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Inspektion und Gasprüfung


maze911

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Hallo zusammen,

 

ich wollte einfach mal eure Meinungen zu nachfolgenden Themen hören. Mein GC 600 ist Erstzulassung 01/23 und aktuell bei ca. 23.500 Kilometern, gebaut worden ist das Fahrzeug im Januar 2022. Den ersten Ölwechsel habe ich schon (nebenbei bemerkt für viel zu viel Geld) bei VWN machen lassen. 

 

Punkt 1: 

Das Fahrzeug soll im Januar 2024 zur Gasprüfung. Mein Freundlicher sagt mir, dass wäre korrekt so, da die Gasprüfung einmal im Jahr gemacht werden muss. Ich halte diese Information für falsch. 

 

Punkt 2:

In ca. 20 Tage soll ich laut Serviceintervall Anzeige zur Inspektion, die meiner Meinung nach allerdings erst nach 2 Jahren oder 40.000 Kilometern ansteht. Ist hier vielleicht bei der Auslieferung vergessen worden die Anzeige zurückzusetzen oder fällt euch sonst irgendwas ein, warum ich angeblich schon nach einem Jahr zur Inspektion soll? 

 

 

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Moin,

du hast recht.

Sowohl der Service als auch der Ölservice sind nach 2 Jahren oder 40.000 km fällig. 

Auch die Gasprüfung steht alle 2 Jahre an, nicht jährlich.

Sollte dein Händler wissen.

Er hätte die Einstellungen bei der Übergabeinspektion ändern müssen.

Hat er dir das Fahrzeug als Neuwagen verkauft?

Weil, zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen dürfen, bzw. kein Modellwechsel durch den Hersteller erfolgt sein. Sonst ist es kein Neuwagen mehr und dementsprechend günstiger.

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Ja, hat er mir als Neuwagen verkauft, was ja soweit sogar passen dürfte. Kaufvertrag haben wir irgendwann vor Weihnachten 2022 unterschrieben, Erstzulassung war dann 03.01.2023. 

 

Ich finde es ja immer wieder krass, mit welcher Selbstverständlichkeit einem dann vom Händler irgendwelche Lügenmärchen aufgetischt werden. Möglicherweise weiß er die Intervalle des Gasprüfung nicht auswendig, aber dann soll er doch nicht so einen Quatsch erzählen. Man kommt sich da immer vor, als würden die einen für dumm verkaufen wollen. 

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Deine Aussage oben stimmt dann aber nicht.

Du schriebst oben:

"Mein GC 600 ist Erstzulassung 01/23 und aktuell bei ca. 23.500 Kilometern, gebaut worden ist das Fahrzeug im Januar 2022".

Demnach stand das Fahrzeug ein Jahr.

In jedem Fall wurde deine Serviceintervall Anzeige nicht korrekt von VW eingestellt. Daher würde ich die Rückzahlung vom Ölservice verlangen. Auch dürfte der Service eigentlich noch nicht anstehen. Ich würde um Aufklärung bestehen.

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Ok, danke. Bezüglich der Inspektion bin ich schon in Klärung, scheinbar muss ich das Ganze jetzt auch noch um den Ölwechsel erweitern. 

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Nach meiner Info besteht aktuell keine Pflicht zur Gasprüfung.


Die Pflicht zur Gasprüfung für eine HU wurde Ende 2019 gekippt.

Bis jetzt gibt es  immer noch keine neue Rechtsgrundlage für eine Gasprüfung.
Damit ist sie die  Gasprüfung nach meiner Meinung auf freiwilliger Basis.
Siehe auch: 

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Grüße Kai

Bearbeitet von Monstercali
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Richtig, eine Pflicht zur Gasprüfung gibt es nicht. Für das bessere Gewissen und zur eigenen Sicherheit kann man sie freiwillig durchführen lassen. 
Ich habe mal gehört, dass ein Campingplatzbetreiber ein Fahrzeug ohne Prüfung abweisen könnte. In der Praxis kommt so etwas wahrscheinlich nicht vor. Die schauen sich weder den Prüfaufkleber noch die Dokumente an. 

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Ciao,

ich habe die Gasprüfung im Zuge der Inspektion auch gleich mitmachen lassen als ich in DE war , obwohl sie bei uns nicht Pflicht ist. Aber wie es so schön heißt:

Safety first…😉

 

Ciao

CaliRoma

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  • 5 Monate später...

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ist wieder Pflicht.

 

Gruß Bart

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Hallo Bart,

 

etwas konkreter beschrieben.

Ab 19. Juni 2025 müssen alle Fahrzeuge diese Prüfung vorlegen können.

Also noch 12 Monate Zeit für die, die es nicht regelmäßig haben prüfen lassen oder es erstmals tun müssen.

 

 

VG Andre

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Weiß jemand wie man die Gasanlage offiziell außer Betrieb setzten lassen kann? Bzw. was dafür nötig ist? Koche seit dem Umbau auf Lithium nun mit Strom und heize mit Diesel, aber hatte mich bisher nicht damit befasst was mit den Resten der Gasanlage und der Prüfung ist da diese ausgesetzt war. Will nur keine Strafe für etwas bekommen, was ich eigentlich nicht mehr nutze und daher auch nicht mehr prüfen lassen kann.

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Wenn du die Anlage nicht nutzt und keine Flasche mitführst/ anschließt, ist die Anlage außer Betrieb.

Mir ist nicht bekannt. Dass es einen Nachweis für den Rückbau gibt bzw. Gefordert ist.

Entferne den Regler im Gasschrank und gut ist.

Die Leitungen verbleiben wo sie sind.

 

VG André 

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