MaLachML Geschrieben 26. Januar 2024 Teilen Geschrieben 26. Januar 2024 Ohne Steuerexperte zu sein, ist doch der „Verlust“ von dem du schriebst kein wirklicher Verlust, sondern nur eine Verschiebung durch die Abschreibung? Durch die höhere Abschreibung (als der Wertverlust) und den damit geringeren Buchwert senkst du in dieser Zeit dein zu versteuerndes Einkommen. Dieser Vorteil muss dann wieder zurück gezahlt werden, wenn er über Buchwert verkauft wird, weil die Differenz dein Gewinn ist. Indirekt könntest du auch eine Rücklage der Differenz aus Wertverlust und Abschreibung bilden, dann hast du das gleiche. Was auch zu beachten ist, wenn du den Bus in die Firma nimmst und dir schon Gedanken über den Verkauf machst, dann musst du bei Verkauf an privat nach meinem Kenntnisstand auch die gesetzliche Gebrauchtwagengantie geben. Ausnahme du verkaufst B2B. Wenn Verkauf von privat, dann gilt das nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sanne70 Geschrieben 26. Januar 2024 Autor Teilen Geschrieben 26. Januar 2024 (bearbeitet) Vielen Dank @MaLachML Ich bin auch überhaupt keine Steuerexpertin, möchte aber gerne verstehen, was ich warum tue 🙂 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das hat mir meine Steuerberaterin auch gesagt, aber das habe ich (noch) nicht so richtig begriffen. Ich habe ein bisschen herumgerechnet und würde ihn gerne mit 49%-tiger beruflicher Nutzung im Privatvermögen lassen. Mal sehen, ob das so geht?! Mich stört, dass ich die Nettoeinnahme bei Verkauf mit meinem Steuersatz versteuern muss. Das kann dann bei geringem Wertverlust unter Umständen echt viel sein (kommt auf den Zeitpunkt des Verkaufs an). Und die vorher erstattete USt muss ich dann auch anteilig wieder zurückzahlen. Exakt! Zwei Jahre. Und wenn das KFZ (egal wie alt) im Betriebsvermögen ist, dann entnimmt man es vorher (zahlt darauf USt und ESt) und verkauft es dann privat. Da gibt es dann keine Gewährleistung. Oder man verkauft es für einen meist geringeren Preis an einen Händler oder gibt es in Zahlung (ebenfalls mit USt und ESt). Da muss man dann ebenfalls keine Gewährleistung geben. Das Thema hatte ich gerade mit Firmenwagen, der durch den Cali ersetzt werden soll. Bearbeitet 26. Januar 2024 von Sanne70 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
MaLachML Geschrieben 26. Januar 2024 Teilen Geschrieben 26. Januar 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Andererseits, wenn du den Cali privat kaufst, hast du vorher schon versteuert, da du ihn ja nicht aus Firmenmitteln bezahlst, sondern aus deinem Privatvermögen. Es gibt bestimmt Nuancen, die vorteilhaft für die ein oder andere Variante sind, aber ich denke die sind nicht kriegsentscheidend. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Wurstblinker Geschrieben 27. Januar 2024 Teilen Geschrieben 27. Januar 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Für den Verkauf von privat muss das Fahrzeug dann auch auf den Verkäufer zugelassen werden(Halterwechsel) oder kann es auch noch auf die Firma zugelassen sein ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bulli53 Geschrieben 27. Januar 2024 Teilen Geschrieben 27. Januar 2024 Bei Freiberuflern, wie in diesem Fall, ist das KFZ auf den Namen des Freiberuflers zugelassen. Ein Freiberufler ist im steuerlichen Sinn kein Gewerbetreibender. Wie oben bereits angesprochen: wenn das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen steht, dann werden alle Kosten aus dem versteuerten Einkommen des FB bezahlten erst in der Folge mit dem Einkommen des FB verrechnet. und jetzt könnte man noch über Liquidität des FB oder des Halters spekulieren. 😉 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sanne70 Geschrieben 27. Januar 2024 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Da hat es jetzt gerade bei mir „klick“ gemacht. Der große Unterschied ist doch der, dass beim „KFZ-im-Privatvermögen“, der Steuerpflichtige in Vorleistung geht und beim Betriebsvermögen der Staat. Ansonsten ist es von den Summen her wahrscheinlich alles ziemlich gehuppt wie gesprungen. Der einzige wirklich wesentliche Unterschied ist die Versteuerung beim Kauf und Verkauf. Zu Beginn spart man bei der Variante „Betriebsvermögen“ zwar 19% ein, am Ende jedoch muss man jedoch 19% zzgl persönlichem Steuersatz (meist was zwischen 30-42%) zurückzahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bulli53 Geschrieben 27. Januar 2024 Teilen Geschrieben 27. Januar 2024 Und dann sprich mit Deinem STB über die MWST Auswirkungen. denn vermutlich berechnest Du für Deine Leistungen auch MWST an Deine Kunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 27. Januar 2024 Teilen Geschrieben 27. Januar 2024 Wobei ja viele Freiberufler keine Mehrwertsteuer ausweisen und damit auch keine erstattet bekommen - Sanne gehört da aber wohl nicht dazu. Interessant allerdings der Hinweise, dass im Verkaufsfall Freiberufler keine Gewährleistung geben müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sanne70 Geschrieben 27. Januar 2024 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2024 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nee, stimmt, ich weise sie aus und bekäme sie beim Kauf auch voll erstattet. Das hat nichts mit Freiberufler zu tun. Die Gewährleistung musst Du beim Verkauf geben, wenn sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen befinden. Dabei ist es egal, ob Freiberufler oder Firma. Wenn sich das Fahrzeug im Privatvermögen einer Person befindet (eine Firma kann glaube ich kein Privatvermögen haben 😏), dann kann es ohne Gewährleistung verkauft werden. Man kann es aber aus dem Betriebsvermögen auch wieder an eine Firma verkaufen (z.B. Autohändler), dann hast Du auch keine Gewährleistungspflicht, trotzdem es im Betriebsvermögen ist/war. Was kann es denn da für Auswirkungen geben?? Ich bekäme sie voll erstattet. Mehr kann doch nicht passieren, oder? Bearbeitet 27. Januar 2024 von Sanne70 Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 27. Januar 2024 Teilen Geschrieben 27. Januar 2024 Zur Gewährleistung habe ich vorhin folgendes gefunden: You do not have the required permissions to view the image content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bulli53 Geschrieben 27. Januar 2024 Teilen Geschrieben 27. Januar 2024 Genau das von MarBo zitierte Urteil hatte ich im Kopf. Als Freiberufler stehe ich als Halter im Brief/Schein. Niemand sieht meine unternehmerische Tätigkeit in den Verkaufsunterlagen. Oder gar ob das Kfz im Privat- oder Betriebsvermögen ist. Das ist in erster Linie steuerlich relevant. Auch handele ich bei diesem Geschäft sehr entfernt von meiner beruflichen Tätigkeit. Im Zweifel muss das ein Gericht klären. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sanne70 Geschrieben 27. Januar 2024 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ah ja, interessant! Das wusste ich nicht. Viel relevanter finde ich aber beim Wiederverkauf die Besteuerung (19% + pers. Steuersatz). Aber ehrlich gesagt freue ich mich gerade eher total auf meinen Bus und denke nicht wirklich daran, ihn ganz schnell wieder zu verkaufen 😁. Die für mich beste Variante wäre wahrscheinlich ihn im Privatvermögen zu lassen und zu 40-50% beruflich zu nutzen und diese Pauschale steuerlich abzusetzen. Und absetzbar ist auch im Privatvermögen alles inkl. Abschreibung vom Bruttokaufpreis über 6 Jahre. Fragt sich nur, wie und ob man die max. 49% belegen muss 🤔 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sir_Tobi Geschrieben 28. Januar 2024 Teilen Geschrieben 28. Januar 2024 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ob: Selbstverständlich Wie: Fahrtenbuch oder Einzelnachweis der betrieblich veranlassten Fahrten Ich habe meinen Cali auch im Betriebsvermögen meiner GmbH. Das Fahrtenbuch wird elektronisch über GPS geführt ( You do not have the required permissions to view the link content in this post. ). Das ist vom Erfassungsaufwand sehr überschaubar. Denn bei Privatfahrten muss gar nichts gemacht werden. Diese werden automatisch nach einer Woche als solche gekennzeichnet. Bearbeitet 28. Januar 2024 von Sir_Tobi Zitieren Link zu diesem Kommentar
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