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California Beach als PKW zulassen


Becky

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Hallo zusammen,

 

wir können im Dezember unseren Beach Camper endlich abholen. Das Auto wird als Firmenfahrzeug geleast. Da es ein Geschäftswagen ist, würden wir es gerne als PKW zulassen. Jetzt steht im Fahrzeugbrief allerdings PKW 8 SPL / Wohnmobil.

 

Wisst ihr ob wir den Camper trotzdem direkt als PKW zulassen können? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Vom Leasinggeber haben wir unterschiedliche Antworten und auch der Händler scheint nicht wirklich Bescheid zu wissen. 🙈

 

Wäre toll zu hören, ob das alles nicht so kompliziert ist, wie wir gerade denken oder wie man den Camper am besten umschlüsseln könnte.

 

Vielen Dank im Voraus,

Becky

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Ja, das weiß ich. Es geht nicht direkt.

Ihr müsst ihn erst umschlüsseln.

Was heißt am besten? Es gibt eigentlich nur einen Weg: zu einer Prüfstelle (TÜV, Dekra etc.) gehen, die einen Prüfer hat, der Änderungsabnahmen machen darf. Wenn er fähig und willig ist, wird er ein entsprechendes Gutachten ausstellen. Und damit dann zur Zulassungsstelle…

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  • 4 Monate später...

Hallo Becky, ich möchte auch meinen T6.1 Beach als PKW umschreiben.

Er wurde allerdings schon 06.23 als Womo zugelassen, was ich jetzt ändern möchte.

Die Sitzbank und fahrerseitige Wandverkleidung im Laderaum würde ich ausbauen.

Bist Du mit der Procedur wischen weitergekommen und würdest Du Deine Erfahrung mit mir teilen?
Grüße

Chritoph

 

 

 

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Hallo @Christophorus,

 

ich bin zwar nicht Becky, antworte aber trotzdem mal mit einem 4 Punkte-Programm zur stressfreien Umschreibung von Wohnmobil zu PKW.

Das Ganze durchgeführt vor 4 Wochen - einziger Unterschied:

California Ocean mit Frontantrieb (der - wie zur Zeit wohl üblich - als Wohnmobil ausgeliefert und auch so zugelassen wurde)

 

1. Vorgespräch beim TÜV (hier TÜV-Süd)
Hauptfrage: Benötigen Sie irgendwelche Unterlagen/Bescheinigungen von VW?
Antwort: Nein, haben wir alles da.

 

2. Termin beim TÜV (49.- €)
Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II
Ergebnis: Gutachten "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß §15(1) FZV

 

3. Kontakt zur Versicherung
Neue(!) EVB

 

4. Termin bei der Zulassungsstelle (15,80 €)

Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, EVB, Personalausweis und das Gutachten

Ergebnis: Neuer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und ein ergänzter Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

 

Es gab in den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) zwei Änderungen.
Zeile J: Aus M1SA wurde M1AF

Zeile 5: Aus Wohnmobil wurde Mehrzweckfahrzeug

 

Bei mir hat sich nach ein paar Tagen noch die Versicherung gemeldet und die Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) verlangt.

Seither ist der California wieder als PKW versichert
(und ich freue mich an SF 43 😉  )

 

 

Grüße aus Tübingen

Harald

 

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Naja, die laufen auch bei der WoMo-Versicherung im Hintergrund weiter, Stichwort zur Suche -auch hier im Board- : Rabattgrundjahr.

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Und auf die 300€ mehr Steuern auch??

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Wenn er mit ca. 8% Differenz in der Versicherungsprämie auf die 300€ kommt....hat er eine sehr teure Versicherung.

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  • 4 Wochen später...

Es geht nicht nur um die Prämie.

 

Eine PKW-Versicherung kann mit einem Rabattretter abgeschlossen werden, eine WoMo-Versicherung (außer bei speziellen Versicherern) in der Regel NICHT.

 

Eine PKW-Versicherung kann mit dem Baustein KASKO-PLUS abgeschlossen werden, so hat man bis zu 3 Jahre nach EZ den vollen NEUPREISERSATZ bei Totalschaden (80% des WBW) oder Totalentwendung.

 

Das sind in jedem Falle zwei Fakten, die es abzuwägen gilt.

 

Ich persönlich fühle mich mit der Wo-Mo-Police jedenfalls trotz Preisvorteil nicht so ganz wohl, Bauchgefühl eben.

 

Aber wie schon mehrmals gesagt: das sind alles individuelle Faktoren, und jeder wie er mag.

 

 

Gruß T2-Fahrer

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Das ist natürlich ein Riesen Vorteil gegenüber der ESV (mit Versicherer Zurich). Da gibt es die Neupreisentschädigung maximal für 48 Monate…

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und bei janitos (ESV) ebenfalls...

 

VG msk

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Stimmt! Ich hatte nicht weit genug rüber gescrollt.

Und der Rabattretter nutzt auch nur solange, wie man nicht die Versicherung wechselt oder von ihr gekündigt wird.

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