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Fahrzeug im Betriebsvermögen oder Privatvermögen - Fragen zu dem Thema


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Liebe Leute,

 

ich löchere schon meine Steuerberaterin und überlege und bin nicht sicher, was besser ist. Vielleicht kann mir Eure Erfahrung helfen?

 

Ich frage mich, welche Variante für mich günstiger ist. Cali ins Betriebsvermögen oder Cali ins Privatvermögen?

Klar, erst einmal erscheint es sehr attraktiv, ihn als Firmenwagen zu führen, weil man

 

a) die MwSt erstattet bekommt

b) alle Ausgaben absetzen kann

 

Dem gegenüber steht der hohe Listenpreis und der geringe Wertverlust. Ich bin mir unsicher, was besser ist und wollte Euch mal fragen.

 

Anschaffungskosten/Listenpreis sind knapp 80k

Bei der betrieblichen Nutzung käme ich wahrscheinlich mit Ach und Krach gerade mal auf die notwendigen 50% für die 1%-Regel, weil er ja auch privates Reisemobil ist. Ob ich die schaffe ist allerdings keinesfalls sicher. Könnte auch sein, dass ich da weit drunter liege.

 

Jeden betrieblichen Kilometer mit 30 Cent abrechnen ist lächerlich. Da kommt nix bei rum. Sooooooo viel fahre ich nicht. Wahrscheinlich komme ich auf max. 12.000 km/Jahr.

 

Ich habe nun gelesen, dass man aber auch die Nutzung des privaten KFZ inkl. Abschreibungen (mit MwSt), tatsächliche Ausgaben (Versicherungen, Anschaffungen, Werkstatt, Treibstoff) absetzen kann, indem man diese Kosten auflistet und die reale Kilometerpauschale berechnet (Kosten geteilt durch gefahrene Kilometer). Angenommen ich habe Kosten von 16.000 €/Jahr und bin 10.000km gefahren, dann liegt meine Kilometerpauschale bei 1,60€ und nicht nur bei 30 Cent. Das klingt total fair.

 

Hat das schon mal jemand gemacht und kann mir dazu- oder davon abraten?

 

Wenn ich meinen Cali im Betriebsvermögen habe, dann lohnen sich ersten sechs Jahre. Aber nach sechs Jahren ist er abgeschrieben. Restwert ist Null. Wenn ich ihn dann dem Betriebsvermögen entnehme und verkaufe, dann hat er ja vielleicht noch einen realen Wert von 50.000 (keine Ahnung) und von denen muss ich ja dann wiederum MwSt und Einkommensteuer (40%) ans Finanzamt abführen, oder? Das wären knapp 25.000€. Das rechnet sich ja absolut überhaupt gar nicht. Nach den 6 Jahren greift die Kostendeckelung, da kann ich dann auch wahrscheinlich nix mehr absetzen. Da würde ich dann allerdings Fahrtenbuch führen und dann ließen sich die Kosten wie bei der berechneten Pauschale realistisch absetzen.
 

Mit meiner Steuerberaterin rede ich natürlich auch noch mal. Ich würde es trotzdem gerne verstehen.

 

Ich kann mir den Bus auch im Privatvermögen leisten.

Meine Steuerberaterin sagte mir, dass mein derzeitiger Firmenwagen (Kombi, 1%) idR mit Null fährt (Kostendeckelung).

Sie empfahl mir, den Cali im Privatvermögen zu belassen und 30 Cent pro Kilometer abzurechnen. Das mit der selbst berechneten Kilometerpauschale habe ich jetzt erst beim Recherchieren gefunden: Siehe hier unter der Überschrift „Tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen“


Habt ihr vielleicht noch Tipps? Habe ich irgendwo grobe gedankliche Fehler?

 

 

 

 

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Moin,

 

Da du im Profil angegeben hast, dass Dein Cali als WoMo zugelassen ist: 

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, stellen sich die FAs quer bei WoMos als Betriebsvermögen und erkennen dies nicht an. Du müsstest auf PKW umschlüsseln lassen, danach wird es aber wohl mittlerweile schwierig, wieder auf WoMo zurückzuschlüsseln (Stichwort Zwangsbelüftung / Zangsentlüftung beim WoMo). 

 

Was nun finanziell insgesamt günstiger ist, kann ich nicht sagen. 

 

Im übrigen gibt es dazu zu schon einige Beiträge zu dem Thema, einfach mal die Suche oben rechts mit z. Bsp. "Betriebsvermögen " , Steuerberater o.ä. füttern.

Bearbeitet von tonitest
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Würde ich im Privatvermögen lassen. Gründe hast Du ja schon gut aufgezählt. Und zu den tatsächlichen Kosten:

 

"Tatsächliche Kfz-Kosten geltend machen

Je nach Fahrzeugart und damit verbundenen Ausgaben für Ihr Auto kann es sich lohnen, statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Dafür müssen Sie alle Belege der laufenden Kfz-Kosten des Privatwagens über das ganze Jahr sammeln. Außerdem müssen Sie den Anteil nachweisen, zu dem das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Am Jahresende rechnen Sie die Gesamtkosten auf die gefahrene Jahresleistung um und können die anteiligen Kfz-Kosten betrieblich berücksichtigen. Entscheidend ist, dass die Kosten nachgewiesen werden."

 

Das gibt ewige Auseinandersetzungen mit dem FA, vollständigkeit der Belege, Fahrtenbuch lückenlos ect. Würde ich nicht machen.

 

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Vielen Dank!

 

Ich habe schon wie verrückt im Forum gesucht und die Suche bemüht und auch ein paar Beiträge gefunden. So richtig weitergebracht haben sie mich nicht. Aber den Begriff „Steuerberater“ gebe ich noch mal ein 🙂

 

Nein, jobbedingt wäre es bei mir kein Problem den Cali ins Betriebsvermögen zu nehmen.

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Das ist eigentlich kein Problem. Die Belege existieren ja real und ich habe ja ein Steuerbüro. Ich habe ausgerechnet, dass ich inkl. Afa in den ersten Jahren 4.800 €/Jahr steuerlich geltend machen könnte (bei 70/30 - priv/dienstl). Bei 30 Cent/km wären das nur 900 €.

 

Ja, da tendiere ich auch hin. Natürlich hätte ich die 12.000 USt gerne zurück, aber irgendwie glaube ich, dass das eine Milchmädchenrechnung ist.

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Also dass man einen Cali/WoMo generell nicht ins Betriebsvermögen nehmen kann, stimmt nicht.

Ich habe seit 2016 den 3. Cali (2x Coast, 1x Ocean) im Betriebsvermögen. Wie man die Betriebskosten und die Höhe der Abschreibung berechnet, ist ein anderes Thema. Ich denke, dass man mind. 50% geschäftlich damit fahren muss. Bei mir sind es noch mehr und ich muss das durch ein Fahrtenbuch nachweisen. In meinem Fall sind es über 90% und ich kann über eine Investitionsrücklage bis zu 40/50% im ersten Jahr abschreiben, aktuell z. B. auch rückwirkend auf 2022.

 

Das mit der USt hat sicherlich einen kurzfristig positiven Effekt eines zinslosen Darlehens… Du mußt bei VK die Steuer auf den dann reduzierten Preis natürlich wieder bezahlen. Solltest Du den Bus lange behalten, ist es sicher positiv.

 

Ansonsten kennt sich leider nicht jeder Steuerberater automatisch gut mit allen Themen aus. Habe selber 2 x gewechselt bis ich seit 15 Jahren den richtigen habe. Das mit der Investitionsrücklage auch bei einem gebrauchten Fahrzeug hatte der Steuerberater meines Bruders z. B. nicht gewußt 🤪

Bearbeitet von Norbert aus W
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Genau das habe ich auch gerade mit meiner Exceltabelle ermittelt.

 

Mein beruflicher Anteil liegt wahrscheinlich bei maximal 49%, eher darunter (25 - 35%). So kann ich frei entscheiden, ob ins Privatvermögen oder ins Betriebsvermögen. Die Abschreibungsjahre 1-6 ist er scheinbar besser im Privatvermögen aufgehoben immer unter Berücksichtigung des eventuellen Wiederverkaufs. Nach 10 Jahren ist es etwa gleich. Irgendwann kehrt es sich um, wenn der Wertverlust einsetzt. Wenn er lange bleibt, dann wäre er besser im Betriebsvermögen untergebracht, wobei man auch tatsächlich die Kirche im Dorf lassen muss. Es geht am Ende (15 Jahre) um 50-60/Monat. So jedenfalls meine Berechnungen.

 

Investitionsrücklage geht bei mir nicht, weil keine 90% betriebliche Nutzung.

 

Tja, wie lange fahre ich ihn? Wenn ich das wüsste!!?

Und wie wertstabil ist er? Hat mal jemand eine Glaskugel? 😁

 

Bearbeitet von Sanne70
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Wir haben seid 9 Jahren den Cali im Betriebsvermögen. Alle Kosten gehen auf die Firma. Zugelassen ist der Küchencali als Kombilimousine. Zeitnah zur Anmeldung  fand eine Betriebsprüfung mit Besichtigung des Fahrzeuges statt. Der betriebliche Nutzen wurde vom Prüfer akzeptiert. Das Fahrzeig dient Freiberuflern als Besprechungs- und Arbeitsraum etc..
Der Restwert nach Abschreibung interessierte uns damals und heute herzlich wenig. Niemand weiß, was die Karre nach 6 Jahren wert ist.
 

Wir fahren den Wagen und haben Spaß damit. Was nach 6 Jahren mit Steuer auf den Restwert hätte sein können konnte und kann man nur raten.

 4€ 80 .000 oder der Restwert ist ein relativ geringer Betrag. Im Grundsatz geht es bei Betriebsvermögen um Mschinen, Immobilien etc. Da stehen dann andere Summen, 

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Ich könnte den Cali problemlos ins Betriebsvermögen reinnehmen. Ich habe einen Wohnwagen, bei dem ich auch alle Ausgaben zu 30% anrechnen lassen kann. Mein Job ermöglicht das. Von allen (selbstständigen) Freunden und Bekannten wird mir das auch empfohlen, allerdings fahren die auch definitiv >50% beruflich.

 

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Das habe ich nicht verstanden.

 

Es hat hat alles sein Für und Wieder.

  • Nehme ich ihn ins Betriebsvermögen, bekomme ich sofort die USt erstattet. Das ist zwar schön und macht ein „gutes Gefühl“, aber angewiesen bin ich darauf nicht.
  • Nehme ich ihn ins Privatvermögen muss ich beim Verkauf weder USt abführen noch die Einnahme versteuern.
  • Abschreiben kann ich ihn sowohl im Privatvermögen (80k auf 6 Jahre), als auch im Betriebsvermögen (67k auf 6 Jahre).
  • Abschreiben kann eh immer nur den beruflichen Anteil, entweder mit der 1%-Methode (eher ungünstig und lohnt sich bei vielen Privatfahrten) oder über das Fahrtenbuch (lohnt sich bei vielen beruflichen Fahrten).

Wenn ich jetzt also 13k erstattet bekomme und irgendwann den Cali mal für 30k verkaufe, dann muss ich (mehr als) 13k wieder ans Finanzamt zurückzahlen (19% USt + 35% angenommener Steuersatz). Das ist dann Plusminusnull.
 

Ich glaube, die beste Variante ist ihn mit 49% ins Privatvermögen zu nehmen. Ob das ohne Fahrtenbuch geht? Früher bei meinem alten T3 ging das noch.

 

 

 

 

 

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Ein geringer Betrag, gemessen an dem Betriebsvermögen von Unternehmen, die Immobilien,  Maschinen etc. im Falle einer Betriebsauflösung oder Verkauf versteuern müssen. 
 

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Hallo Sanne, es kommt auch auf deine Gesellschaftsform an welche Möglichkeiten sich anbieten. Bist du z.B. Geschäftsführer einer GmbH, dann kannst du das Auto privat kaufen und an die GmbH vermieten. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das ein sog. Insichgeschäft und muss im Gesellschaftervertrag geregelt sein.

Kannst du ja als Anstoß für dein Gespräch mit dem Steuerberater mitnehmen 🙂

Viele Grüße

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Das geht leider nicht. Ich bin Freiberuflerin. Aber Danke für den Tipp! 😃

 

Ja, das kann sein. So ein Unternehmen bin ich aber nicht. Ich bin Freiberuflerin, die ihr Fahrzeug sowohl beruflich als auch privat nutzt.

Bearbeitet von Sanne70
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Wir sind auch Freiberufler. Vor Jahren haben wir uns für den Bulli entschieden. Die Versteuerung das Restwertes wird nach dem bemessen was Du an Restwert erzielst. Je geringer der ausgewiesene Restwert, dem so geringer die Steuer.  Auf  einen hohen Wiederverkaufspreis  setzten wir genau so wenig wie auf eine über Jahre unveränderte Steuer. Wenn du den Wagen nach 10 Jahren verschenkst oder er untergeht zahlst Du Nix. 
Ein Steuerberater ist ein Berater in Steuersachen. Nicht in Bulli-Leidenschaft, Lebensführung oder gar in Vermehrung Deines Vermögens. Manchmal klappt es, gemeinsam mit einem Steuerberater Deine Steuerlast zu senken. 
Mein STB,, den ich seid 30 Jahren habe, sagte: Wenn Du gut verdienst musst Du viel Steuern zahlen. Wenn nicht, dann zahlst Du weniger. 
Mit meinem STB bin ich sehr zufrieden. Für Geldanlage habe ich einen freien Anlageberater. Mir beiden spreche ich 2 - 4 mal p. A. Ansonsten lebe ich. 
 

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@Bulli53 Danke für Deinen Beitrag! Ganz so läuft es nicht. Ich wollte mein altes Auto dem Betriebsvermögen entnehmen und musste glaubhaft den geringen Kaufpreis belegen. Eine Werkstatt bot mir 300 €. Das Schreiben wurde nicht akzeptiert. Wenn er untergegangen wäre, dann hätte ich das auch belegen müssen 😁 Nun konnte ich 1.500 € glaubhaft belegen und muss davon knapp 750 € ans Finanzamt zahlen. So bleiben mir wenigstens noch 750 € übrig. Wenn ich ihn verschenke oder versenke bekomme ich gar nix.

 

Bei meinem vorherigen KFZ war mir das latte. Das war günstig in Anschaffung und Unterhalt. Über die 1%-Regel konnte ich die letzten Jahre gar nichts mehr absetzen. Hat mich aber nicht interessiert. Bei dem Bus interessiert mich das jetzt schon, weil es um ganz andere Summen geht vor allem in der ersten sechs Jahren der Abschreibung.

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Vergiss eines nicht: jeder Cent den Du in den nächsten Jahren für den Bulli ausgibst sind Betriebsausgaben und schmälern Dein steuerliches Einkommen. 

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Ja, das stimmt wohl, wobei ich die ersten 800 € / Monat Ausgabe sehr wohl versteuern muss (1%-Regel). Alles was drüber ist zählt dann erst als Ausgabe. In den ersten sechs Jahren der Abschreibung ist das kein Problem. Danach relativiert sich dieser Vorteil dann. Das wäre mir ja grundsätzlich alles wurscht, wenn ich wüsste, dass ich ihn jetzt die nächsten 15 Jahre fahre. Vielleicht bekomme ich aber auch einen Flitz und will in fünf Jahren ein größeres WoMo haben (5.40 m mit Nasszelle und so). Dann habe ich bei einem hohen Restwert die Brille auf... 🤓

 

Wenn er im Privatvermögen bleibt, kann man trotzdem alles absetzen inklusive Abschreibung vom Bruttowert, aber eben nur prozentual (Privatfahrten-Betriebsfahrten) und maximal 49%. Dafür habe ich nicht diese 800 € / Monat an der Backe, die ich mit den Ausgaben erst mal erreichen muss. Das wäre ja eigentlich auch total fair und vor allem auch realistisch. Da könnte ich 100 € ausgeben und 49 € davon ließen sich absetzen.

 

Aber mir geht es hier nicht um den letzten €, sondern nur um den Verlust beim eventuellen Wiederverkauf innerhalb der ersten 1-10 Jahre, weil man dann die Einnahme bei einem hohen Wiederkaufspreis voll versteuern muss.

 

Wenn ich ihn kommende Woche abhole und die ersten 10 Stunden gefahren bin, werde ich mir ein Leben ohne Cali wahrscheinlich nicht mehr vorstellen können 😁. Auch meinen alten T3-Bus habe ich total geliebt, aber der fiel leider auseinander. Er war damals nicht im Betriebs- sondern im Privatvermögen. Es wurden 49% angesetzt (die waren wahrscheinlich real etwas zu wenig) und fertig.

Bearbeitet von Sanne70
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