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Schwarmwissen erbeten


BulliKuno

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

Vorab, die Suchfunktion habe ich genutzt aber noch nichts Schlüssiges gefunden.

 

Gerade haben wir einen 2019er Cali Beach T6 als Zugfahrzeug für unseren Wohnwagen gekauft.

Jetzt bin ich am Überlegen, ob wir ihn als PKW weiterlaufen lassen oder als Sonderfahrzeug/Wohnmobil umschlüsseln.

Manchmal gelten Fahrverbote nicht für „durchreisende“ Wohnmobile. 

 

Dabei geht es nicht wirklich ums Geld sparen (ist eh alles sehr/zu teuer finde ich) sondern um mögliche Ausnahmen für Wohnmobile.

Ich habe aber auch gelesen, dass die Versicherungen für Wohnmobile wohl nicht die Schäden abdecken, die bei PKW abgedeckt wären.

Wir fahren eigentlich mit Teilkasko ganz gut als PkW. Unser Wohnwagen hat Vollkasko.

 

Also Fragen über Fragen, momentan tendiere ich dazu, den Bulli als PKW weiterlaufen zu lassen. Was meint Ihr?


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Moin, 

Also über die Suche oder auch mal das Überfliegen der einzelnen Unterforen findet man schon einiges.

Zuerst solltest Du klären, ob Dein Beach überhaupt ein WoMo werden kann

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Und dazu auch mal die Suche oben rechts nutzen. 

Seit Anfang 2023 ist wohl auch eine Zwangsbelüftung gefordert.

 

Intensive Diskussion insbes. Auch zur Umschlüsselung war zum Jahreswechsel hier, inkl. Vor/Nachteilen PKW/WoMo-Zulassung.

 

Falls Dein Beach kein WoMo werden kann, erübrigen sich weitere Fragen.

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Dankeschön, das hilft weiter. 🙏
 


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Wenn du deine Frage jetzt noch in englisch stellst bist du sogar im richtigen Unterforum.

 

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Can you give an example?

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@Knox16 

Apologies for choosing the wrong section.  Wasn’t aware of being in an English speaking part of Caliboard 😉

Bearbeitet von BulliKuno

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  • 6 Monate später...

Was hast du gegen PKW Zulassung?  Bei vielen Verboten wie  beim (LKW Symbol) Überholverbot, Durchfahrtsverbot usw. sind PKW nicht betroffen selbst, wenn du einen Anhänger mitführst. Wir haben beides und ziehen den Wohnwagen 2 t lieber mit einem PKW 3,5 t . Würde ich den Wohnwagen hinter den GC hängen wäre ich nicht so frei. 

Bearbeitet von morgenroete
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Bei Wohnmobilen bis 3,5to gibt es dahingehend keinerlei Einschränkungen im Vergleich zu einem normalen PKW. Auch nicht mit Anhänger…
 

Außer bei speziell gekennzeichneten Parkplätzen. 
Dafür darf man aber genau genommen, mit einem PKW-Cali nicht auf Womo-Parkplätzen stehen… hat beides Vor- und Nachteile. 

Bearbeitet von Bertram-der-Bulli
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Hallo zusammen!

 

@Bertram-der-Bulli

 

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Und mit dem Womo-Cali nicht auf Pkw-Parkplätzen…

Insbesondere bei Wanderparkplätzen oder auf Raststätten kommt man dabei schnell in die Bredoullie…

 

Aber, wie Du schon korrekt angemerkt hast hat beides Vor- und Nachteile. 🤷‍♂️

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

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Wanderparkplätze sind nicht nur für PKW.

 

Aufpassen muss man in Deutschland noch beim Parken auf Gehwegen. Da gilt wie uralte 2. 8 t Grenze für die zulässige Gesamtmasse.

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Richtig… aber da ist man ja mit dem Cali eh raus… egal wie er zugelassen ist 💁

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Hallo zusammen!

 

@morgenroete

 

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Das hatte ich auch nirgendwo behauptet… 😉

 

Leider werden - zumindest nach meinen Feststellungen - immer mehr (Wander)Parkplätze zusätzlich mit dem VZ 1010-58 versehen, wodurch das Parken für andere Fahrzeugklassen (z.B. Womo) dann untersagt ist.

Über 

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 Link erhältst Du hierzu ein Beispiel.

Leider betrifft das dann auch unsere geliebten, überwiegende als Womo zugelassenen Calis…

Eine Regelung nach zGM wäre für uns hier deutlich vorteilhafter.

 

Abschleppen wird man Dich dort höchstwahrscheinlich nicht, das erhöhte „Parkentgeld“ nach TBNR 112032 ff wirst Du dann aber wohl entrichten müssen… 😇

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

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Einspruch euer Ehren,  Verkehrszeichen 277 gilt sehr wohl für Womo's. Ausgenommen sind nur PKW und Kraftomnibusse. Mit einem Anhänger ist man dann schnell jenseits der 3,5 t .

 

Gruß Frank 

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Mit dem Nugget AD darf man auf Gehwegen nicht parken, weil er 3,1 t zGM hat. Hat nichts mit Zulassung zu tun. 

 

Ansonsten hat  Frank recht. Man achte auf den Wortlaut des Textes zum VZ. 

 

Gruß Andrea

Fahrlehrerin 

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Zum Glück sind wir ja nicht in der Fahrschule. Aber natürlich immer Augen auf. Je nach Ort werden die Verkehrszeichen zum Thema Parken und Halten überwiegend zum Regulieren der Gemeindefinanzen aufgestellt.

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Hallo zusammen!

 

@Keinbaum

 

@Bertram-der-Bulli schrieb, daß es bei Wohnmobilen bis 3,5t (auch mit Anhänger) bezogen auf ein Überholverbot für LKW (VZ 277) keine Einschränkungen zu  normalen Pkw gibt.

 

Dein „Einspruch“ VZ 277 gelte sehr wohl für ein Womo ist daher nur zutreffend, wenn dieses (incl. Anhänger) schwerer als 3,5t wäre.

Unter dieser Grenze ist VZ 277 de facto für ein Womo nicht relevant, daher sehe ich was das Überholverbot angeht, ebenfalls keinen Unterschied zum PKW - und nichts anderes hatte Bertram-der Bulli ja geschrieben… 😉

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

 

 

 

Bearbeitet von Slow-Fox
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