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Deckel für den Gasschrank


Edmund

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Hallo snuggles, 

 

es wird ein Unterschied zwischen Leasingrückläufer und Wandlung geben. Ich habe nur Erfahrung mit Leasingrückläufern.

Der Gutachter schreibt alle Beschädigungen, Macken und Auffälligkeiten auf. Die Leasinggesellschaft beurteilt dann das Gutachten unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung, durchgeführte Reparaturen, Abnutzung usw.

 

Das was darüber hinaus als Beschädigung gilt, wird in Form einer Reparaturkalkulation in Rechnung gestellt. Daher kann man mit dem Leasinggeber diskutieren, was als Reparatur zu sehen ist. Das funktioniert auch in der Regel. 

 

Bei einer Wandlung könnte ich mir vorstellen, sind die Spielregeln wesentlich strenger und weniger zu diskutieren. 

 

VG Volker

 

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Möglich - am Ende ist es eine Sache der Anwälte und des Richters. Ich bin gespannt, wie das ausgeht.

@Edmund: Ich würde mich freuen wenn du nach Abschluss berichten würdest, wie die Sache ausgegangen ist und drück dir die Daumen!

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Hallo Edmund,

 

ich schließe mich an:

Dem Gutachter wird nichts vorzuwerfen sein - schon gar keine Gefälligkeit.

Herstellung des Originalzustandes durch Tausch der kleinstmöglichen Einheit.

 

Folgende Fragen sollte aber Dein Anwalt prüfen:

 

1.

Ein 2,5 cm Kratzer an einer Gebrauchsinneneinrichtung im Kofferraum eines Wohnmobiles
nach 1-2 Jahren Nutzung (?) ist m.E. eine normale Gebrauchsspur.

Hier kann nicht verlangt werden, dass man das Wohnmobil in einen neuwertigen Zustand versetzt.

Du wirst Dir ja die Nutzung anrechnen lassen müssen und dafür bereits zahlen.

Also, evtl. Wertminderung ja, Neuzustand nein. Hier wird es doch sicher schon Rechtsprechung zu geben…

 

2.

Wenn ich richtig gelesen habe, wurde Dein Auto nach der Wandelung verschrottet.

Wo ist dann überhaupt der Schaden für VWN den Du ausgleichen musst?

VWN hat den Wert des ganzen Autos aufgegeben. Ungerechtfertigte Bereicherung?

 

3.

Es gibt im Schadenfall auch immer eine Schadensminderungspflicht der beteiligten Parteien.

Dann muss mal (theoretisch) eine einzelne Tür beim Hersteller gekauft werden…

 

Viel Glück!

 

Ranger

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Hallo zusammen,

ich merke, Ihr habt zusammen viel Erfahrung und es ist immer hilfreich, hier mal ein paar Anregungen einzuholen.

Mein Rücktritt vom Kauf war im August 2020. So lange beschäftige ich mich damit bereits und habe auch nach gescheitertem gütlichen Einigungsversuch Klage erhoben. Diese wurde vom Gericht akzepiert.

Zum Gutachten ist noch zu sagen, dass der Gutachter vor Gericht aussagte, Zitat: "Das selbst Kratzen auf den Radblenden seiner Meinung nach nicht zu den Gebrauchsspuren zählt."

Interessant ist, dass ein anderer Gutachter vom gleichen Institut -nur anhand der Bilder- einen um €2.000,-- niedrigere Wertminderung errechnet.

Ranger, ansonsten bin ich deiner Meinung, VWN hat keinen Schaden, aber vom Kunden eine Wertminderung kassieren, das geht in meinen Kopf nicht rein.

 

Ich bedanke mich nochmals ganz herzlich für eure Hilfe.

 

Sobald im Namen des Volkes eine Entscheidung vorliegt, melde ich mich wieder.

 

Liebe Grüße

Edmund   

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