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Hilfe: ich kann meinen T5.2 Cali Ocean nicht zum Wohnmobil umschlüsseln lassen


damick81

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Hallo in die Runde,

 

Ich bin Michael und jetzt auch seit kurzem mit einem California Comfortline von 2014 unterwegs.

 

Bei der Anmeldung vom Cali hatte ich leider erfahren dürfen, das mein Auto eine Kombi-Limo ist ist und ich Ihn nicht als Wohnmobil zulassen kann/darf. Da musste ich doch ein wenig schlucken, aber was soll‘s. Infos eingesammelt was ich machen muss für eine Umschlüsselung. Ab zum TÜV eine Bestätigung holen und freuen, war mein Gedanke. Dem war leider nicht so. Der nette TÜV Beamte sagte mir durch das eingebaute Kochfeld muss seit zwei Jahren eine Zwangsentlüftung vorhanden sein. Da er die nicht sieht und eine Verordnung das vorschreibt, kann er mir die Bestätigung für ein Wohnmobil nicht geben. Ich müsste über VW oder meinen Händler eine Auskunft versuchen zu bekommen ob und wie groß die Zwangsentlüftung beim Bus ist. Dann kann er mir eine Bestätigung geben.

Jetzt hatte ich beim Händler nachgefragt und er meinte beim T6 gibt es das, beim T5.2 nicht.

Ich habe auch noch eine Anfrage bei VW Nutzfahrzeuge offen und warte auf Rückmeldung.

 

Habt Ihr evtl. Hinweise für mich oder einen TÜV im Südbadichen Raum der mir da helfen kann? Hat einer von euch eine Umschlüsselung machen können?

 

viele Grüße 

Michael

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Tja, da haben sich die Regeln geändert. Das wird nicht funktionieren ohne die Entlüftung nachzulesen.

Die alten Fahrzeuge haben Bestandsschutz.

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Aber da gibt es doch die berühmte Zwangsentlüftung die keiner kennt hinter der Stoßstange (hi. re.).

 

Hat die nicht jeder Bus?

 

Frag mal deinen 😄 wie das bei deinem Cali aussieht.............

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Zum Einlesen:

 

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Da hat sich vom T5.2 bis zum T6.1 sicherlich nichts dran verändert…

Hinter den seitlichen Stofängerecken hinten sitzt die Überdruck-/ Zwangsbelüftung, wie bei jedem anderen PKW auch. 
 

Absolut unverständlich dass das der Profi vom TÜV nicht weiß/ wissen will. 
Kompetenz sieht anders aus… 

 

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Hallo

das Auto ist unverändert, jedoch die Zulassung geändert. Da hilft kein Verweis auf Pleistozän.
Die Richtlinie fordert eine SicherheitsBELüftung. Die Zwangsentlüftung im Heck dient nur der Frischluftzufuhr durch das Klimaheizgebläse die sonst nicht möglich ist bzw Klimaautomatik kpl aussteigt ab 100kmh..

 

 Wenn in DE nach aktueller Richtlinie umgeschlüsselt werden soll wird es schwierig, denn die EZ gilt leider nicht. 
Da brauchts dann einen Sachverständigen mit Sachverstand / Nachsicht der ggf den Querverweis auf EU Zulassung T6.1 akzeptiert. Muss er aber nicht so wie es mir bekannt ist.

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Welche? Ich dachte, dass das nur in dieser DIN steht.

 

Bei Änderungsabnahmen wie Umschlüsselungen gelten eigentlich die Regeln zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Der T5.2 erfüllt ja auch keine Euro 6d Evap irgendwas Norm.

 

Wenn du jetzt einen T1 zum Womo umschlüsselst, dann gehen eingetragene Sitzplätze sogar ohne Gurte.

Bearbeitet von Knox16
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Hallo Knox

ich habe mich vor einiger Zeit damit befasst und die Norm auch im www gefunden, muss man aber lange suchen..

zum Oldi: ohne Belüftung in der Seitenwand wird den T1 leider keiner umschlüsseln.. zumindest keiner meiner Kollegen. Die Heckausgänge werden auch wohlwollend dem nicht gerecht.

 

Abgas bezieht sich auf EZ. Ohne EZ keine Chance, daher bekommt man leider die NOS Oldtimer nie mehr zugelassen wenn sie es nicht einmal . 
Auch bei Gurten gibt es Bestandsschutz.

 

Womo ist anderes Thema, sagt meine  Normrecherche.. aber ev habe ich nur nicht tief genug gegraben. Das Problem scheint jedoch ein Wirkliches zu sein für viele Kasten-Umbauer 

 

 

Bearbeitet von Benno_R
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Hallo Benno,

 

wenn ich dich richtig verstehe bist du wahrscheinlich aus dem Fachbereich der technischen Überwachung 😁

 

aber verstehe ich das richtig, es geht um eine Sicherheitsbelüftung. Die Regel ist vor zwei Jahren überhaupt erst in Kraft getreten. Bedeutet aber, so wie der California Ocean 2014 gebaut wurde ist keine Zulassung zum Wohnmobil mehr möglich mit der fest eingebauten Kochstelle ? Es sei denn, ich würde so einen Pilz aufs Dach machen. Was natürlich nicht geht wegen dem Aufstelldach.

das wäre ärgerlich.

 

viele Grüße 

Michael

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Hallo Benno,

die Norm ist ja bekannt und wird auch im aktuellen TÜV Merkblatt 740 genannt.

Mir ist aber immer noch nicht klar, in wie weit diese Norm bindend ist. Es muss ja ein Gesetz oder eine Verwaltungsvorschrift geben, die regelt, dass diese Norm anzuwenden ist. 
(Bei den einschlägigen Baunormen sind das die Landesbauordnungen in Verbindung mit den Listen oder Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen, LTB oder VVTB)

Das würde mich interessieren, ob es für das Thema wirklich eine rechtliche Grundlage gibt, oder ob es nur „als Stand der Technik“ vom VdTÜV gefordert wird.

Bearbeitet von Knox16
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Hallo Michael

 

ich schlage mich beruflich mit Homologation und Zulassungsthemen herum und lese daher aktiv mit, mehr nicht! Deine Argumentation Norm/ Richtlinie ist nat korrekt aber da bin ich als  nicht betroffener zu faul zum Suchen.
2014 Ocean ist mir nicht bekannt, war das nicht ein Comfortline? Spielt aber keine Rolle..

Soweit ich las, ist weder eine Übergangsfrist „date of entry“ offen noch fehlt der Hinweis auf Bestandsschutz.

 

Rückfrage bei meinem Freund, Ing Kollegen und Tüv Sachverständigen:

Die Nachrüstung muss sein bei einer Umschreibung sein . Auch ein T6 muss eine Be und Entlüftung nachrüsten.Umgesetzt in Heckklappe um nicht die Seitenwand zu schneiden. Diese wird per Foto sogar dokumentiert. Ohne keine Chance 2023.


☹️😢😲🤕 hilft nichts.

 

Puh, gut dass ich 2019 umschrieb… 

 

 

Ich bin  mir recht sicher dass es über die Stvzo zwingend wird, aber heute hat mein Tüv Feierabend, er weiss dass alles auswendig adhoc

 

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Habe nochmals direkt  nachgehakt

 

Gem Para19 (2) Stvzo muss die Betriebserlaubnis wie oben beschrieben neu erteilt werden, und da es im Merkblatt keinen Bestandsschutz gibt, 👎🏻

Bearbeitet von Benno_R
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Die (also VWN) sollten dir bestätigen können, daß das baugleiche Fahrzeug auch als WoMo systematisiert wurde. (Gibt es auch ein paar Infos zu hier im Board, bitte Suche oben rechts bemühen).

Mit der Bestätigung zu einem anderen technischen Sachverständigen zur Begutachtung (würde vorher anrufen, wer es macht)

mit dem GA dann zur Zulassunsbehörde und umschlüsseln.

 

In der Bedienungsanleitung steht doch drin, daß man nur mit geöffnetem Dach (Zwangslüftung über die Gaze-Fetzen im Zeltbalg) oder geöffnetem Fenster/Tür kochen darf, um die Lüftung sicherzustellen.

 

BTW: wie sieht denn dann die Zwangs-Be/Ent-Lüftung für die Kochstelle im aktuellen T6.1 aus? Da hat sich doch von der Grundkontruktion im Vergleich zum T5/T6 nix geändert, keine zusätzlichen Löcher im Blech o.ä. Dann dürften die aktuellen Küchen-Calis ja gar keine WoMo-Zulassung mehr bekommen....
 

 

Bearbeitet von tonitest
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Hallo Toni

 

wie ich es verstand und erlesen habe ist das Umschlüsseln einzig das Thema weil dann nat Zulassungsrecht vor EU Abe gilt die hierbei leider erlischt. Aber ev im Hinterland versuchen lohnt immer

 

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Puh. Bin ich froh das ich noch vor der Änderung umgeschlüsselt habe. 

Ich drücke die Daumen das du das hinbekommst. 

 

Gruß Pascal 

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