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Reserveradleiter


KarstenA

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Gestern ist der Heckträger hier angekommen, wenn es denn mal etwas länger trocken ist kann ich den dann auch mal anbauen 🙄

Wie sichert ihr denn das Reserverad am Träger damit es nicht geklaut werden kann, mit Stahlseil und Vorhängeschloss?

Mir ist unverständlich warum die Hersteller nicht einfach zwei- drei Gewinde in den Träger schweißen damit das Rad mit Radschrauben angebracht werden kann.

Dann ließe sich auch eine "Schlossschraube" eindrehen, so wie auch die anderen vier Räder gesichert sind.

Warum dieser Aufwand mit der einen Zentralschraube?

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Die Zentralschraube ist von der Handhabung sicherlich einfacher und sieht auch noch schicker aus 👍
 

Wenn du das schwere Rad in Kopfhöhe in zwei oder drei Gewindestangen einfädeln und in die Radmulde legen  müsstest, wäre das sicherlich ein Balanceakt oder eventuell gar nicht machbar?

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Na ja, zusätzliche Gewinde einsetzen heißt ja nicht dass die Radnabenzentrierung dafür entfallen muss 😉

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  • 3 Monate später...

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Mittlerweile habe ich nach wiederholter Nachfrage entsprechende Unterlagen von delta erhalten, und....bin irritiert.

Bisher war ich der selben Meinung wie @n.t5 bisher wurde das auch von delta so kommuniziert.

Aber in dem Teilegutachten das im übrigen erst im August diesen Jahres erstellt wurde, steht etwas anderes:

 

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Telefonisch wurde mir mitgeteilt das es sich hierbei um eine neue Regelung handelt.

Weil der Träger fest verbaut ist und damit die Fahrzeuglänge auf Dauer verändert muss eine Abnahme durch einen Sachverständigen und die Korrektur der Fahrzeugpapiere erfolgen.

Alle Träger ohne Gutachten sollen demnach nicht mehr erlaubt sein, müssten ein Gutachten beantragen, oder vom Markt genommen werden 🤔

Was ist denn dann mit den Trägern die bisher als Ladung akzeptiert wurden? Müssen die jetzt alle nachträglich eingetragen werden?

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Und in dem nagelneuen Gutachten ist dann auch gleich noch ein Fehler 😂🙄 das ist bei delta bisher nicht aufgefallen

Das zu korrigierende Feld ist nicht das 19 sondern das 18, und die Fahrzeuglänge ändert sich nicht um 42mm sondern um 42cm.

delta schickt das Gutachten wieder zurück an den TÜV, ich bekomme dann die neue Fassung sobald sie vorliegt.

 

Im Gutachten steht auch noch dass bei einer Überschreitung von 6m Fahrzeuglänge durch den Anbau des Träger zusätzlich seitliche Markierungsleuchten anzubringen sind.

Na, das sollte ja dann zumindest beim 680 kein Problem sein. 

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Mmmh, was ist denn dann mit dem Serien-Träger von VW ? Ok kann man evt noch gerade sagen, dass der nicht ausgeklappt, nicht übersteht. Die Trittstufe geht auf jedenfall über die Fahrzeuglänge von 600cm. Und ich hab da noch eine Kiste dran. Ich bin da grundsätzlich ziemlich schmerzunempfindlich. Wo kein Kläger, da kein Richter. 

Kannst du mal fragen, welche geänderten Vorschriften gemeint sind ? Also wo man das ggfls nachlesen kann.

Thomas

 

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Auf Seite drei des Gutachtens steht:

 

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Also nachzulesen in der UN Regelung Nr. 48, Pkt. 6.18 🙂 wo immer auch die zu finden ist.

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Was steht in dem Gutachten den anderes drin? 

Und ich bin weiterhin ganz entspannt, da sich die Gesetzgebung diesbezüglich nicht geändert hat.

 

Wieso falsch? Im Gutachten steht, dass die Fahrzeuglänge zu ermitteln ist und auf den Wert sind 42 mm  aufzuaddieren für die Eintragung.

 

Grüße Norman 

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Na, da steht drin dass der Heckträger eintragungspflichtig ist. Bisher wurde mir erklärt dass ich damit nicht zum TÜV muss.

 

 

Also Feld 19 ist für die Breite. Und....wenn die Länge zu ermitteln ist, warum sollten denn da noch 42mm drauf kommen?

Ich denke mal dass 42cm gemeint sind, das könnte wohl eher hinkommen.

 

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Google meint hier: 

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Und hier ist UN 48 - Bezieht sich auf die Beleuchtung...

 

Nachtrag

Also nachdem ich das alles nochmal gelesen habe, scheint da irgendwas bei Delta nicht zu stimmen. Ich denke, es geht nur um die seitlichen Begrenzungsleuchten, die ab 3,5 to eh wohl Vorschrift sind. Ich leg mich wieder hin.

 

Thomas

Bearbeitet von Flh75
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Aber warum sollte delta denn ein Gutachten erstellen lassen wenn das überhaupt nicht nötig wäre?

Das dürfte ja nicht gerade billig sein 🤔

 

Was habt ihr denn zu euren Trägern dazu bekommen, eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder etwas vergleichbares?

Bearbeitet von WilliDoedel
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Die Seitenbegrenzungsleuchten haben meines Wissens nichts mit dem Gewicht zu tun, sondern mit der Länge.

Bei Fahrzeugen über 6m Länge sind diese vorgeschrieben. Unser hat ab Werk 3,88t und ich musste die seitlichen Begrenzungsleuchten extra bestellen.

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Bei solchen Themen bin ich eher kein Fan von "ich meine" oder "ich denke". Hier gibt's klare Vorgaben und Gesetze.

Wenn damit die Länge oder was auch immer gemeint ist, ist das Gutachten ungültig und es muss ein neues erstellt werden.

 

Bezüglich den Seitenmarkierungsleuchten, wie im Gutachten aufgeführt, ist die Fahrzeuglänge ausschlaggebend.

 

Du meinst bestimmt den Punkt 0 im Gutachten mit dem Hinweis für den Fahrzeughalter?

Das ist eine rechtliche Krücke!!!

Das liegt daran, dass es für den Reserveradträger ein Gutachten gibt, was diesen Reserveradträger als Anbauteil deklariert.

Und ein Anbauteil ist Eintragungspflichtig. 

Mein Reserveradträger wie auch jeder andere Träger für Fahrräder oder was auch immer, sind als Ladungsträger deklariert (wie auch der original Thule Fahrradträger) und sind nicht eintragungspflichtig.

 

Warum sich Delta den Aufwand macht...... keine Ahnung?

Eventuell aus Produkthaftungssicht macht so ein Prüfsiegel für den Hersteller Sinn aber verpflichtend ist es nicht.

 

Nein, Begründung wurde ja schon mehrfach erläutert.

 

Grüße Norman 

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