Gast Geschrieben 11. August 2023 Teilen Geschrieben 11. August 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Warum solltest du nachweisen, dass keine Verstärkerbleche dabei waren? Das ist ja ein Extra zum originären Produkt. Da liegt die Beweislast beim Verkäufer. Auch für das was in deiner Bauanleitung stand. Ggf mal eine renommierte Kanzlei fragen. Vielleicht den Händler darauf hinweisen, dass das Solarpaket nicht sicher im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist und eine bebilderte Mail an das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz schreiben. Da muss man ja Angst haben, dass einem so ein Teil vom Vordermann auf der Autobahn um die Ohren fliegt. Ich hab mal nachgemessen. Es zumindest versucht. Die Grüntalbleche sind ca 2 mm. Macht eigentlich einen stabilen Eindruck. Viel Erfolg 🍀 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bulli53 Geschrieben 11. August 2023 Teilen Geschrieben 11. August 2023 Irrtum, die Partei die die Anspruch stellt muss die Beweise vorlegen. Der Beklagte wird dann den Gegenbeweis vorlegen/müssen. Genau darum will ein Anwalt schon vor Start seiner Aktivitäten Fakten und keine Behauptungen. Das gilt besonders für renommierte RAE. Die machen sich vor Gericht nicht gern lächerlich wenn sie mit schwachen Argumenten aufwarten. Verbraucherschützer werden zurückhaltend wenn es z. B. um selbstmontierte Bauteile geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
schlossi Geschrieben 11. August 2023 Teilen Geschrieben 11. August 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ja ja,- fragt mal alle den Anwalt… Was bitte ist denn für ein „Schaden“ entstanden ? Meiner Meinung nach ist das unbedingt eine Frage mit der sich Juristen und vor allem Gerichte beschäftigen sollten…(Ironie !) Draußen laufen Massenmörder mit Kettensägen rum und wir (oder Ihr) rennt wegen ein paar Kratzer auf dem Lack und eines gerissenen Bleches zum Anwalt ? Bitte,- versucht es… Meiner Meinung nach liegt die Beweislast beim Käufer,- das er alles hat korrekt eingebaut… Klingt Interessant - ist es aber (für mich) nicht (mehr)… Ich bin raus,- schlossi 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar
radlrob Geschrieben 11. August 2023 Teilen Geschrieben 11. August 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Genau das würde ich auch mal versuchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
schlossi Geschrieben 11. August 2023 Teilen Geschrieben 11. August 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich nochmal, würde eher auf den „Hintermann“ tippen… Wird es aber auch nicht,- ist ja noch eine Zuleitung dazwischen… …sorry, lag mir auf der Zunge 🙂 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Donut-Dieter Geschrieben 11. August 2023 Teilen Geschrieben 11. August 2023 Unabhängig davon schaut es auf den Bildern der Kleinanzeige nicht so aus als ob sich der Verkäufer an die Montagehinweise des Vertreibs der Module hält. Ist aber ein anderes Thema. Der Vertrieb schreibt nämlich vor KEINE vollflächige Verklebung bei den Modulen zu machen. Schaut auf den Bildern aber so aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 11. August 2023 Teilen Geschrieben 11. August 2023 Ich würde eher auf Gewährleistung/Sachmängelhaftung gehen (inkl. Folgeschäden). Da gilt im ersten Jahr eine Beweislastumkehr, der Verkäufer muss nachweisen, dass alles in Ordnung war. @Chroffer, Du schreibst im ersten Beitrag Gekauft im April 2022 Aufgefallen im April 2023. Gemeldet an Verkäufer: wann?? Falls erst im Mai bzw später als Kaufdatum + 365 Tage liegt die Beweislast bei Dir. Aber in der Tat: juristischer Rat ist hier gefragt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 11. August 2023 Teilen Geschrieben 11. August 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Wenn dir auf der Autobahn etwas um die Ohrem fliegt, dann kommt es VOM Vordermann und definitiv nicht von dem, der hinter dir fährt. Nochmal nachdenken. 😉 Hast du dir die Bilder vom Dach angesehen. Wenn du da keinen Schaden siehst, dann einfach nochmal hinsehen. Die Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht ist nur die ersten 6 Monate. Zitieren Link zu diesem Kommentar
schlossi Geschrieben 11. August 2023 Teilen Geschrieben 11. August 2023 ja ja…macht mal… Viel Erfolg bei der Klage Glückauf, schlossi Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bulli53 Geschrieben 11. August 2023 Teilen Geschrieben 11. August 2023 (bearbeitet) Die Beiträge des TO und das erfolgte einschalten eines RA lässt darauf schließen, das die 365 Tage bis zur Mängelanzeige verstrichen sind. Auch ist nicht klar, ob der TO/Käufer Verbraucher ist. Dem Verkäufer sollte man, auch wenn er nicht voll für den Schaden verantwortlich ist zu etwas mehr Kulanz raten. So ein doofes Blech kostet nicht die Welt. Das hier angestrebte Beweis- und Klageverfahren kostet Nerven und verursacht Kosten die vermutlich den Wert eines neuen Bleches übersteigen. Es gibt, Gottseidank, RA die sich weigern solche Klagen einzureichen. Aktuell verlangt der RA von Käufer Beweise, das der Verkäufer fehlerhaft gehandelt hat. Die muss der der TO jetzt beibringen. Andernfalls wird ein verantwortungsbewusster und nicht nur auf Abrechnung versessene RA von einer Klage abraten. Für beide Vertragspartner. Der gute Kaufmann klagt nicht (etwas doppeldeutig)….. sondern vergleicht sich rechtzeitig. Das hier im Shop angebotene Trageblech wird mit 3 mm Materialstärke beschrieben. Bearbeitet 11. August 2023 von Bulli53 Ergänzung Zitieren Link zu diesem Kommentar
Chroffer Geschrieben 11. August 2023 Autor Teilen Geschrieben 11. August 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Die ersten Mängel wurden innerhalb der 365Tage Frist dem Verkäufer mitgeteilt. Die Lackschäden habe ich dann erst nach der Demontage gesehen. Ja so ein Blech kostet nicht viel, der Lackschaden allerdings schon. Unsere VW Werkstatt hat uns einen Kostenvoranschlag für eine Neulackierung gemacht (3500€). Wir haben es versucht ohne Anwalt zu klären aber der Service des Herstellers war eher mangelhaft meiner Meinung nach. Ich muss schlossi Recht geben. Da wir hier die Besitzer von Campern sind, fliegt das Modul eher von unserem Auto runter und trifft den Hintermann. Diese Befürchtung hatte ich auch als ich das eingerissene Bleche gesehen habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 11. August 2023 Teilen Geschrieben 11. August 2023 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das war früher mal, seit einigen Jahren sind es 12 Monate. You do not have the required permissions to view the link content in this post. Bearbeitet 11. August 2023 von tonitest Zitieren Link zu diesem Kommentar
Uwe Gerd Geschrieben 12. August 2023 Teilen Geschrieben 12. August 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Was will die VW-Werkstatt denn für 3500€ lackieren? Ich würde mir vom Anbieter ein neues Blech geben lassen und es dann vernünftig montieren. Lackschaden auf dem Aluminium ist zwar nicht schön, aber kann man ja ausbessern ohne Folgen befürchten zu müssen… Gruss Uwe Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 12. August 2023 Teilen Geschrieben 12. August 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Dann musst auch du nochmal nachdenken: “Da muss man ja Angst haben, dass einem so ein Teil vom Vordermann auf der Autobahn um die Ohren fliegt.“ VOOOOM Vordermann. Aber ja, es fliegt deinem Hintermann um die Ohren. Ich würde den Anwalt wechseln. Das mit der Blechstärke ist ein Gewährleistungsthema. Da muss man dir ein taugliches Produkt liefern. Ob so Verstärkerbleche das Produkt tauglich machen oder ob du Anspruch auf einen Träger zB in Materialstärke 3 mm statt 1,5 mm hast, würde ich zumindest ausdiskutieren. Ggf dann durch einen Anwalt in den Rücktritt steuern lassen und sich bei der Konkurrenz ein ordentliches Teil kaufen. Der Lackschaden auf dem Dach ist Schadenersatz und meiner Meinung nach auch vom Verkäufer zu vertreten, da bei der Blechstärke mit einem Durchbiegen und damit einer Dachberührung zu rechnen ist, was durch eine andere Anordnung der Moosgummies zu verhindern gewesen wäre (siehe Grüntal Träger). Nicht einschüchtern lassen. Ggf mal eine Beratung bei der Verbraucherzentrale probieren. Die haben auch versierte und motivierte Anwälte. Bei 3500 Euro verdient ein normaler Anwalt halt nicht viel. Liebe Grüße Butschi Zitieren Link zu diesem Kommentar
radlrob Geschrieben 12. August 2023 Teilen Geschrieben 12. August 2023 @Chroffer hast Du denn jetzt mal versucht, über Archive fündig zu werden? You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich würde von dem Anbieter überhaupt nichts mehr außer monetären Schadensersatz haben wollen. Und mit einer Ausbesserung eines solchen Lackschadens wäre ich auch alles andere als zufrieden. Das gehört vernünftig neu gemacht. Vom Fachmann. Die 3500 Euro sind da imho absolut realistsich. Viel Erfolg dem TO bei der Abwicklung. Grüße Robert Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.