nicht die erste HU bei denen gewesen sein.

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die geben Niemals Fehler zu. und wenn hat derjenige gerade gekündigt.

P.S. die erste Prüfung durfte auch ein KFZ-Meister machen, dann aber auch nur für 1 Jahr/egal welches KFZ.

Gruß Christian

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Diese Meister-HU ist kaum noch anzutreffen. Der Aufwand lohnt sich für ein kalkulierendes Autohaus einfach nicht mehr. Grossbetriebe geben sogar schon die AU an die Prüforganisationen ab.

 

Gruß T2-Fahrer 

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