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Gebrauchter California Ocean - Als was war er vorher zugelassen?


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Möchte dich nicht belehren aber Verkäufer wollen verkaufen. Daher solche Dinge am besten immer schriftlich festhalten.

 

Ich denke aber auch das sich das regeln lässt. Mein Arbeitskollege hat seinen T6.1 ohne Probleme selber umschüsseln lassen. Glaube keine 200,00€ 

 

Beste Grüße 

 

Stefan Schneider 

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Ui cool, dann habe ich ein Unikat.

Sollte ich wohl ab sofort nicht mehr bewegen und in die Garage stellen …. 😀

 

Will Dir Deine ganz sicher vorhandene Cali-Kompetenz nicht absprechen, aber manchmal kann man auch noch dazu lernen.

Bei den ersten Beach war das Aufstelldach Sonderausstattung! Erst waren das Multivan Beach, meines Wissens nach, immer ohne Aufstelldach.

Und dann hießen die iwann California Beach, mit Aufstelldach als aufpreispflichtige Option!

Hab den Beweis vor der Tür stehen! 😉

Und hier auch noch schwarz auf grün gesprenkelt:

 

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Und natürlich wird niemand bei nem Aufstelldach eine Dachluke nachrüsten (wobei die mit dem Stern ein Schiebedach als Option haben!). War ja auch nur mein Beispiel, wie ich zu der Wohnmobilzulassung kam.

Aber imho kamen in 2022 alle Ocean und Coasts vom Werk als Wohnmobile.

Und wenn der Cali auch auf dem Papier mal eines war, dann sollte es ja wohl auch keine Probleme geben, wieder eines draus zu machen.

 

Bearbeitet von Joe
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Achso… solch ein älteres Modell…

 

 

Oben schreibst du EZ.22 das hat mich verwirrt 😜

 

Das Problem ist eben, dass den Zulassungsbehörden Wurscht ist, was irgendwann früher mal war, wenn das Fzg als PKW zugelassen ist/war und auf WOMO umgeschlüsselt werden soll, braucht es seit diesem Jahr eine separate Zwangsentlüftung…

 

Da das Thema noch sehr neu ist gibt es dafür grad noch keine einfache Lösung.

 

Wenn der TE Glück hat und in den Unterlagen irgendwo noch SA steht etc. könnte es vielleicht klappen.
 

 

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Andere Hersteller kriegen das mit Aufstelldach und Luke hin. Optisch würde ich das nicht haben wollen aber zum lüften wäre das schon mega. 

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Jetzt wollen wir doch erst mal abwarten, ob der TE nach dem Gespräch mit dem Verkäufer eine Lösung findet.....☺️

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Nachdem die Schwiegerleute für heute weg sind, habe ich gerade nochmal Zeit gefunden die Unterlagen raus zu suchen, um meinem Freundlichen eine Mail aufzusetzen, auf die ich mich beim morgigen Telefonat beziehen kann. Dabei ist mir in der ZuB Teil I folgender Passus am Ende bei den Bemerkungen aufgefallen:

Bedeutet das, dass hier von SA auf AF umgemünzt wurde? So lese ich das zumindest raus.

 

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Richtig... Wann wurde dein Cali denn zugelassen?

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August 2022

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Bist du sicher,dass dein Fahrzeug kein Reimport war?

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Ziemlich. Der Verkäufer hat mir bestätigt, dass es ein Fahrzeug für den deutschen Markt ist. Zudem habe ich unter 2.2 keine genullte Nummer sondern eine 9-stellige Prüfziffer.

 

Zudem steht im Kaufvertrag: Das Fahrzeug ist nicht reimportiert.

Bearbeitet von Calicorn
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Die habe ich auch, ist aber ein Reimport aus DK.

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Das mit den genullten Nummern unter 2.2 ist Vergangenheit,da Reimporte bis auf Kleinigkeiten(zB. Unterbodenschutz, Kühlwasserfrostschutz...)sich in der Ausstattung kaum unterscheiden.

Es gibt dreistellige Ausstattungscodes..Daran ist erkennbar,ob du ein Reimport hast.

Jetzt bist du zumindest aber sicher,dass der Händler dich angelogen hat.Sowas nennt man im Juristendeutsch: arglistige Täuschung 

Bearbeitet von Martin01
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Ich kann deinen Gedankengang nicht so richtig nachvollziehen. 

Wie kommst du darauf, dass der Händler mich angelogen hat? 

 

Zumal ich, wenn ich die FIN in erWIN abgleiche sehe, dass die Initialinspektion bei 1km Anfang August 2022 bei genau dem Autohaus erfolgt ist, wo ich ihn jetzt gebraucht gekauft habe. 

Auch der erste Ölwechsel nach 12 Monaten ist in Deutschland erfolgt.

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Ist das keine Lüge?

 

Hast du ja vorher nicht erwähnt...Anders läuft das bei Reimporten allerdings auch nicht ab...

Bearbeitet von Martin01
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Dazu müßte Vorsatz seitens des Händlers vorliegen. (und im Zweifel bewiesen werden).

Der Händler hat den Cali vor 1,5, Jahren wahrscheinlich als WoMo verkauft, so steht der auch noch in seinen Unterlagen / Datenbank, und hat von der Umschlüsselung des Vorbesitzers gar nix mitbekommen. Ob er dies bei Rücknahme/Rückkauf hätte prüfen müssen, habe ich Zweifel.

Nichtsdestotrotz gehört das Gutachten zur Umschlüsselung zum Fahrzeug, im Zweifel muß der Händler dies vom Vorbesitzer besorgen.

 

Was hat jetzt eigentlich die Frage zum Re-Import mit der Lösung des Problems der (Um-)Schlüsselung zu tun? mMn nix.

 

Ja, das bedeutet dies.

Du könntest damit auch mal bei Deiner Zulassungsstelle anrufen und fragen, ob sie dies wieder zu SA ändern ohne erneutes Gutachten, da dies ja so in der ZB vermerkt ist. Aber da mußt Du den richtigen Sachbearbeiter / Sachgebietsleiter (für Sonderfälle / Spezialfälle) ans Telefon bekommen, die normalen Sachbearbeiter sind damit überfordert und werden sagen "Geht nur mit Gutachten", mit denen brauchst Du nicht diskutieren.

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