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Schwarmwissen erbeten


BulliKuno

Empfohlene BeitrÀge

Hallo zusammen,

 

Vorab, die Suchfunktion habe ich genutzt aber noch nichts SchlĂŒssiges gefunden.

 

Gerade haben wir einen 2019er Cali Beach T6 als Zugfahrzeug fĂŒr unseren Wohnwagen gekauft.

Jetzt bin ich am Überlegen, ob wir ihn als PKW weiterlaufen lassen oder als Sonderfahrzeug/Wohnmobil umschlĂŒsseln.

Manchmal gelten Fahrverbote nicht fĂŒr „durchreisende“ Wohnmobile. 

 

Dabei geht es nicht wirklich ums Geld sparen (ist eh alles sehr/zu teuer finde ich) sondern um mögliche Ausnahmen fĂŒr Wohnmobile.

Ich habe aber auch gelesen, dass die Versicherungen fĂŒr Wohnmobile wohl nicht die SchĂ€den abdecken, die bei PKW abgedeckt wĂ€ren.

Wir fahren eigentlich mit Teilkasko ganz gut als PkW. Unser Wohnwagen hat Vollkasko.

 

Also Fragen ĂŒber Fragen, momentan tendiere ich dazu, den Bulli als PKW weiterlaufen zu lassen. Was meint Ihr?


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Moin, 

Also ĂŒber die Suche oder auch mal das Überfliegen der einzelnen Unterforen findet man schon einiges.

Zuerst solltest Du klĂ€ren, ob Dein Beach ĂŒberhaupt ein WoMo werden kann

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Und dazu auch mal die Suche oben rechts nutzen. 

Seit Anfang 2023 ist wohl auch eine ZwangsbelĂŒftung gefordert.

 

Intensive Diskussion insbes. Auch zur UmschlĂŒsselung war zum Jahreswechsel hier, inkl. Vor/Nachteilen PKW/WoMo-Zulassung.

 

Falls Dein Beach kein WoMo werden kann, erĂŒbrigen sich weitere Fragen.

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Dankeschön, das hilft weiter. 🙏
 


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@Knox16 

Apologies for choosing the wrong section.  Wasn’t aware of being in an English speaking part of Caliboard 😉

Bearbeitet von BulliKuno

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  • 6 Monate spĂ€ter...

Was hast du gegen PKW Zulassung?  Bei vielen Verboten wie  beim (LKW Symbol) Überholverbot, Durchfahrtsverbot usw. sind PKW nicht betroffen selbst, wenn du einen AnhĂ€nger mitfĂŒhrst. Wir haben beides und ziehen den Wohnwagen 2 t lieber mit einem PKW 3,5 t . WĂŒrde ich den Wohnwagen hinter den GC hĂ€ngen wĂ€re ich nicht so frei. 

Bearbeitet von morgenroete
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Bei Wohnmobilen bis 3,5to gibt es dahingehend keinerlei EinschrÀnkungen im Vergleich zu einem normalen PKW. Auch nicht mit AnhÀnger

 

Außer bei speziell gekennzeichneten ParkplĂ€tzen. 
DafĂŒr darf man aber genau genommen, mit einem PKW-Cali nicht auf Womo-ParkplĂ€tzen stehen
 hat beides Vor- und Nachteile. 

Bearbeitet von Bertram-der-Bulli
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Hallo zusammen!

 

@Bertram-der-Bulli

 

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Und mit dem Womo-Cali nicht auf Pkw-ParkplÀtzen


Insbesondere bei WanderparkplÀtzen oder auf RaststÀtten kommt man dabei schnell in die Bredoullie


 

Aber, wie Du schon korrekt angemerkt hast hat beides Vor- und Nachteile.Â đŸ€·â€â™‚ïž

 

Beste GrĂŒĂŸe aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

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WanderparkplĂ€tze sind nicht nur fĂŒr PKW.

 

Aufpassen muss man in Deutschland noch beim Parken auf Gehwegen. Da gilt wie uralte 2. 8 t Grenze fĂŒr die zulĂ€ssige Gesamtmasse.

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Richtig
 aber da ist man ja mit dem Cali eh raus
 egal wie er zugelassen ist 💁

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Hallo zusammen!

 

@morgenroete

 

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Das hatte ich auch nirgendwo behauptet
 😉

 

Leider werden - zumindest nach meinen Feststellungen - immer mehr (Wander)ParkplĂ€tze zusĂ€tzlich mit dem VZ 1010-58 versehen, wodurch das Parken fĂŒr andere Fahrzeugklassen (z.B. Womo) dann untersagt ist.

Über 

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 Link erhÀltst Du hierzu ein Beispiel.

Leider betrifft das dann auch unsere geliebten, ĂŒberwiegende als Womo zugelassenen Calis


Eine Regelung nach zGM wĂ€re fĂŒr uns hier deutlich vorteilhafter.

 

Abschleppen wird man Dich dort höchstwahrscheinlich nicht, das erhöhte „Parkentgeld“ nach TBNR 112032 ff wirst Du dann aber wohl entrichten mĂŒssen
 😇

 

Beste GrĂŒĂŸe aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

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Einspruch euer Ehren,  Verkehrszeichen 277 gilt sehr wohl fĂŒr Womo's. Ausgenommen sind nur PKW und Kraftomnibusse. Mit einem AnhĂ€nger ist man dann schnell jenseits der 3,5 t .

 

Gruß Frank 

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Mit dem Nugget AD darf man auf Gehwegen nicht parken, weil er 3,1 t zGM hat. Hat nichts mit Zulassung zu tun. 

 

Ansonsten hat  Frank recht. Man achte auf den Wortlaut des Textes zum VZ. 

 

Gruß Andrea

Fahrlehrerin 

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Zum GlĂŒck sind wir ja nicht in der Fahrschule. Aber natĂŒrlich immer Augen auf. Je nach Ort werden die Verkehrszeichen zum Thema Parken und Halten ĂŒberwiegend zum Regulieren der Gemeindefinanzen aufgestellt.

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Hallo zusammen!

 

@Keinbaum

 

@Bertram-der-Bulli schrieb, daß es bei Wohnmobilen bis 3,5t (auch mit AnhĂ€nger) bezogen auf ein Überholverbot fĂŒr LKW (VZ 277) keine EinschrĂ€nkungen zu  normalen Pkw gibt.

 

Dein „Einspruch“ VZ 277 gelte sehr wohl fĂŒr ein Womo ist daher nur zutreffend, wenn dieses (incl. AnhĂ€nger) schwerer als 3,5t wĂ€re.

Unter dieser Grenze ist VZ 277 de facto fĂŒr ein Womo nicht relevant, daher sehe ich was das Überholverbot angeht, ebenfalls keinen Unterschied zum PKW - und nichts anderes hatte Bertram-der Bulli ja geschrieben
 😉

 

Beste GrĂŒĂŸe aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

 

 

 

Bearbeitet von Slow-Fox
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