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T6.1 Beach Tour WoMo-Zulassung mit Zwangsentlüftung (VD-TÜV Merkblatt 740)


ErnstUlrich4Mojo

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Hallo Zusammen!
 

Ich bin California Neuling, lebe in Portugal und habe mir kürzlich meinen ersten California Beach als Reimport gekauft. Leider hat sich erst nach dem unterschreiben herausgestellt das es sich um einen Tour handelt – also um einen PKW (diese nicht so tolle Erfahrung werde ich bei Gelegenheit auch nochmal hier im Forum teilen). Dummerweise aber brauche für den Import nach Portugal eine Wohnmobil Zulassung, da ansonsten die in Portugal spezifischen PKW Einfuhr-Steuern für die Einfuhr sehr hoch sind.

 

Nun hatte ich bezüglich der Anforderungen für eine Umschreibung kurz Kontakt mit dem TÜV SÜD. Neben den bekannten Anforderungen (kopiere ich der Vollständigkeit auch unten an) ist seit Januar 2023 eine Be- und Entlüftung für den Wohnbereich vorgeschrieben >  VD-TÜV Merkblatt 740, siehe im Auszug ebenfalls unten an.

 

Nun meine Frage: Hat der T6.1 Beach Tour eine  Be- und Entlüftung für den Wohnbereich den der TÜV anerkennt? Wenn nicht, welche Lösung gibt es hierfür? Ich habe gelesen das man für den Innenraum die irgendwo am Radkasten befindlichen Öffnung nutzen könnte... sofern gross genug? Aber wie soll das mit dem Dachabzug gehen... durchs Bett bohren? Über jeglichen Hinweis / Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.

 

Und schonmal ein frohes Fest in die Runde.

 

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TÜV SÜD Anforderungen Stand Dezember 2023

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a) Sitze und Tisch,
b) Sitze, die zu Schlafgelegenheiten1 geändert werden können,
c) Kochmöglichkeit,
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

 

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Jedoch kann der Tisch
so gebaut sein, dass er leicht zu entfernen ist.
 
Ebenfalls ist laut diesem Merkblatt eine Sicherheit Be- und Entlüftung für den Wohnbereich vorgeschrieben.
 
 

image002.png

Bearbeitet von ErnstUlrich4Mojo
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siehe hier, das wird nicht gelingen ohne Bohren, zumindest bei uns, Ausnahmen bestätigen aber die Glücks-regel ggf

 

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Danke @Benno_R — das habe ich tatsächlich so nicht gefunden. Da lese ich mich gleich mal ein... 

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Hmmm… die obere Entlüftung muss über dem obersten Bett sein…

 

Da sind doch die beiden Gaze Öffnungen im Dachbalg …

 

Das sollte doch dafür locker ausreichend sein. 
 

Und im unteren Bereich gibt es ja die Zwangslüftungen im Heckbereich, die immer vorhanden sind. Die sind groß genug und werden auch nicht explizit ausgeschlossen…

 

Bei einem nicht allzu engstirnigen Prüfer sollte das doch möglich sein, vor allem da das Zeltdach sehr luftig ist und in der Richtlinie vom obersten Bett die Rede ist…

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… ich hab keine Ahnung davon aber jede Menge 🥳

Ich denke zumindest das es mit den entlütungen im dachbalg doch ausreichend sein sollte den wie hätte VW es sonst beim Ocean der ja „serienmäßig“ ein womo ist gemacht???

ich wüsste zumindest nicht wo sonst diese entlüftungen wären 

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Danke Euch! 

Bei meinem kurzen Gespräch mit dem Prüfer vom TÜV SÜD habe ich Ihn schon auf die Lüftung im Heckbereich angesprochen. Anscheinend müssen diese in irgendeiner Form modifiziert werden, und reichen so nicht aus...? Genaueres hat er nicht erläutert. Er hat mir auch geraten mich mit VWN in Kontakt zu setzen bzgl. des Aufstelldachs als Lüftung, was ich bereits gemacht habe. Ich melde mich spätestens sobald ich eine Antwort erhalten habe!

 

 

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So richtig verstehe ich das TÜV-Anforderungsprofil nicht...die jetzt in 2023 ausgelieferten Beach Camper haben doch auch nur die Miniküche und sonst keine besonderen Lüftungen...kannst du das nicht als Beispiel nehmen? Küche mit Gas rein, dann sollte es passen mit diesem Verweis...

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Die Fahrzeuge haben eine EG Abe und dort gibt es die Vorgabe nicht bis dato,so mein Stand.

 

Bei Änderung gilt nationale STVZO und damit das Merkblatt.

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Also zu den Lüftungen im Heckbereich:

diese sind definitiv vom T6 MV und T6.1 Ocean (Womo) identisch und dienen der Entlüftung da sie einer Art Rückschlagklappe versehen sind.

Somit würde ich dem TÜV Prüfer doch mal um Details bitten was für Modifikation er meint…

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Wenn der Prüfer Ärger macht, würd ich mir eine andere Prüfstelle aussuchen.

 

Das alles ist doch schon sehr von der Person abhängig.

 

Autos sind doch alle zwangsbelüftet. Ansonsten würde Erstickungsgefahr drohen wenn man zB im Stau steht.

Bearbeitet von Kramer1
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Hallo in die Runde,

 

wurden diese Themen nicht schon in mehreren anderen Threads ausführlich behandelt?

 

Mir kommt das Thema jedenfalls sehr bekannt vor, oder täusche ich mich da etwa? Vielleicht wurde dort auch schon der entscheidende Tip gegeben.

 

 

Weihnachtliche Grüße von 2-Fahrer

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Danke, das ist eine Hilfreiche Information – mein Auto steht noch unangemeldet in der Werkstatt, daher kann ich leider selbst nicht schauen. Ich schätze der Prüfer möchte eine BE- UND ENT-Lüftung. Ich werde ihn fragen ob es reichen würde die Rückschlagklappe zu entfernen. 

 

Hallo @T2-Fahrer 

Meinen Recherchen zu folge – hier über die interne Suchfunktion, wie auch ausserhalb dieses Forums – gehen die meisten Threads mit Schlagwort “Zwangsbelüftung” um eine Frischluftversorgung beim Schlafen mit geschlossenen Fenstern.

 

Hier, in diesem Thread soll es um die Belüftungs-Anforderungen des TÜV’s für eine Umschlüsselung der Modelle 6 und 6.1 gehen (siehe VD-TÜV Merkblatt 740), welches sich leider nicht mit einem Lüftungsgitter o.ä. lösen lässt. 

 

Meine Hoffnung war das sich jemand hier findet der sich vielleicht schonmal mit diesem Problem beschäftigt hatte und Hinweise liefern kann wie es ohne grosse Eingriffe zu lösen ist. Bislang am nächsten kommt der Beitrag von @Benno_R aber eben doch anderes Model (T5) und sonst noch nichts weiter konkretes aber ich bleibe dran und  werde hier dokumentieren für all die, die dieses Problem nach mir haben. 

 

Liebe Grüße

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Hallo 
mein Beitrag bezieht sich auf 6.1 Mj 23.

Keine Umschlüsselung bei meinen Kollegen ohne Loch in Heckklappe.. auch 2024. Im TX und Camperforun finden sich leider die gleichen Antworten. Stvzo sticht bei Nutzubgsänderung EU Abe aus, ausser man findet einen Willigen…

Dabei ist der 6.1 einfach jedem Transporterumbau nun gleichgestellt.

Am Kastenwagen ist es ja schon lange selbstverständlich, dass man aus Sicherheitsgründen für die entsprechenden Öffnungen sorgen muss

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Ich schätze der Prüfer möchte eine BE- UND ENT-Lüftung. Ich werde ihn fragen ob es reichen würde die Rückschlagklappe zu entfernen. 

 

Hier, in diesem Thread soll es um die Belüftungs-Anforderungen des TÜV’s für eine Umschlüsselung der Modelle 6 und 6.1 gehen (siehe VD-TÜV Merkblatt 740), welches sich leider nicht mit einem Lüftungsgitter o.ä. lösen lässt. 
 

….. diese „Rückschlagklappen“ würde ich nicht entfernen. Es sind zwar nur sehr dünne und daher leichtgängige „Gummilappen“ aber sie verhindern das Luftige eben von außen nach innen gesaugt werden kann. Da die beiden Öffnung links und rechts unter der Stoßstange sind (seitlich unterhalb der Rückleuchte) kann es in ungünstigen Momenten auch EUR 6Temp 😀😮💨😆 gereinigte Abgase ins Auto ziehen 

 

 

ich würde einfach bei einem anderen TÜV Prüfer fragen oder auch bei bei der KÜES die das ja mittlerweile auch umschlüsseln dürfen (zumindest in Bayern)

Aaaaaahhhh ja mhhh gerade gelesen also ist eine umschlüsselung anders zu sehen als ein Auto sozusagen in der gewissen Weise nachzurüsten soll heissen nur weil ich technisch einen „Ocean“ nachbaue ist er noch lang keiner für die umschlüsselung…

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Hallo.

Meine persönliche Meinung dazu: ich würde mich davon nicht abschrecken lassen, allerdings auch erst gar nicht in die Diskussion mit dem Prüfer gehen, denn die Sachlage ist meiner Meinung nach eindeutig. Dann lieber als PKW zulassen und im Vorfeld herum fragen, gegebenenfalls auch im Cemper oder anderen Foren die Frage stellen, ob es jemand in letzter Zeit gelungen ist, und dann egal wie weit genau zu diesem Prüfer fahren. Ich bin mir sicher, dass ich noch der eine oder andere alte Hase findet im hintersten Eck der Republik, der so verfährt wie in den vor Jahren auch. Man muss sie nur finden, die Sachverständigen mit Sachverstand

Bearbeitet von Benno_R
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