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Neu: Geräuschgrenzwerte für PKW-Reifen


CaliGypsy

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Hallo,

 

es hört nicht auf ...

 

 

Vorgabe von Geräuschgrenzwerten ab 10/2009:

 

Mit der Richtlinie ECE-R 117 hat die EU Grenzwerte für das Abroll-Geräusch von

PKW-Reifen festgelegt. Reifen, die diese Grenzwerte erfüllen, tragen als Kennzeichen

ein "S" für Sound auf der Reifenflanke (im Anschluss an die Genehmigungsnummer).

Deutschland hat die EU Richtlinie weitestgehend übernommen.

 

 

Wichtig:

 

Geländeprofile und viele M+S Reifen für unseren T5 werden KEINE "S" Kennzeichnung

erhalten, da der entsprechende Reifenaufbau nicht geeignet ist die neuen Geräusch-

grenzwerte zu erfüllen ...

 

 

Termine:

 

Ab den aufgeführten Terminen darf der Reifenhandel keine Reifen ohne die neue

"S" Kennzeichnung mehr verkaufen.

 

1. Oktober 2009

für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einem Querschnitt bis 185 Millimeter

 

1. Oktober 2010

für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einem Querschnitt von 185 bis 215 Millimeter

 

1. Oktober 2011

für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einem Querschnitt über 215 Millimeter

 

solong

 

 

Gypsy

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Top-Benutzer in diesem Thema

  • CaliGypsy

    1

  • JoJoM

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Die scheinen nichts zu tun zu haben....... Und sowas bezahlen wir auch noch mit unseren Steuern.....:(

 

LG Wolf

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