schwarzfahrer Geschrieben 23. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2023 Hallo Ich habe vor ein paar Tagen etwas voreilig und unüberlegt einen Reparatur-Auftrag und Reparaturkosten- Übernahmebestätigung eines Kaskoschadens bei meinem Händler unterschrieben. Kann ich da noch zurücktreten? Gruß Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
habu01 Geschrieben 23. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2023 Hallo, ein Widerruf ist nur in einvernehmlich möglich. Ein einseitiger Widerruf ist nicht möglich. Kannst z.B. You do not have the required permissions to view the link content in this post. nachlesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 24. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2023 Pacta sunt servanda. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 24. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Die Abtretungserklärung kannst Du evtl. noch widerrufen. genaues bei der Rechtsberatung bspw Deines Automobilclubs, Deiner Rechtsschutzversicherung oder Deines Anwalts. Oder einfach mal selbst im BGB schauen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
schwarzfahrer Geschrieben 25. Oktober 2023 Autor Teilen Geschrieben 25. Oktober 2023 Danke für eure Hilfe. Ich habe heute mit meinem Serviceberater des Autohauses telefoniert, er meinte es wäre kein Problem, ich würde entscheiden was zu reparieren ist oder ich könnte das Büssle nach Auszahlung der Schadenssumme (Gutachter) als beschädigtes Fahrzeug verkaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
FreeDriver Geschrieben 25. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Interesshalber / wegen Abrechnung nach Gutachtern): sehe ich das richtig? Es war ein selbstverschuldeter Schaden den deine Vollkasko übernimmt? Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 25. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Da würde ich aber auch noch mit der Versicherung reden. Und mich nicht auf Aussage eines Beraters eines Autohauses verlassen. Wie schon durchgeklungen, sind es 2 verschiedene Willenserklärungen: 1. Vetrag zur Reparatur mit der Werkstatt: Da will die Werkstatt Dich anscheinend kulanterweise wieder rauslassen, obwohl sie es nicht müssten. 2. Abtretungserklärung : da geht es nur darum, dass Du Deine Ansprüche auf Kostenerstattung gegen Deine Versicherung an das Autohaus abtrittst und das AH direkt mit der Versicherung abrechnet (und nicht erst Du die Rechnung bekommst, bezahlst, diese dann bei der Versicherung einreichst und von dieser dann den Rechnungsbetrag erstattet bekommst) Bei Abrechnung/Erstattung nach Gutachten/Kostenvoranschlag wird die MwSt nicht erstattet, es sei denn, Du lässt später doch noch reparieren (mit Rechnung!). 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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